Wirtschaft

Recht auf Reparatur da – spart dir das endlich Geld?

Neues Reparatur-Recht: Hersteller sollen Geräte selbst nach der Garantie günstig reparieren müssen. Was sich für Verbraucher ändert.

26.06.2026, 04:00 Uhr

Damit Haushaltsgeräte, Smartphones und andere Technik künftig länger verwendet werden können, erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland ein gesetzliches Recht auf Reparatur. Der Bundestag hat dafür eine Regelung beschlossen und damit eine EU-Vorgabe in deutsches Recht umgesetzt. Ziel ist es, Rohstoffe zu sparen und unnötige sowie teure Neukäufe zu vermeiden.

Was ändert sich durch das neue Gesetz?

  • Hersteller bestimmter Produkte müssen diese während ihrer üblichen Nutzungsdauer zu fairen Konditionen reparieren. Das gilt auch dann, wenn die Garantie bereits abgelaufen ist.
  • Ausnahmen soll es vor allem bei Verträgen zwischen Unternehmen geben. Dort kann das Recht auf Reparatur vertraglich ausgeschlossen werden.
  • Geräte müssen künftig so gestaltet sein, dass eine Reparatur überhaupt möglich ist. Wird zum Beispiel ein Akku fest verbaut, ohne dass er austauschbar ist, oder verhindert Software eine Instandsetzung, kann das gegen die neuen Vorgaben verstoßen. Käufer können dann Gewährleistungsrechte geltend machen.
  • Wer sich innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist gegen ein Ersatzgerät und stattdessen für eine kostenlose Reparatur des mangelhaften Produkts entscheidet, profitiert von einer verlängerten Frist: Gegenüber dem Verkäufer steigt sie von zwei auf drei Jahre.
  • Reparaturen müssen innerhalb einer angemessenen Zeit erledigt werden. Für die Dauer der Instandsetzung kann der Händler oder Hersteller kostenlos ein Ersatzgerät bereitstellen.
  • Mit regionalen Förderprogrammen wie einem Reparaturbonus hat die Gesetzesänderung nichts zu tun.

Was bedeutet das für eine defekte Waschmaschine?

Bei Waschmaschinen wird in der Regel von einer Lebensdauer von zehn Jahren ausgegangen. Geht also nach acht Jahren etwa die Schleuderfunktion kaputt, kann der Käufer verlangen, dass der Hersteller die Maschine kostenlos oder zu einem angemessenen Preis repariert. Wird stattdessen ein anderer Reparaturbetrieb beauftragt, muss der Hersteller die nötigen Ersatzteile zu fairen Preisen bereitstellen.

Bundestag
Um den Verbraucherschutz kümmert sich in der Bundesregierung Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). (Archivfoto) Quelle: Sebastian Christoph Gollnow/dpa

Für welche Produkte gelten die neuen Regeln?

Die betroffenen Geräte sind in der EU-Richtlinie festgelegt. Dazu zählen derzeit unter anderem:

  • Waschmaschinen
  • Trockner
  • Waschtrockner
  • Geschirrspüler für den Haushalt
  • Kühlgeräte
  • Schweißgeräte
  • Staubsauger
  • Server und Datenspeicherprodukte
  • Mobiltelefone
  • Drucker
  • Tablets
  • Computer ohne Tastatur (Slate-Tablets)
  • schnurlose Telefone
  • E-Scooter
  • E-Bikes

Ab wann gelten die Vorschriften?

Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis zum 31. Juli dieses Jahres in nationales Recht umsetzen. Allerdings treten nicht alle Teile gleichzeitig in Kraft.

  • Das Recht, vom Hersteller eine Reparatur zu verlangen, soll in Deutschland ab Ende Juli gelten, sofern das Gesetz rechtzeitig den Bundesrat passiert. Das soll auch für Geräte gelten, die bereits früher gekauft wurden.
  • Die Pflicht, Produkte reparaturfreundlich zu bauen, sowie die Verlängerung der Gewährleistungsfrist sollen nur für Geräte gelten, die ab dem 31. Juli gekauft werden.
  • Für Kaufverträge zwischen Unternehmen sollen bestimmte neue Regelungen erst greifen, wenn diese nach dem 31. Dezember 2027 abgeschlossen werden.

Wie viel Elektroschrott soll dadurch vermieden werden?

Verlässliche Zahlen dazu gibt es bisher nicht. Die neue Richtlinie ist Teil mehrerer EU-Maßnahmen, die sowohl den Elektromüll verringern als auch die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern stärken sollen. Dazu gehört zum Beispiel auch die seit Ende 2024 geltende Vorgabe, dass Smartphones, tragbare Lautsprecher und weitere Geräte einheitlich per USB-C geladen werden können.

Was gilt als angemessener Preis?

Der Begriff ist im Gesetz eher allgemein gehalten. Grundsätzlich sollen Ersatzteile und Reparaturen nicht so teuer sein, dass sich eine Instandsetzung wirtschaftlich kaum noch lohnt oder Kundinnen und Kunden davon abgeschreckt werden.

Wie lange müssen Ersatzteile verfügbar sein?

Hersteller sollen Ersatzteile entsprechend der erwarteten Lebensdauer eines Produkts bereithalten.

  • Bei Smartphones müssen Bauteile eines Modells noch mindestens sieben Jahre nach dem Produktionsende verfügbar sein.
  • Für Waschmaschinen und Trockner soll diese Pflicht zehn Jahre nach Auslaufen der Produktion gelten.

Wer ein ansonsten zuverlässiges Gerät besitzt, bei dem kleine und günstige Bauteile als typische Schwachstelle bekannt sind, könnte daher kurz vor Ablauf dieser Fristen überlegen, sich vorsorglich ein passendes Ersatzteil zu sichern.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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