Wirtschaft

PV-Anlagen: Droht jetzt der höhere Grundpreis?

Droht Solar-Haushalten bald ein Extra-Aufschlag? Ab 2029 soll fürs Stromnetz mehr fällig werden – nur Balkonkraftwerke nicht.

27.05.2026, 16:06 Uhr

Bei der geplanten Reform der Strom-Netzentgelte sollen Haushalte mit eigener Stromerzeugung künftig einen höheren festen Grundpreis zahlen. Das teilte die Bundesnetzagentur in Bonn mit. Nach derzeitiger Einschätzung würden die Mehrkosten je nach Region unterschiedlich ausfallen und voraussichtlich unter 100 Euro pro Jahr liegen. Die neuen Regeln sollen ab 2029 gelten.

Betroffen wären zum Beispiel Eigentümer von Photovoltaikanlagen. Eine Ausnahme ist jedoch vorgesehen: Wer lediglich ein Balkonkraftwerk beziehungsweise eine Steckersolaranlage nutzt, soll den erhöhten Grundpreis nicht entrichten müssen.

Prosumenten sollen stärker an den Netzkosten beteiligt werden

Nach Ansicht der Bundesnetzagentur ist es angemessen, sogenannte Prosumenten stärker an der Finanzierung der Netze zu beteiligen. Gemeint sind Verbraucher, die zugleich auch Strom erzeugen. Begründet wird dies damit, dass auch diese Haushalte jederzeit auf Strom aus dem öffentlichen Netz zurückgreifen können. Weitere Details zu der konkreten Ausgestaltung nannte die Behörde zunächst nicht.

Insgesamt plant die Bundesnetzagentur eine Reihe von Änderungen bei den Netzentgelten. Diese würden nicht nur alle Stromkunden betreffen, sondern erstmals auch Stromerzeuger. Hintergrund ist, dass die bisherige Regelung Ende 2028 ausläuft. Mit einer neuen Struktur sollen nach Angaben von Behördenpräsident Klaus Müller die Kosten effizienter verteilt und die Belastungen gerechter aufgeteilt werden. Ziel sei es unter anderem, Kosten dort anzusetzen, wo sie entstehen, knappe Netzkapazitäten über Preise abzubilden, Engpässe zu vermeiden, mehr Flexibilität zu fördern und den Ausbau der Netze möglichst zu begrenzen.

Für die rund 40 Millionen Haushaltskunden in Deutschland soll sich am grundsätzlichen Aufbau der Netzentgelte allerdings wenig ändern. Diese setzen sich auch künftig aus einem jährlichen Grundpreis und einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis je Kilowattstunde zusammen. Neu wären jedoch verbindliche Vorgaben für die Höhe der Grundpreise.

Stromnetze verursachen Kosten von rund 37 Milliarden Euro jährlich

Die Netzentgelte machen bei privaten Haushalten mehr als ein Drittel des Strompreises aus. Mit diesen Einnahmen werden Betrieb, Instandhaltung, Modernisierung und Ausbau der Stromnetze bezahlt. Nach Angaben der Bundesnetzagentur belaufen sich die jährlichen Gesamtkosten auf rund 37 Milliarden Euro. Zuständig für das deutsche Stromnetz sind vier Übertragungsnetzbetreiber sowie etwa 860 Verteilnetzbetreiber.

In der Energiewirtschaft läuft die Reform unter dem Kurznamen „Agnes“, was für Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom steht. Bis zur Jahresmitte will die Bundesnetzagentur einen konkreten Entwurf vorlegen. Dieser soll anschließend mit allen Beteiligten ausführlich beraten werden. Die endgültige Fassung der neuen Regeln soll dann Ende 2026 beschlossen werden — also etwa zwei Jahre vor dem geplanten Start.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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