Wirtschaft

Gericht winkt Galeria-Insolvenzantrag durch

Nächster Schock für Galeria: Das Gericht hat das Insolvenzverfahren auf den Weg gebracht – was jetzt für Filialen und Jobs droht.

05.10.2026, 09:58 Uhr

Vorläufiges Insolvenzverfahren für Galeria eingeleitet

Das Amtsgericht Düsseldorf hat für die Warenhauskette Galeria ein vorläufiges Insolvenzverfahren angeordnet. Das geht aus einer Mitteilung hervor, die über das Portal Insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht wurde. Nach Gerichtsangaben handelt es sich um ein Regelinsolvenzverfahren.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde erneut der Rechtsanwalt Frank Kebekus bestellt. Nach dem Gerichtsbeschluss (Az.: 502 IN 258/26) darf er unter anderem auf Bankguthaben und sonstige Forderungen des Unternehmens zugreifen, offene Ansprüche einziehen und eingehende Gelder entgegennehmen. Zugleich soll er nun prüfen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorliegen und ob das Vermögen die Verfahrenskosten deckt.

Galeria S.à r.l. & Co. KG hatte den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens am Freitag beim Amtsgericht Düsseldorf gestellt. Für das Unternehmen ist es bereits der vierte Insolvenzantrag innerhalb von sechs Jahren. Ob und welche der 83 Filialen geschlossen werden, ist weiterhin offen. Der Geschäftsbetrieb soll vorerst fortgesetzt werden.

Kritik an der Wahl des vorläufigen Insolvenzverwalters

Kebekus ist bei Galeria kein Unbekannter: Er hatte das Unternehmen bereits in den Insolvenzverfahren der Jahre 2020 und 2022 als Sachwalter begleitet.

Der Sanierungsexperte Manfred Hunkemöller bewertet seine erneute Bestellung deshalb zurückhaltend. Er hält Kebekus zwar für einen sehr erfahrenen Sanierer, sieht dessen frühere Befassung mit Galeria aber kritisch. Für einen wirklichen Neuanfang wäre aus seiner Sicht ein Verwalter ohne Vorbindung sinnvoller gewesen. Hunkemöller ist Honorarprofessor für Sanierungs- und Insolvenzmanagement an der International School of Management in Dortmund.

Unsicherheit für die Beschäftigten

Für die rund 12.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bleibt die Lage angespannt. Unklar ist weiterhin, ob sie erneut Anspruch auf Insolvenzgeld haben.

Hintergrund ist, dass das Amtsgericht Essen die sogenannte Planüberwachung aus dem vorherigen Insolvenzverfahren bislang nicht aufgehoben hat. Ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit hatte bereits im Juni erklärt, dass bei einer weiterlaufenden Planüberwachung mit hoher Wahrscheinlichkeit kein erneutes Insolvenzgeld gezahlt werden könne. Voraussetzung sei, dass die Zahlungsunfähigkeit aus dem ursprünglichen Insolvenzfall nicht mehr fortbestehe. Zugleich müsse aber jeder Einzelfall gesondert geprüft werden. Fachleute rechnen bei Galeria mit einer zeitnahen Entscheidung.

Das Insolvenzgeld wird von der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt. Finanziert wird es über die Insolvenzgeldumlage, die von den Arbeitgebern getragen wird. Es ersetzt den ausgefallenen Nettolohn für die letzten drei Monate vor der Verfahrenseröffnung.

Arbeitsrechtler warnt vor Folgen bei ausbleibender Lohnsicherung

Der Bonner Arbeitsrechtler Gregor Thüsing weist darauf hin, dass die laufende Planüberwachung nicht automatisch bedeute, dass die Beschäftigten diesmal leer ausgehen. Entscheidend sei, ob Galeria nach Abschluss des Verfahrens im Jahr 2024 seine allgemeine Zahlungsfähigkeit tatsächlich wiedererlangt habe. Nur dann liege ein neues Insolvenzereignis vor und ein neuer Anspruch auf Insolvenzgeld könne entstehen.

Falls dies nicht der Fall sein sollte, müssten die Gehälter aus vorhandenen Mitteln, durch Investoren oder über andere Finanzierungswege bezahlt werden. Gelinge das nicht, werde eine Fortführung des Betriebs schnell schwierig, weil neue Masseverbindlichkeiten entstünden. Das könne Filialschließungen nach sich ziehen und im Extremfall auch zu einer vollständigen Betriebseinstellung führen.

Ob Galeria die Löhne in den kommenden Monaten notfalls selbst zahlen kann, ist derzeit offen. Das Unternehmen äußerte sich dazu zunächst nicht öffentlich. In einer internen Mitteilung an die Belegschaft erklärten die Geschäftsführer Tilo Hellenbock und Norman Krotten, oberste Priorität habe die Sicherung der Gehaltszahlungen in den kommenden Monaten; man wolle zeitnah und transparent informieren.

Betrieb läuft weiter – Werbung an Kunden trotz Insolvenzantrag

Der Geschäftsbetrieb in den 83 Filialen soll vorerst normal weiterlaufen. Kurz nach Bekanntwerden des Insolvenzantrags verschickte Galeria zudem eine E-Mail an Kundinnen und Kunden des Vorteilprogramms und warb darin mit Rabatt-Coupons für den nächsten Einkauf.

Neue Eigentümer seit 2024

Vor gut zweieinhalb Jahren hatte das Unternehmen, damals noch unter dem Namen Galeria Karstadt Kaufhof, zuletzt Insolvenz angemeldet. Auslöser war damals die Schieflage des früheren Mutterkonzerns Signa. Im Zuge dieses Verfahrens wurden neun von 92 Warenhäusern geschlossen.

Seit dem Sommer 2024 gehört Galeria der US-Investmentgesellschaft NRDC sowie einer Beteiligungsgesellschaft des Unternehmers Bernd Beetz. Mit dem Eigentümerwechsel verschwanden auch die traditionsreichen Namen Karstadt und Kaufhof aus der Unternehmensbezeichnung.

Knapp zwei Jahre später geriet die Kette erneut in die Schlagzeilen: Im April 2026 beklagten mehrere Vermieter ausbleibende Mietzahlungen. Die Geschäftsführung verwies damals auf Liquiditätsschwankungen.

Erst im Juni erhielt Galeria eine neue Kreditfinanzierung von bis zu 160 Millionen Euro. Die Kreditlinie stammt von der US-Investmentgesellschaft Gordon Brothers, ist durch die Warenbestände abgesichert und an einen Sanierungsplan gekoppelt, der weitere Schließungen vorsieht. Im Juli kündigte das Unternehmen an, 33 Warenhäuser auf den Prüfstand zu stellen und mit Vermietern über Mietkonditionen zu verhandeln.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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