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Kann man einen Wal in einer Station wirklich retten?

Buckelwal in Not: Reicht die Kraft fürs offene Meer – oder greift jetzt doch der Plan B der Retter?

01.05.2026, 03:23 Uhr

Die private Initiative, die den seit Wochen gestrandeten Buckelwal Richtung Nordsee transportiert, bringt für den Notfall einen Ausweichplan ins Gespräch. Falls das Tier zu geschwächt für eine baldige Freilassung sein sollte, könnte nach Angaben der Anwältin der Initiative, Constanze von der Meden, auch eine Auffangstation zum Aufpäppeln erwogen werden. Fachleute halten das jedoch für kaum realistisch.

Die Tierschutzorganisation Whale and Dolphin Conservation (WDC) erklärt, dass es in Europa zwar mehrere Einrichtungen für kleinere Walarten gibt. Für einen Buckelwal seien der Organisation aber weder in Europa noch weltweit Stationen bekannt, die ausreichend Platz hätten oder Erfahrung mit der Versorgung eines Tieres dieser Größe mitbrächten. Großwale würden grundsätzlich nicht in menschliche Obhut genommen.

Zwei Drittel der Zeit im Flachwasser

Der junge Buckelwal war am Dienstag vor der Ostseeinsel Poel auf einen Lastkahn gebracht worden, der anschließend an einen Schlepper gekoppelt Kurs auf die Nordsee nahm. Der Walforscher und Meeresbiologe Fabian Ritter hatte bereits darauf hingewiesen, dass nach der langen Zeit des Stillliegens unklar sei, ob der Wal noch normal schwimmen und tauchen könne.

Hinzu kommt die Frage, ob das Tier überhaupt noch ausreichend Nahrung aufnehmen kann. In seinem Maul waren Netzteile gefunden worden. Der vier bis sechs Jahre alte Buckelwalbulle war Anfang März erstmals in der Ostsee gesichtet worden und verbrachte in den rund 60 Tagen bis zu seinem Transport etwa zwei Drittel der Zeit in Flachwasserzonen.

WDC lehnt Auffangstationen für solche Fälle ab

WDC betont zudem grundsätzlich, dass Wale und Delfine ein Recht auf Freiheit hätten. Die Organisation unterstützt nach eigener Darstellung Auffangstationen für wildlebende Wale und Delfine, die in freier Natur nicht mehr allein überlebensfähig sind, ausdrücklich nicht.

Als Begründung verweist WDC darauf, dass eine spätere Auswilderung in den meisten bekannten Fällen nicht gelinge. Für die Tiere bedeute das häufig ein dauerhaftes Leben in Gefangenschaft. Nach Einschätzung der Organisation leiden Wale und Delfine unter solchen Bedingungen nachweislich psychisch und körperlich. Beim geschwächten Buckelwal sei darüber hinaus zweifelhaft, ob er selbst in einer spezialisierten Einrichtung überhaupt langfristig überleben könnte.

Rechtliche Fragen außerhalb deutscher Gewässer

Sorge bereitet WDC außerdem, wie die Zuständigkeit für den Buckelwal außerhalb deutscher Hoheitsgewässer geregelt ist. Nach Darstellung der Organisation ist offen, wer dort darüber entscheidet, ob der weitere Transport des Tieres zulässig bleibt.

Zu den internationalen Stellen, die in solchen Fällen eine Rolle spielen könnten, gehört die Internationale Walfangkommission (IWC). Diese hatte sich bereits gegen den Transport ausgesprochen. Ein Ignorieren ihrer Empfehlungen könne politisch wie rechtlich problematisch sein.

WDC verweist außerdem auf die Bonner Konvention zum Schutz wandernder Tierarten, die Staaten verpflichtet, Gefährdungen für solche Tiere möglichst gering zu halten. Diese Vorgaben gelten auch für Großwale in Europa. Hinzu kommt die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU, die Meeressäuger streng schützt und vorsätzliche Störungen insbesondere bei geschwächten Tieren untersagt.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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