Die Bürgerbewegung Finanzwende sieht in Deutschland deutliche Unterschiede bei der strafrechtlichen Verfolgung von Sozialleistungsbetrug und Wirtschaftskriminalität. Nach Auffassung der Organisation wird der im Grundgesetz verankerte Gleichheitsgrundsatz in der Praxis nicht konsequent umgesetzt. Das geht aus einem Bericht von Finanzwende Recherche hervor, den die frühere Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker in Berlin vorgestellt hat.
Finanzwende Recherche, die gemeinnützige Tochterorganisation von Finanzwende, erklärt, dass Menschen mit geringem Einkommen bei sogenannten Armutsdelikten häufig mit einer strengeren und schnelleren Verfolgung rechnen müssten als Täter aus dem Bereich der Wirtschaftskriminalität, die meist finanziell deutlich besser gestellt seien.
Armutsdelikte oft leichter aufzuklären
Brorhilker betonte, es gehe nicht darum, Sozialleistungsbetrug kleinzureden, sondern gleiche Maßstäbe anzulegen. Wer dem Staat Schäden in Millionen- oder Milliardenhöhe zufüge, dürfe keinen Vorteil daraus ziehen, dass Behörden bei komplizierter Wirtschaftskriminalität schlechter ausgestattet seien als bei vergleichsweise leicht aufklärbaren Delikten. Brorhilker war zuvor vor allem durch ihre Arbeit im Cum-Ex-Komplex bekannt geworden.
Nach Darstellung des Berichts lässt sich Sozialleistungsbetrug vielfach schneller und einfacher verfolgen. Umfangreiche Wirtschaftsdelikte hingegen beschäftigten Ermittlerinnen und Ermittler oft über Jahre. Erschwert werde die Arbeit zusätzlich durch Personalmangel, Defizite bei der IT und Probleme in der Zusammenarbeit verschiedener Behörden.
Kritik an Selbstanzeigen und Gesetzeslücken
Die Ungleichbehandlung beginne nach Ansicht von Finanzwende Recherche bereits im Gesetz und setze sich in der Strafverfolgung fort. So fehle in Deutschland ein eigener Straftatbestand für besonders schwere Steuerhinterziehung. Außerdem könne die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige dazu führen, dass Steuerhinterziehung in bestimmten Fällen ohne Sanktionen bleibe.
In einem ergänzenden Gutachten kommt die Kölner Kriminologin Nicole Bögelein zu dem Schluss, dass arme Menschen häufiger im Gefängnis landen. Sie verweist dabei auf Hauptverhandlungshaft im beschleunigten Verfahren, Untersuchungshaft und Ersatzfreiheitsstrafen wegen nicht bezahlter Geldstrafen. Zudem führten laut statistischem Bericht der Staatsanwaltschaften Diebstahl und Unterschlagung in 20 Prozent der Fälle zu Anklage oder Strafbefehl, während dies bei Wirtschaftsdelikten nur in neun Prozent der Fälle geschehe.
Forderungen nach schärferen Maßnahmen
Finanzwende Recherche verlangt deshalb eine interdisziplinäre Ermittlungseinheit auf Bundesebene, die international organisierte Geldwäsche und Steuerhinterziehung verfolgt. Darüber hinaus fordert die Organisation einen eigenen Verbrechenstatbestand für schwere Steuerhinterziehung sowie strengere Vorschriften, um den Verlust wichtiger Beweismittel zu verhindern.
Nach Ansicht der Organisation könnte eine entschlossenere Verfolgung von Wirtschaftskriminalität dem Staat erhebliche zusätzliche Einnahmen verschaffen, die dringend benötigt würden.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber