Ein US-Gericht hat die von Präsident Donald Trump angeordneten befristeten Zölle auf Importe aus aller Welt für unzulässig erklärt. Das Gericht für Internationalen Handel in New York befand, dass Trump mit dem vorübergehenden Aufschlag von 10 Prozent seine gesetzlichen Kompetenzen überschritten habe.
Nach Auffassung des Gerichts stützte sich der Präsident auf eine fehlerhafte Auslegung des herangezogenen Handelsgesetzes. Weder die US-Regierung noch die Zollbehörde CBP dürften die Abgaben von den Klägern verlangen, zu denen auch der Bundesstaat Washington gehört. Bereits eingezogene Zölle müssen zudem zurückgezahlt werden.
Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Regierung die im Gesetz vorausgesetzten „grundlegenden internationalen Zahlungsprobleme“ nicht ausreichend nachweisen konnte. Außerdem berief sich Trumps Anordnung auf Defizite in der Handels- und Leistungsbilanz, obwohl das Gesetz ausdrücklich ein Zahlungsbilanzdefizit als Voraussetzung nennt.
Zölle als Ausweichlösung nach Niederlage vor dem Supreme Court
Seit dem 24. Februar 2026 verlangen die USA auf die meisten Importe einen Zollsatz von 10 Prozent. Trump hatte zwischenzeitlich damit gedroht, diesen auf 15 Prozent anzuheben. Das wäre der Höchstsatz gewesen, den ein Präsident auf Grundlage des Handelsgesetzes von 1974 für einen Zeitraum von 150 Tagen festsetzen darf. Eine entsprechende offizielle Bekanntmachung im Amtsblatt der US-Regierung ist jedoch bis heute nicht erschienen.
Bereits im Februar hatte der Supreme Court frühere von Trump verhängte Zölle gestoppt und festgestellt, dass er damit seine Befugnisse überschritten habe. In jenem Fall hatte sich der Republikaner auf ein Notstandsgesetz aus dem Jahr 1977 berufen. Mit der Entscheidung entzog das Oberste Gericht den bisherigen Zöllen die rechtliche Grundlage.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion