Wirtschaft

VW-Übernahme: BGH lässt Beschwerden abblitzen

VW-Porsche-Drama vor Gericht: Warum der BGH Anleger im Milliardenstreit abblitzen lässt – und was das jetzt bedeutet.

30.09.2026, 15:26 Uhr

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Musterverfahren zur gescheiterten Übernahmeschlacht zwischen Volkswagen und der Porsche SE die Rechtsbeschwerden von Anlegern zurückgewiesen. Damit bestätigte das höchste deutsche Zivilgericht den Musterentscheid des Oberlandesgerichts Celle aus dem Jahr 2022. Das Verfahren ist damit endgültig abgeschlossen.

Auslöser des Rechtsstreits war der Versuch der Porsche Automobil Holding, den deutlich größeren Volkswagen-Konzern zu kontrollieren. Zwar sicherte sich die Porsche SE am Ende 52,2 Prozent der VW-Anteile, das Ziel einer Beteiligung von 75 Prozent wurde jedoch aufgegeben. Stattdessen wurde die Sportwagenmarke Porsche Teil des VW-Konzerns. Infolge heftiger Kursschwankungen erlitten viele Investoren hohe Verluste.

Mitteilungen an den Kapitalmarkt laut Gericht nicht zu beanstanden

Die Kläger wollten feststellen lassen, dass ihre Verluste auf unzutreffende oder irreführende Informationen der Porsche SE zurückzuführen seien. Das Oberlandesgericht Celle war jedoch bereits zu dem Ergebnis gekommen, dass zwei Mitteilungen aus dem Jahr 2008 weder grob falsch noch verwerflich gewesen seien.

Diese Bewertung hat der BGH nun bestätigt. Nach Auffassung des Gerichts war die Porsche SE bis Oktober 2008 weder rechtlich noch moralisch verpflichtet, ihre Pläne zum weiteren Ausbau der Beteiligung offenzulegen. Zudem seien die damaligen Veröffentlichungen aus Sicht eines verständigen Anlegers nicht als grob unrichtig einzustufen. Auch ein sittenwidriges Verhalten der Porsche SE sah der BGH nicht.

Porsche SE sieht Schadenersatzforderungen als erledigt an

Nach Angaben der Porsche SE hatten 40 Kläger, überwiegend Hedgefonds aus den USA, Schadenersatz in Höhe von insgesamt 5,4 Milliarden Euro verlangt. Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs stehe nun fest, dass die von den Klägern geforderten Feststellungen nicht getroffen werden und ihnen damit keine Schadenersatzansprüche gegen die Gesellschaft zustehen, teilte die Holding mit.

Die Entscheidung ist nach Angaben der Porsche SE auch für sechs weitere Verfahren bindend, die bislang wegen des Musterverfahrens ausgesetzt waren. Auf Grundlage des aktuellen Stands und des Karlsruher Beschlusses seien auch diese Klagen abzuweisen.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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