Der sogenannte Tankrabatt endet in der Nacht. Für Benzin und Diesel, die danach das Tanklager oder eine Raffinerie verlassen, gilt wieder der frühere, höhere Steuersatz. Einschließlich Mehrwertsteuer entspricht das einem Aufschlag von 16,7 Cent je Liter. An den Zapfsäulen dürfte sich das nach Einschätzung von Branchenvertretern und Experten allerdings erst ab Mittwochmittag deutlich zeigen.
Hintergrund ist die sogenannte 12-Uhr-Regel: Tankstellen dürfen ihre Preise nur einmal am Tag anheben, und zwar um Punkt 12 Uhr mittags. Weil die Steueranpassung dann bereits seit Stunden gilt, rechnen Experten zur Mittagszeit mit einem besonders starken Preissprung.
Vor diesem Hintergrund mahnt das Bundeskartellamt die Branche zur Zurückhaltung. Behördenpräsident Andreas Mundt warnte vor Preisaufschlägen, die sich sachlich nicht rechtfertigen lassen. Zugleich geht die Behörde inzwischen davon aus, dass die Steuerentlastung in den vergangenen zwei Monaten nicht vollständig bei den Endkunden angekommen ist. Man müsse zwar noch Daten auswerten, sagte Mundt in Bonn. Schon jetzt zeichne sich aber ab, dass die Steuerreduktion nicht in jeder Hinsicht und zu jedem Zeitpunkt vollumfänglich weitergegeben worden sei.
Wie groß die Lücke genau war, wollte Mundt noch nicht beziffern. Die Zahlen der vergangenen Tage seien noch nicht abschließend validiert. Nach seiner Einschätzung wurde der Rabatt zwar weitergegeben, aber nicht zu 100 Prozent. Zudem könnte die Entlastung bei der einen Kraftstoffart stärker angekommen sein als bei der anderen.
Das Kartellamt beobachtet den Kraftstoffmarkt schon seit längerem kritisch, weil große Konzerne ihn dominieren. Nach einer Gesetzesänderung kann die Behörde schärfer vorgehen. Unternehmen müssen ihre Kostenstrukturen offenlegen und nachweisen, dass ihre Preise gerechtfertigt sind, sagte Mundt. Auf dieser Grundlage wurden nach seinen Angaben Verfahren gegen die Eigentümer aller deutschen Raffinerien eingeleitet. Betroffen seien zwölf Unternehmen, die nun umfangreiche Auskünfte erteilen müssen.
Kritik an der Weitergabe des Rabatts kommt nicht nur vom Kartellamt. Auch das Ifo-Institut und die Monopolkommission monieren, dass die Konzerne die Steuererleichterung nicht vollständig weitergereicht hätten. Nach Ifo-Berechnungen kamen bei Diesel von den 16,7 Cent Steuervorteil nur rund 12 Cent als Preissenkung an. Mundt äußerte sich dazu wohlwollend und sagte mit Blick auf die Studie, man solle sie sich "sehr genau" ansehen.
Der Wirtschaftsverband Fuels und Energie (en2x) weist den Vorwurf dagegen zurück. Hauptgeschäftsführer Christian Küchen erklärte, die Mitgliedsunternehmen hätten die Preise mit Einführung des Tankrabatts um rund 17 Cent je Liter gesenkt. Mit der Rückkehr zur regulären Energiesteuer zum 1. Juli sei nun entsprechend eine umgekehrte Reaktion zu erwarten.
Den Vorwurf überhöhter Preise in den vergangenen Monaten weist der Verband ebenfalls zurück. Küchen argumentiert, der durch die Nahostkrise ausgelöste globale Anstieg der Kraftstoffpreise sei in Deutschland bei Diesel – bereinigt um staatliche und regulatorische Preisbestandteile – geringer ausgefallen als in den meisten untersuchten europäischen Ländern. Bei Benzin habe der Anstieg im Bereich des internationalen Durchschnitts gelegen.
Die 12-Uhr-Regel war eingeführt worden, um Verbraucherinnen und Verbrauchern mehr Planungssicherheit zu geben. Zuvor konnten einzelne Tankstellen ihre Preise teils bis zu 50 Mal pro Tag anheben. Aus Sicht der Wettbewerbshüter schränkte das auch den Nutzen von Spritpreis-Apps ein, weil günstige Preise oft schon wieder Geschichte waren, wenn Autofahrer an der Station ankamen.
Nach Angaben Mundts hat das Kartellamt inzwischen eine hohe Zahl von Abweichungen von der Zeitvorgabe festgestellt. Allerdings lagen 90 Prozent dieser Fälle im Zeitfenster zwischen 11:50 Uhr und 12:10 Uhr, nur 10 Prozent außerhalb dieses Korridors. Für mögliche Ahndungen sind allerdings nicht die Bonner Wettbewerbshüter zuständig, sondern die Landesbehörden. Dabei gibt es noch Lücken: Für etwa jedes zweite Bundesland lagen dem Kartellamt zunächst noch keine konkreten Ansprechpartner vor; inzwischen seien Zuständigkeiten erst bei acht Ländern benannt worden.
Eingeführt worden war die Maßnahme, um Autofahrerinnen und Autofahrer angesichts stark gestiegener Energiepreise zu entlasten. Ob und in welchem Umfang diese Entlastung tatsächlich bei den Kundinnen und Kunden angekommen ist, dürfte die Debatte über den Tankrabatt auch nach seinem Auslaufen weiter prägen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber