Bei verspäteten oder gestrichenen Flügen sollen Reisende in der EU ihre Rechte künftig leichter durchsetzen können. Die EU-Länder haben in Brüssel nun endgültig zugestimmt, das Europaparlament hatte bereits grünes Licht gegeben. Die neuen Vorgaben sollen voraussichtlich ab Mitte 2027 verbindlich gelten. Fluggesellschaften können sie aber schon vorher freiwillig anwenden.
Entschädigung bei Verspätung und Ausfall
Bei den Entschädigungsregeln bleibt es im Kern bei der bisherigen Linie. Anspruch auf Ausgleich besteht, wenn ein Flug mindestens drei Stunden verspätet ist. Je nach Strecke gelten diese Pauschalen:
- 250 Euro bei Flügen bis 1.500 Kilometer
- 400 Euro bei Flügen bis 3.500 Kilometer
- 600 Euro bei Flügen über 3.500 Kilometer, sofern es sich nicht nur um einen Flug innerhalb der EU handelt
Dieselben Grenzen gelten auch bei Annullierungen, wenn der Flug weniger als 14 Tage vor Abflug gestrichen wird. Voraussetzung bleibt, dass die Airline die Störung zu verantworten hat.
Nicht als Verantwortung der Fluggesellschaft gelten nach den Regeln etwa randalierende Passagiere, extremes Wetter, Naturkatastrophen oder Streiks an Flughäfen beziehungsweise bei Bodenabfertigern. Die Airline muss allerdings nachweisen, dass genau diese Umstände die Störung unmittelbar verursacht haben.
Neue Fristen für Information und Auszahlung
Neu ist vor allem der Ablauf nach der Reise: Haben Passagiere einen Anspruch auf Ausgleich, muss die Fluggesellschaft sie innerhalb von vier Tagen nach der Ankunft elektronisch darüber informieren und erklären, wie die Entschädigung beantragt werden kann.
Für die Geltendmachung soll es dann eine Frist von neun Monaten geben. Danach hat die Airline 30 Tage Zeit, die Entschädigung auszuzahlen oder zu begründen, warum sie im konkreten Fall nicht zahlt. Solche festen Fristen gab es bisher in der Verordnung nicht.
Bislang fordert nur ein kleiner Teil der Betroffenen überhaupt eine Entschädigung ein. Die Reform soll das Verfahren deshalb deutlich vereinfachen.
Neu für Familien und weitere Passagierrechte
Zusätzlich werden zahlreiche Regeln präzisiert oder neu gefasst:
- Sitzplätze ohne Zusatzkosten: Kinder unter 14 Jahren sollen ohne Aufpreis neben ihren Eltern sitzen können. Das gilt auch für Schwangere sowie für Menschen mit eingeschränkter Mobilität und ihre Begleitpersonen.
- Namenskorrekturen und Boardingpass: Schreibfehler im Namen sollen kostenlos korrigiert werden. Für bereits eingecheckte Reisende muss zudem ein Boardingpass ohne Zusatzkosten ausgedruckt werden.
- Preise bei der Suche: Fluganbieter sollen künftig standardmäßig den Ticketpreis inklusive Handgepäck anzeigen. Günstigere Tarife ohne größeres Handgepäck an Bord bleiben aber möglich.
- Hilfe bei Störungen: Nach zwei Stunden Wartezeit sollen Erfrischungen bereitgestellt werden, nach drei Stunden eine Mahlzeit, danach jeweils alle fünf Stunden eine weitere Mahlzeit, höchstens drei pro Tag. Dazu kommen ein Recht auf Internetzugang und mindestens zwei Telefonate. Ist eine Übernachtung nötig, muss die Airline Hotel und Transfer organisieren. Tut sie das nicht, dürfen Reisende selbst eine angemessene Lösung wählen und sich die Kosten erstatten lassen.
- Ersatzbeförderung: Bei Problemen sollen Passagiere in vielen Fällen Anspruch auf eine alternative Weiterreise haben – etwa über einen nahegelegenen Flughafen, eine andere Route, eine andere Airline oder auch per Bahn. Die Bedingungen müssen vergleichbar bleiben. Wer einen Direktflug gebucht hat, soll also nicht einfach auf mehrere Umstiege verwiesen werden können. Die Airline muss innerhalb von drei Stunden eine Alternative anbieten. Geschieht das nicht, dürfen Reisende selbst buchen. Erstattet werden muss dann allerdings höchstens das Vierfache des ursprünglichen Ticketpreises.
- Downgrade: Wer in einer niedrigeren Klasse als gebucht befördert wird, soll innerhalb von 14 Tagen automatisch einen Teil des Ticketpreises zurückerhalten. Die Höhe richtet sich nach Preis und Flugstrecke.
- No-show-Regel: Wer Hin- und Rückflug zusammen bucht, aber den Hinflug oder einen Teil davon nicht nutzt, soll den Rückflug trotzdem antreten dürfen. Zusätzliche Gebühren dafür sind nicht erlaubt.
Für welche Flüge die Regeln gelten sollen
Nach Angaben des Rates sollen die Vorschriften für alle Flüge gelten, die von einem Flughafen in der EU starten. Bei Flügen mit Landung in der EU sollen sie nur greifen, wenn die ausführende Airline ihren Sitz in der EU hat.
Geplant ist außerdem ein freiwilliges EU-Siegel für Fluggastrechte. Damit könnten Fluggesellschaften sichtbar machen, dass für sie die europäischen Regeln gelten.
Weitere Änderungen bei der Durchsetzung von Reiserechten
Unabhängig von dieser Reform hatten sich Vertreter des Europaparlaments und der Mitgliedstaaten bereits im Juni auf zusätzliche Anpassungen zur Durchsetzung von Reiserechten verständigt. Diese müssen noch formell bestätigt werden, sollen nach Angaben des Rates aber zeitgleich mit der Fluggastrechte-Reform in Kraft treten.
Für Flugreisen ist unter anderem vorgesehen:
- Einheitliches Formular: Es soll ein standardisiertes Formular geben, mit dem Passagiere Entschädigung oder Erstattung beantragen können. Unternehmen dürfen daneben weiterhin eigene Formulare oder Apps anbieten.
- Volle Rückerstattung bei Annullierung: Wird ein Flug gestrichen, sollen Passagiere ihr Geld vollständig zurückerhalten. Nach Angaben des Rates darf dabei auch eine Vermittlungsgebühr nicht einbehalten werden. Das betrifft etwa Online-Plattformen und Reisebüros. Ausnahmen soll es nur in wenigen Fällen geben, etwa bei lokalen Reisebüros, wenn Kunden zu Beginn des Buchungsvorgangs klar darauf hingewiesen wurden.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber