Wirtschaft

Warum Ritter Sport diesen Haferriegel stoppen will

Streit ums Quadrat eskaliert: Ritter Sport will einen Bio-Haferriegel verbieten – und zieht nach erster Pleite erneut vor Gericht.

15.10.2026, 04:00 Uhr

Streit um quadratische Verpackung: Ritter Sport und Wacker erneut vor Gericht

Der Konflikt zwischen Ritter Sport und dem Mannheimer Unternehmen Wacker geht in die nächste Instanz. Am heutigen Vormittag verhandelt das Oberlandesgericht Stuttgart über die Klage des Schokoladenherstellers gegen den quadratischen Haferriegel „Monnemer Quadrat Bio“. In erster Instanz war Ritter Sport vor dem Landgericht Stuttgart im Januar unterlegen und hatte anschließend Berufung eingelegt.

Ausgangspunkt des Verfahrens

Wacker brachte den Haferriegel im November 2024 auf den Markt. Nach Angaben von Geschäftsführer Matteo Wacker orientierte sich das Verpackungsdesign an der Mannheimer Innenstadt, die für ihre quadratische Straßenstruktur bekannt ist. Gleichzeitig weist die Aufmachung Ähnlichkeiten zur bekannten quadratischen Ritter-Sport-Verpackung auf, auch wenn der Riegel kleiner ist als die klassische 100-Gramm-Tafel und längere Seitenlaschen besitzt.

Im Januar 2025 erhielt das Familienunternehmen erstmals Post von Ritter Sport, später folgte die Klage. Der Schokoladenhersteller fordert laut Gericht nicht nur Schadenersatz, sondern auch, dass die bisherige Verpackung nicht weiter verwendet wird und bereits ausgelieferte Produkte zurückgerufen werden.

Kritik von Ritter Sport

Ritter Sport sieht in dem quadratischen Riegel eine Verletzung seiner markenrechtlich geschützten Verpackung, die seit 1996 geschützt ist. Das Unternehmen argumentiert, dass Schokolade und Müsliriegel aus Sicht der Verbraucher vergleichbare Produkte seien. Beide würden von einer ähnlichen Zielgruppe gekauft und in ähnlichen Situationen verzehrt. Daher bestehe die Gefahr, dass Kunden die Produkte gedanklich miteinander verbinden.

Ritter Sport
Die Ritter-Sport-Verpackung ist beim Deutschen Patent- und Markenamt registriert. (Archivbild) Quelle: Marijan Murat/dpa

Worauf sich die Klage stützt

Für Ritter Sport ist beim Deutschen Patent- und Markenamt eine charakteristische Verpackungsform für Schokolade eingetragen. Gemeint ist eine neutrale Hülle ohne Aufdruck, aber mit den typischen Seitenlaschen und der Knicknaht auf der Rückseite. Der Hersteller aus Waldenbuch hat seine Markenrechte in der Vergangenheit bereits mehrfach vor Gericht verteidigt, unter anderem in einem langjährigen Rechtsstreit mit Milka.

Wackers Sicht auf den Fall

Matteo Wacker zeigt sich vor der Verhandlung zuversichtlich. Er rechnet damit, dass das Oberlandesgericht die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt. Für ihn bleibt das Verfahren unverständlich.

Nach seiner Auffassung ist das Quadrat eine grundlegende geometrische Form, die nicht exklusiv geschützt sein sollte. Außerdem betont er, dass Wacker Haferriegel und keine Schokolade herstellt. Eine Verwechslungsgefahr sieht er deshalb nicht.

Schon bei der Entscheidung des Landgerichts hatte der Vorsitzende Richter erklärt, die Klage sei abgewiesen worden, weil keine Markenverletzung festgestellt werden konnte.

Folgen für das Produkt

Der quadratische Haferriegel in den Sorten Kokos und Haselnuss kann inzwischen nicht mehr online bestellt werden. Laut Wacker wurde das Produkt vorerst aus dem Verkauf genommen und durch einen länglichen Riegel ersetzt, der nun den Namen „Monnemer Klageriegel“ trägt.

Als Grund nennt das Unternehmen die Sorge vor möglichen Schadenersatzansprüchen. Sollte sich der Rechtsstreit über Jahre hinziehen, könnte jeder weitere verkaufte Riegel das finanzielle Risiko erhöhen.

Wann fällt die Entscheidung?

Für das Berufungsverfahren ist bislang nur ein Verhandlungstag vorgesehen. Wann das Oberlandesgericht sein Urteil verkündet, ist nach Gerichtsangaben derzeit noch offen. Möglich ist zudem, dass der Fall anschließend noch vor dem Bundesgerichtshof landet.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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