Wirtschaft

Masken-Zoff: Händler blitzt mit Klage gegen Bund ab

Masken-Deals in der Coronakrise: Fast hätte ein Millionenstreit den Staat teuer getroffen – jetzt überrascht das Urteil.

22.07.2026, 12:27 Uhr

Gericht weist Klage wegen Corona-Schutzmasken ab

Ein Hamburger Textilunternehmer ist mit einer Klage gegen den Bund wegen Lieferungen von Schutzmaterial aus der Anfangszeit der Corona-Pandemie vor dem Landgericht Bonn gescheitert. Dabei stützte sich der Kläger auch auf E-Mails des damaligen Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU).

Nach Auffassung des Gerichts kam damals kein wirksamer Kaufvertrag zustande. Der Vorsitzende Richter Stefan Bellin erklärte zudem, mögliche Ansprüche wären selbst dann inzwischen verjährt (Az. 1 O 213/25).

Das Urteil ist noch nicht endgültig. Der Rechtsanwalt des Klägers, Dennis Geißler, kündigte an, die schriftliche Begründung auszuwerten und anschließend zu prüfen, ob er seinem Mandanten zu einer Berufung rät.

Im Kern ging es um FFP2- und OP-Masken, Einmalhandschuhe, Schutzkittel und weitere dringend benötigte Waren. Nach Angaben des Klägers hatte Spahn den Hamburger Händler Matthias Timm im März 2020 überraschend auf dem Handy kontaktiert. Danach tauschten beide E-Mails aus.

In diesen Nachrichten schrieb Spahn laut Darstellung des Klägers unter anderem, er wolle die Lieferung noch am selben Tag „rechtlich verbindlich“ sichern, damit die Masken in Deutschland ankämen. Später habe er ergänzt, er wolle das Material nun verbindlich festmachen. Der Händler sah darin einen Kaufvertrag mit einem Volumen von 287 Millionen Euro. Einschließlich Zinsen belaufe sich die Forderung inzwischen auf rund 469 Millionen Euro.

Das Gericht folgte dieser Sichtweise jedoch nicht. Die Richter machten deutlich, dass die Klage aus zwei Gründen keinen Erfolg habe: Zum einen ließen sich die E-Mails nicht als Vertragsschluss werten. Zum anderen wären etwaige Ansprüche ohnehin verjährt. Zwar hatte die damalige Klägerseite Ende 2023 einen Mahnbescheid beantragt, um die Verjährung zu stoppen. Das Bonner Gericht hielt diesen Mahnbescheid jedoch für unzulässig.

Pure-Fashion-Chef Matthias Timm
Matthias Timm freute sich zunächst über einen Anruf von Jens Spahn. Heute ist die Freude darüber etwas verflogen. Quelle: Wolf von Dewitz/dpa

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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