Verdi zieht wegen bayerischem Ladenschlussgesetz nach Karlsruhe
Die Gewerkschaft Verdi geht gegen die von CSU und Freien Wählern beschlossene Lockerung des Ladenschlusses in Bayern vor das Bundesverfassungsgericht. Damit muss sich die Staatsregierung nun schon mit der zweiten Klage gegen das Gesetz befassen, das der Landtag vor gut einem Jahr verabschiedet hatte.
Bereits seit Januar ist eine Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof anhängig. An diesem Verfahren beteiligt sich Verdi-Landesleiterin Luise Klemens als Einzelklägerin. Nach Angaben der Gewerkschaft sollen nun alle rechtlichen Möglichkeiten gegen das Gesetz ausgeschöpft werden.
Klemens wirft der Staatsregierung einen „Generalangriff“ auf die Beschäftigten im bayerischen Einzelhandel, auf deren Familien und auf die Gesellschaft vor. Mit der Klage in Karlsruhe wolle Verdi nach eigener Darstellung gegen aus ihrer Sicht gravierende Verschlechterungen beim Arbeitnehmerschutz vorgehen.
Sonntagsöffnungen ohne Personal erlaubt
Im Vergleich zu den meisten anderen Bundesländern gelten in Bayern weiterhin eher strenge Regeln: An Werktagen müssen Geschäfte grundsätzlich spätestens um 20 Uhr schließen. Eine zentrale Änderung des Gesetzes betrifft jedoch kleine, personallose Automatensupermärkte mit bis zu 150 Quadratmetern Verkaufsfläche. Diese dürfen nun an allen sieben Tagen der Woche öffnen.
Zudem ist in knapp einem Viertel der bayerischen Kommunen, die als Ausflugs-, Kur- oder Wallfahrtsorte gelten, der Verkauf von Lebensmitteln und sogenannten touristisch relevanten Warengruppen an bis zu 40 Sonn- und Feiertagen pro Jahr erlaubt.
Verdi-Handelsexperte Thomas Gürlebeck kritisierte, die Staatsregierung handle im Interesse großer Handelskonzerne und gegen die Beschäftigten. Er verwies dabei auch auf Baden-Württemberg: Dort dürfen Geschäfte werktags rund um die Uhr öffnen, verkaufsoffene Sonn- und Feiertage sind allerdings auf höchstens drei Tage im Jahr begrenzt.
Bayerns Arbeitsministerin Ulrike Scharf (CSU) wies die Vorwürfe der Gewerkschaft zurück. Von einem „Generalangriff“ auf den Einzelhandel und die Beschäftigten zu sprechen, sei unangemessen. Das bayerische Ladenschlussgesetz sei ein mit allen Sozialpartnern „wohl austarierter Kompromiss“.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber