Neue EU-Label beim Einkauf: Das bedeuten sie für Verbraucher
Ob im Laden oder im Internet: Kundinnen und Kunden begegnen ab sofort zwei neuen Kennzeichnungen. Sie sollen auf einen Blick zeigen, welche Ansprüche beim Kauf von Waren gelten, wenn ein Produkt frühzeitig kaputtgeht – etwa ein Smartphone oder eine Waschmaschine.
Seit dem 27. September müssen Händler mit einem Gewährleistungslabel informieren, dass für Verbraucher gesetzliche Rechte von mindestens zwei Jahren bestehen. Tritt in dieser Zeit ein Mangel auf, kann je nach Fall eine kostenlose Reparatur oder ein Ersatzprodukt verlangt werden.
Zusätzlich gibt es das sogenannte GARAN-Label. Es ist vorgeschrieben, wenn Hersteller freiwillig eine Haltbarkeitsgarantie geben. Dann soll das Zeichen deutlich machen, wie lange ein Produkt problemlos funktionieren soll – und dass der Hersteller es innerhalb dieses Zeitraums kostenlos repariert oder ersetzt, falls etwas nicht stimmt.
Diese Kennzeichnung ist allerdings nur dann verpflichtend, wenn die freiwillige Garantie länger als zwei Jahre gilt, das gesamte Produkt umfasst und für Verbraucher ohne zusätzliche Kosten angeboten wird.
Beide Label sind in allen EU-Staaten einheitlich gestaltet, damit sie überall schnell wiedererkannt werden können.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber