Wirtschaft

Lohn-Geheimnis? Deutschland bricht EU-Recht

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit? Deutschland verschläft neue EU-Regeln – droht jetzt ein Verfahren aus Brüssel?

07.06.2026, 00:05 Uhr

Deutschland verpasst EU-Frist zur Lohntransparenz

Deutschland hat die neuen EU-Vorgaben zur Lohntransparenz nicht fristgerecht in nationales Recht übernommen und verstößt damit seit diesem Montag gegen europäisches Recht. Die Umsetzungsfrist für die Mitgliedstaaten lief am Sonntag ab. Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums soll das deutsche Recht erst in den kommenden Monaten bis Anfang 2027 angepasst werden.

Nun muss die EU-Kommission entscheiden, ob sie ein Straf- beziehungsweise Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleitet. Sollte die Bundesregierung die neuen Regeln in den nächsten Monaten doch noch umsetzen, könnte Brüssel darauf möglicherweise verzichten.

Welche Änderungen vorgesehen sind

Frauen verdienen im Schnitt weiterhin weniger als Männer. Nach den jüngsten verfügbaren Eurostat-Daten für 2024 lag der Bruttostundenlohn von Frauen in Deutschland durchschnittlich 15,6 Prozent unter dem von Männern. Im EU-Durchschnitt beträgt der Unterschied 11,1 Prozent.

Die EU-Richtlinie soll hier mehr Transparenz schaffen. Beschäftigte sollen künftig Auskunft über die durchschnittliche Bezahlung vergleichbarer Tätigkeiten verlangen können, getrennt nach Geschlecht. Unternehmen mit mindestens 100 Beschäftigten sollen außerdem regelmäßig über Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern berichten.

Zusätzlich müssen Arbeitgeber Bewerberinnen und Bewerber frühzeitig über das Einstiegsgehalt oder eine Gehaltsspanne informieren. Fragen nach dem bisherigen Einkommen sollen nicht mehr erlaubt sein.

Die Entgelttransparenz-Richtlinie war 2023 von den EU-Staaten und dem Europäischen Parlament beschlossen worden. Die damalige Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP hatte sich bei der Abstimmung im Rat enthalten. Als Frist für die Umsetzung galt seitdem der 7. Juni 2026.

Sozialverband warnt vor Folgen bis ins Alter

Der Sozialverband Deutschland kritisiert die Verzögerung scharf. Verbandschefin Michaela Engelmeier erklärte, wer die Umsetzung der EU-Richtlinie ausbremse, nehme in Kauf, dass Frauen weiterhin schlechter bezahlt würden.

Der Verband fordert mehr Entgeltgerechtigkeit, eine bessere Bezahlung sozialer und pflegerischer Berufe sowie bessere Bedingungen für Vollzeit und existenzsichernde Beschäftigung. Nach Ansicht des Sozialverbands wirkt sich Lohnungleichheit bis ins Alter aus und erhöht das Risiko von Altersarmut bei Frauen.

Berlin strebt Änderungen an

Familienministerin Karin Prien (CDU) sagte in einem am Freitag veröffentlichten Podcast von "Politico", Deutschland sei auch mit anderen europäischen Partnerländern im Gespräch, um bei Fristen und Inhalten noch Änderungen zu erreichen. Zugleich betonte sie, dass am Ende wohl eine möglichst bürokratiearme Umsetzung nötig sein werde. Das Ziel gleicher Bezahlung bleibe jedoch politisch wichtig.

Aus dem Ministerium hieß es zuletzt, die Richtlinie solle nur im notwendigen Umfang, möglichst effizient, wirksam und mit wenig Bürokratie umgesetzt werden. Als Begründung für die Verzögerung wurde die schwierige wirtschaftliche Lage genannt. Nach diesen Plänen würden Berichtspflichten und Auskunftsansprüche erstmals im Juni 2028 greifen. Zuerst hatte die "Zeit" über die Verschiebung berichtet.

Ursachen für die Lohnlücke

Nach Einschätzung der EU-Kommission beruhen die Gehaltsunterschiede auf strukturellen Ungleichheiten. Dazu zählen unter anderem unzureichende Kinderbetreuungsangebote und die Tatsache, dass Frauen weiterhin einen überproportional großen Teil unbezahlter Sorgearbeit übernehmen. Das führt häufig zu längeren Unterbrechungen im Berufsleben.

Auch stereotype Rollenbilder spielen laut Kommission eine Rolle, etwa bei Bildung, Einstellung und Beförderung.

Deutschland verfügt bereits seit 2017 über ein eigenes Entgelttransparenzgesetz, das nun angepasst werden soll. Es ermöglicht Beschäftigten schon heute, Informationen über die Bezahlung von Kolleginnen und Kollegen mit vergleichbarer Tätigkeit im selben Unternehmen zu verlangen.

Ein Regierungsgutachten aus dem Jahr 2023 kam jedoch zu dem Ergebnis, dass dieses Recht bislang nur selten genutzt wird. Als ein Grund gilt die Sorge vieler Betroffener, ein solches Auskunftsersuchen könne bei Vorgesetzten negativ ankommen.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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