Der E-Commerce-Verband Bevh hat sich ebenfalls für flexiblere Regeln bei Ladenöffnungen am Sonntag ausgesprochen. Starre Vorgaben entsprächen aus Sicht des Verbands nicht mehr dem Alltag vieler Menschen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten selbst entscheiden können, wann und auf welchem Weg sie einkaufen, erklärte Bevh-Hauptgeschäftsführerin Alien Mulyk.
Dem häufig vorgebrachten Argument, der Onlinehandel profitiere von den bisherigen Beschränkungen stärker als der stationäre Handel, widersprach Mulyk. Eine mögliche Lockerung würde dem E-Commerce aus ihrer Sicht nicht schaden. Zugleich müsse in der Debatte auch berücksichtigt werden, wie sich flexible Arbeitsmodelle mit verlässlichen Bedingungen für Beschäftigte verbinden lassen.
Handelsverband: Sonntag hat eine andere Bedeutung bekommen
Auch der Handelsverband Deutschland (HDE) wirbt für liberalere Ladenöffnungszeiten. HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth sagte, der Sonntag habe heute für viele Menschen vor allem den Charakter eines Freizeittages. Gastronomie, Kultur- und Freizeiteinrichtungen seien dann längst geöffnet, während der Einzelhandel meist ausgeschlossen bleibe.
Der Verband fordert deshalb eine rechtssichere und verlässliche Regelung für Ladenöffnungen an einzelnen Sonntagen im Jahr. Wenn Onlinehändler ihre Waren ohnehin auch sonntags anbieten könnten, müsse es dem stationären Handel ebenfalls erlaubt sein, dies zumindest gelegentlich zu tun, so Genth. Er verwies zudem auf andere EU-Staaten wie Italien und Frankreich, in denen die Vorgaben trotz christlicher Tradition deutlich lockerer seien.
DIHK-Präsident Peter Adrian hatte sich bereits in dieser Woche in der Diskussion für eine Änderung des Grundgesetzes ausgesprochen. Damit solle die rechtliche Unsicherheit bei verkaufsoffenen Sonntagen dauerhaft beseitigt werden.
Mit Verweis auf das sogenannte Ladenschluss-Urteil kritisierte Adrian, das Bundesverfassungsgericht habe sich 2009 auf Formulierungen aus der Weimarer Reichsverfassung bezogen, in denen von der „seelischen Erhebung“ am Sonntag die Rede sei. Das halte er für nicht mehr zeitgemäß.
Verdi warnt vor Belastung für Beschäftigte
Die Gewerkschaft Verdi lehnt eine Lockerung der Sonntagsregeln hingegen ab. Vorstandsmitglied Silke Zimmer, die bei Verdi für den Handel zuständig ist, betonte, der Sonntag sei für Beschäftigte oft der einzige verlässlich planbare freie Tag. Dieser werde gebraucht, um sich körperlich und psychisch von der Arbeit zu erholen.
In der Bevölkerung gibt es bei dem Thema kein klares Meinungsbild. Laut einer repräsentativen YouGov-Umfrage unter 4.022 Erwachsenen befürworten 43 Prozent häufigere Sonntagsöffnungen, 50 Prozent sprechen sich dagegen aus. Sechs Prozent machten keine Angaben. Vor allem Jüngere und Männer zeigen sich der Umfrage zufolge offener für Lockerungen als Ältere und Frauen.
Verglichen mit einer ähnlichen Erhebung vor knapp einem Jahr ist die Ablehnung allerdings zurückgegangen. Damals unterstützten 34 Prozent häufigere Sonntagsöffnungen, während 59 Prozent dagegen waren.
Unterschiedliche Regeln in den Bundesländern
Die Sonntagsruhe ist in Deutschland im Grundgesetz geschützt. Wie viele verkaufsoffene Sonntage erlaubt sind, regeln jedoch die Länder unterschiedlich. In der Regel gibt es eine Obergrenze, zudem müssen die Öffnungen an einen besonderen Anlass gebunden sein. In Nordrhein-Westfalen und Berlin sind bis zu acht Sonntage pro Jahr möglich, in Baden-Württemberg drei und in den meisten übrigen Bundesländern vier.
Einige Länder haben ihre Vorschriften zuletzt angepasst. In Schleswig-Holstein dürfen auf dem Land künftig kleine Supermärkte ohne Personal auch an Sonn- und Feiertagen öffnen. Thüringen hat seit einigen Monaten eigene Regeln für kleine 24-Stunden-Läden. Dort ist eine Sonntagsöffnung ebenfalls zulässig, allerdings nur, wenn kein Personal eingesetzt wird.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber