Streit um dm-med vor Gericht: Worum es bei der Online-Apotheke geht
Vor zwei Wochen verteidigte dm vor dem Landgericht Karlsruhe noch sein Augenscreening-Angebot in Filialen. Nun steht dort bereits das nächste Thema auf der Agenda: die Versandapotheke dm-med.
Was steckt hinter dm-med?
Kurz vor Weihnachten 2025 begann dm damit, rezeptfreie, aber apothekenpflichtige Arzneimittel online anzubieten, darunter etwa bestimmte Schmerzmittel. Für dieses Geschäft gründete das Unternehmen aus Karlsruhe eigens eine Tochter in Tschechien. Der Shop dm-med ist über die dm-Website erreichbar und wird dort als Partnerunternehmen geführt.
Warum gibt es Kritik?
Die Wettbewerbszentrale hat Klage beim Landgericht Karlsruhe eingereicht. Der Verband, der unter anderem Spitzenorganisationen der deutschen Wirtschaft vertritt, möchte erreichen, dass dm apothekenpflichtige Medikamente nicht an Endkunden anbieten, verkaufen oder in den Verkehr bringen darf.
Nach Gerichtsangaben geht es unter anderem um die Frage, ob dm-med als eigenes Angebot von dm zu werten ist oder ausreichend klar vom klassischen Drogeriesortiment getrennt wird. Juristisch spielen dabei unter anderem das Wettbewerbsrecht, das Arzneimittelgesetz und die Apothekenbetriebsordnung eine Rolle.
Wie argumentiert dm?
Nach Angaben des Unternehmens wurde der Online-Auftritt von dm-med seit dem Start nicht verändert. dm ist daher überzeugt, sich rechtlich korrekt zu verhalten.
Anfang des Monats begann der Konzern zudem eine bundesweite Kommunikationskampagne. Damit soll verdeutlicht werden, dass sich Produkte aus dem Drogeriesortiment von dm und Apothekenwaren von dm-med in einem gemeinsamen digitalen Bestellprozess kaufen lassen. Der Werbespruch dazu lautet: „Alles zusammen. Einfach bestellt“.

Beim Einkauf werden die Artikel von dm und die von dm-med laut Unternehmen getrennt ausgewiesen.
Ist mit dem Verfahren am Landgericht schon alles entschieden?
Nicht unbedingt. Sollte eine Seite Rechtsmittel einlegen, würde der Fall vor das Oberlandesgericht Karlsruhe gehen. Danach wäre als höchste zivilrechtliche Instanz der Bundesgerichtshof zuständig.
Dass ein längerer Rechtsweg möglich ist, hatte dm bereits vor der Verhandlung erkennen lassen. Marketing- und Beschaffungschef Sebastian Bayer betonte, dem Unternehmen gehe es vor allem um rechtliche Klarheit. Auch die Wettbewerbszentrale will nach Vorlage der Urteilsbegründung prüfen, ob weitere Schritte sinnvoll sind.
Wie wird das Angebot bisher angenommen?
Nach Angaben von dm entspricht die Nutzung von dm-med bislang den Erwartungen. Rund ein Viertel der Kundschaft bestellt ausschließlich Produkte aus dem Apothekensortiment. Die übrigen 75 Prozent legen zusätzlich klassische Drogerieartikel in den Warenkorb.
Wie hoch der Umsatzanteil von dm-med bisher ist, wollte das Unternehmen nicht nennen. Klar sei aber, dass reine Drogerie-Einkäufe weiterhin deutlich überwiegen.
Der Online-Anteil bei dm wächst auch wegen der Versandapotheke, konkrete Zahlen dazu gibt es bislang jedoch nicht. Nach Unternehmensangaben sind die Kundinnen und Kunden von dm-med im Durchschnitt etwas älter als andere Online-Käufer bei dm. Zudem bestellen dort vergleichsweise mehr Männer.
Medikamente werden immer häufiger online gekauft
Arzneimittel werden generell zunehmend im Internet bestellt. Große Online-Apotheken wie Redcare Pharmacy (früher Shop Apotheke) und DocMorris melden steigende Nachfrage. Nach Angaben des Bundesverbands E-Commerce und Versandhandel gehörte die Warengruppe Medikamente im vergangenen Jahr zu den Gewinnern im Online-Handel. Der Umsatz in Deutschland legte um sechs Prozent zu.
Als wichtiger Treiber gilt das E-Rezept, das 2024 eingeführt wurde.
Welche weiteren Pläne verfolgt dm?
Das Unternehmen prüft nach eigenen Angaben einen Ausbau des Angebots. Denkbar wäre etwa der Verkauf von Tierarzneimitteln, die in Deutschland ebenfalls über Apotheken vertrieben werden. Laut Geschäftsführer Bayer habe es dazu viele Anfragen gegeben.
Außerdem denkt dm über Versandapotheken in weiteren Ländern nach. Konkret wird ein solcher Schritt für Österreich erwogen, dort gelten allerdings noch strengere Regeln als in Deutschland. In Polen sind die Vorgaben dagegen lockerer: Dort dürfte dm beispielsweise sogar Aspirin direkt in seinen Filialen verkaufen.
Was planen die Wettbewerber?
Rossmann hat für Ende dieses Jahres den Start einer eigenen Versandapotheke angekündigt. Dort sollen Kundinnen und Kunden auch ihr E-Rezept einlösen können.
Von Müller sind bislang keine vergleichbaren Pläne bekannt. Auf Nachfrage erklärte das Unternehmen, man wolle sich dazu aus unternehmerischen Gründen derzeit nicht äußern.
Wie reagieren Apotheker auf diese Entwicklung?
Der Deutsche Apothekerverband hatte bereits zum Start von dm-med davor gewarnt, dass Patientinnen und Patienten verunsichert werden könnten, wenn die Grenze zwischen Apotheke und Drogeriemarkt verschwimmt. Zudem wollten sich laut Verband drei Viertel der Menschen bei Fragen zur Selbstmedikation weiterhin in der Apotheke vor Ort beraten lassen.
Erst vor wenigen Tagen bezeichnete Thomas Preis, Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), den Versandhandel mit Arzneimitteln – insbesondere aus dem Ausland – als Belastung für eine flächendeckende und wohnortnahe Versorgung. Mit der jüngsten Apothekenreform sei aus seiner Sicht erneut die Gelegenheit verpasst worden, den Versandhandel stärker zu regulieren.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber