Wirtschaft

Verpackungs-Zoff: EU-Parlament pocht auf Ausnahme

EU-Regel sorgt für Ärger: Müssen Händler bald doch nicht mehr in jedem Land Bevollmächtigte benennen? Kleine Firmen hoffen.

20.10.2026, 13:06 Uhr

Das Europäische Parlament spricht sich im Streit über Verpackungs- und Versandvorschriften für Entlastungen kleinerer Unternehmen innerhalb der EU aus. Seit August müssen Firmen, die Waren in mehrere Mitgliedstaaten verkaufen, sich in jedem betroffenen Land separat registrieren und dort jeweils einen Bevollmächtigten benennen. An dieser Pflicht gibt es seit längerem deutliche Kritik. Nun stimmte eine Mehrheit der Abgeordneten dafür, diese Vorgabe für in der EU ansässige Kleinst- und Kleinunternehmen auszusetzen.

Nach Angaben des Parlaments betrifft das Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und entweder einem Jahresumsatz von unter 10 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von unter 10 Millionen Euro. Für Firmen aus Staaten außerhalb der EU soll die Pflicht zur Benennung eines Bevollmächtigten dagegen bestehen bleiben. Die Abgeordneten stellen sich zudem vor, dass die Aussetzung automatisch endet, sobald umfassende Regeln zur Kreislaufwirtschaft gelten.

In Deutschland vorerst keine Bußgelder

Bereits im Dezember 2025 hatte die EU-Kommission vorgeschlagen, die Pflicht zur Benennung von Bevollmächtigten für europäische Hersteller auszusetzen. Das Parlament geht jedoch nicht ganz so weit und möchte an der Vorgabe teilweise festhalten. Bevor die Regelung endgültig feststeht, müssen sich das Europaparlament und die Mitgliedstaaten noch auf einen gemeinsamen Text verständigen. Änderungen sind daher weiterhin möglich.

Im deutschen Gesetz zur EU-Verpackungsverordnung ist zudem vorgesehen, dass bis zum 12. Februar 2027 keine Geldbußen verhängt werden, auch wenn Unternehmen die neuen Anforderungen noch nicht vollständig erfüllen. Damit bleibt den Betrieben vorerst zusätzliche Zeit, um sich auf die Vorgaben einzustellen.

Warum die Regel überhaupt eingeführt wurde

Die Vorschrift soll sicherstellen, dass Unternehmen ihre Verantwortung nicht umgehen können, nur weil sie ihren Sitz im Ausland haben. Wer Verpackungen erstmals auf den Markt bringt, ist finanziell und organisatorisch dafür verantwortlich, dass diese nach ihrer Nutzung gesammelt, sortiert und verwertet werden.

Von den aktuellen Regeln sind jedoch auch kleinere Händler betroffen, etwa aus Deutschland, die nur einzelne Bestellungen ins Ausland verschicken. Gerade im Sommer machten zahlreiche kleine Onlinehändler ihrem Unmut darüber in sozialen Netzwerken Luft und kündigten an, den Versand in bestimmte Länder einzuschränken oder ganz einzustellen.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

Zurück zur Startseite →
Kommentare 0
Hinterlassen Sie Ihren Kommentar

TOP Neueste Meldungen