Im Streit um die Beschaffung von Schutzmasken während der Corona-Pandemie droht dem Bund eine Zahlung von fast einer halben Milliarde Euro. Das Hamburger Unternehmen Pure Fashion Agency beruft sich auf Absprachen aus dem März 2020, die aus Sicht der Firma bereits einen verbindlichen Kaufvertrag darstellten.
Vor dem Landgericht Bonn wurde der Fall mündlich verhandelt. Eine klare Richtung ließ der Vorsitzende Richter Stefan Bellin nicht erkennen. Entscheidend sei, welche Umstände für einen Vertragsschluss sprächen – und welche dagegen. Bellin bezeichnete das Verfahren als außergewöhnlich kompliziert und als „Fall für die Lehrbücher“. Ein Urteil ist für den 22. Juli angekündigt (Az. 1 O 213/25).
Pure Fashion stützt seine Forderung auf Telefonate und E-Mails mit dem damaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sowie mit Mitarbeitern des Ministeriums. Eingeklagt werden 287 Millionen Euro plus Zinsen, die sich nach Darstellung der Kläger inzwischen auf insgesamt 464 Millionen Euro summieren. Der Bund weist das zurück. Sein Anwalt Martin Wittmann sagte vor Gericht: „Die Sache ist klar, hier ist kein Vertrag zustande gekommen.”
Teure Altlasten aus der Pandemie
Der Bonner Prozess ist Teil einer ganzen Serie von Rechtsstreitigkeiten rund um Maskenkäufe des Bundesgesundheitsministeriums zu Beginn der Pandemie. Damals ließ sich das Ministerium deutlich größere Mengen zusagen als ursprünglich erwartet. Weil Schutzmasken zu diesem Zeitpunkt knapp und teuer waren, kurz darauf aber im Preis fielen, entwickelte sich daraus ein massives Kostenproblem.
Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums sind derzeit rund 90 Verfahren mit einem Gesamtstreitwert von 2,3 Milliarden Euro anhängig. Mögliche Zinsen kämen noch hinzu. Rechtskräftig abgeschlossen sind bislang 14 Verfahren: In drei Urteilen gegen den Bund ging es um zusammen rund 1,2 Millionen Euro Streitwert. Elf Urteile fielen zugunsten des Bundes; dabei ging es um Verfahren mit einem Streitwert von insgesamt 59,5 Millionen Euro.
E-Mails und Telefonate im Mittelpunkt
Kläger ist der Hamburger Textilhändler Pure Fashion Agency. Dessen Chef Matthias Timm erhielt nach eigener Darstellung im März 2020 überraschend einen Anruf von Jens Spahn. Danach folgten mehrere E-Mails mit dem Minister und zuständigen Beamten. Timm sagte nach der Verhandlung, für ihn sei nach dem persönlichen Gespräch mit Spahn klar gewesen: „Das ist ein Vertrag.“ Sein Anwalt Dennis Geissler betonte erneut, man sei weiter zu einem Vergleich bereit.
Timm war in jungen Jahren Fußballprofi in der 2. Liga und spielte außerdem in der U-18-Nationalmannschaft.
In anderen Maskenverfahren hatten Lieferanten bereits mehrfach Erfolg, weil der Bund bestellte Ware nicht annahm oder wegen angeblicher Mängel zurückwies. Der Bonner Fall ist jedoch anders gelagert: Hier geht es um die Grundsatzfrage, ob überhaupt ein Kaufvertrag zustande kam.
Nach Darstellung der Kläger bat Spahn den Unternehmer am 8. März 2020 telefonisch um Hilfe. In einer Mail vom 9. März schrieb der Minister demnach, er wolle das „heute rechtlich verbindlich […] einlocken, damit die Masken bei uns in D landen“. Später hieß es laut den vorliegenden Unterlagen: „Jetzt will ich erst mal rechtlich verbindlich das Zeug 😉“. Anschließend sollten Transportfragen geklärt werden. Außerdem schrieb Spahn demnach: „So, bin jetzt vorerst raus hier, praktischen Rest mit meinen Leuten klären. Danke!”
Die entsprechenden Nachrichten liegen der dpa vor. Richter Bellin las Teile davon im Gericht vor und fragte an einer Stelle in die Runde: „Ist das jetzt eine Pauschalannahme – alles, was kommt, kaufe ich? Da kann man drüber nachdenken.”
Kernfrage: Vertrag oder nicht?
Am Ende erhielt Pure Fashion den Großauftrag nicht – so jedenfalls die Sicht des Ministeriums. Dieses argumentierte später, das Unternehmen sei nicht seriös genug und verfüge wohl über eine unzureichende Bonität. Aus Sicht der Kläger wirkt das widersprüchlich, weil das Ministerium später dennoch Schutzausrüstung bei Pure Fashion bestellte.
Anwalt Geissler hält die Bonitätsbegründung daher für vorgeschoben. Nach seiner Darstellung wurde seine Mandantin damals nicht einmal darüber informiert. Zudem wirft er dem Ministerium mangelnde Kommunikation vor. Bereits vor einem Jahr habe seine Seite einen Vergleich über 175 Millionen Euro angeboten, darauf aber keine Antwort erhalten. Seither kämen täglich rund 80.000 Euro an weiteren Zinsen hinzu.
Schweizer Anbieter mit CSU-Kontakten
Brisant ist auch ein weiterer Punkt: Eine Schweizer Firma soll einen großen Auftrag erhalten haben, obwohl ihr Angebot teurer gewesen sei als das von Pure Fashion. Vermittelt worden sei das Geschäft über die Tochter eines früheren CSU-Politikers. Nach dem Bericht der Sonderermittlerin Margaretha Sudhof aus dem Jahr 2025 gelangte das Angebot über CSU-Kanäle direkt zu Spahn.
Geissler sieht darin einen möglichen Hinweis darauf, warum der zunächst angebahnte Auftrag mit Pure Fashion nicht weiterverfolgt wurde. Es könne der Eindruck entstehen, dass stattdessen jemandem ein Gefallen getan werden sollte.
Spahn, heute Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, weist solche Vorwürfe zurück. Ein Fraktionssprecher erklärte, Spahn lehne „spekulative Unterstellungen“ ab. In der Pandemie sei es ihm ausschließlich darum gegangen, trotz unsicherer Lage ausreichend Schutzausrüstung zu beschaffen.
Urteil oder weitere Beweisaufnahme
Beim Termin am 22. Juli kann das Gericht der Klage stattgeben, sie abweisen oder einen sogenannten Beweisbeschluss fassen. Dann würden Zeugen geladen. Einer der wichtigsten Zeugen wäre in diesem Fall aller Voraussicht nach Jens Spahn.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber