Wirtschaft

KI-Songs zu dreist geklaut? Gericht urteilt

KI-Songs wie geklaut? Im Gema-Prozess gegen Suno fällt jetzt das erste Urteil – mit möglicher Sprengkraft für die Musikbranche.

31.07.2026, 03:30 Uhr

Das Landgericht München I will am Freitag um 9.00 Uhr voraussichtlich darüber entscheiden, ob mit KI-Werkzeugen des US-Unternehmens Suno erzeugte Songs Urheberrechte deutscher Künstler verletzen. Geklagt hat die Verwertungsgesellschaft Gema.

Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen nach Angaben des Gerichts sechs bekannte Titel: „Atemlos“, „Daddy Cool“, „Mambo No. 5“, „Big in Japan“, „Forever Young“ und „Rasputin“. Die Bedeutung des Falls dürfte jedoch über diese konkreten Werke hinausgehen.

Streitpunkt: Werden Trainingsdaten gespeichert?

Suno ermöglicht es Nutzern, per KI neue Lieder erzeugen zu lassen. Auch die Gema nutzte das System und ließ Songs erstellen, die aus ihrer Sicht den Originalen, mit denen die KI trainiert wurde, stark ähneln. Die Gema wertet das als Hinweis darauf, dass die Trainingsdaten vom System gewissermaßen behalten oder gespeichert wurden.

Suno wies diesen Vorwurf in der mündlichen Verhandlung im Frühjahr zurück. Das Unternehmen bestritt sowohl, dass die erzeugten Stücke klar wiedererkennbar seien, als auch, dass die zum Training verwendeten Songs im Modell hinterlegt seien.

Ein weiterer Kernpunkt ist die Frage der Verantwortung: Falls das Gericht eine Urheberrechtsverletzung feststellt, müsste geklärt werden, ob diese Suno selbst oder den Anwendern der Software zugerechnet wird. Die Gema sieht Suno in der Pflicht, das Unternehmen selbst weist das zurück.

Parallelen zu einem früheren Verfahren

Der Rechtsstreit erinnert an ein früheres Verfahren vor derselben Kammer des Landgerichts. Damals war die Gema gegen OpenAI, die Muttergesellschaft von ChatGPT, vorgegangen. Hintergrund war der Vorwurf, dass die KI geschützte Liedtexte nahezu wortgleich wiedergegeben habe. Auch dort spielte die Frage eine zentrale Rolle, ob Inhalte gespeichert oder lediglich als Lernmaterial genutzt werden. In diesem Fall entschied das Landgericht zugunsten der Gema. OpenAI legte jedoch Berufung ein, eine endgültige Entscheidung steht noch aus.

Ob es diesmal ähnlich ausgeht, bleibt offen. Anders als im früheren Verfahren geht es nun nicht um Texte, sondern um Melodien. Bei der Gema zeigt man sich dennoch optimistisch. Chefjustiziar Kai Welp schätzt die Erfolgsaussichten als gut ein. Aus der Rechtsabteilung von Suno heißt es dagegen, selbst ein Urteil zugunsten der Gema dürfte wohl nur begrenzte unmittelbare Folgen haben.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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