Nach dem Vergleich im US-Verfahren gegen Meta verlangen Verbraucherschützer auch in Deutschland strengere Regeln für soziale Netzwerke. Ramona Pop, Chefin des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, Maßnahmen wie Zeitbegrenzungen, nächtliche Zugangssperren oder abgeschaltete Benachrichtigungen könnten den Nutzungsdruck auf Minderjährige senken. Anlass ist die Einigung in den USA, in der sich Meta auch zu Änderungen an seinen Apps für Kinder und Jugendliche verpflichtet hat.
Pop machte jedoch deutlich, dass solche Schritte aus ihrer Sicht nicht ausreichen. Das Grundproblem seien Geschäftsmodelle und Algorithmen, die darauf ausgerichtet seien, Nutzerinnen und Nutzer möglichst lange auf den Plattformen zu halten. Kinder und Jugendliche bräuchten daher nicht nur einzelne Beschränkungen, sondern Angebote, die von Anfang an sicher gestaltet seien. Die Verantwortung dürfe nicht allein den Eltern überlassen werden.
Aus Sicht der Verbraucherschützer sollten Plattformen deshalb so aufgebaut sein, dass junge Menschen geschützt werden, ohne von digitaler Teilhabe ausgeschlossen zu sein. Funktionen mit besonderem Risiko sollten demnach erst dann verfügbar sein, wenn Nutzer ihre Volljährigkeit nachgewiesen haben.
Meta akzeptiert Vergleich und sagt Schutzmaßnahmen zu
Meta, der Mutterkonzern von Facebook, hat in einem Verfahren wegen des Vorwurfs der Social-Media-Abhängigkeit bei Kindern einer Zahlung von insgesamt knapp 16,7 Milliarden US-Dollar zugestimmt. Das geht aus einem Gerichtsdokument zur Einigung mit mehreren klagenden US-Bundesstaaten hervor. Zusätzlich sagte das Unternehmen weitreichende Änderungen zu.

Die Bundesstaaten hatten Meta vorgeworfen, Kinder gezielt zu einer exzessiven Nutzung von Facebook und Instagram zu verleiten und Risiken gegenüber Eltern und Öffentlichkeit verschwiegen zu haben. Der Konzern bestreitet diese Anschuldigungen.
Gleichzeitig kündigte Meta neue Einschränkungen an, die Jugendliche besser schützen und Eltern mehr Kontrollmöglichkeiten geben sollen. Sofern ein Gericht zustimmt, sollen diese Vorgaben für zehn Jahre automatisch für minderjährige Nutzerinnen und Nutzer von Instagram und Facebook gelten.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber