Frühere Cum-Cum-Aktiendeals beschäftigen die Dekabank und inzwischen auch die deutsche Finanzaufsicht. Die Bafin hat angekündigt, den Konzernabschluss 2024 des Sparkassen-Wertpapierhauses genauer zu untersuchen.
Nach Angaben der Behörde gibt es konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die Dekabank Deutsche Girozentrale gegen Vorgaben der Rechnungslegung verstoßen haben könnte. Im Mittelpunkt stehen Steuererstattungsansprüche aus Aktiengeschäften rund um den Dividendenstichtag aus den Jahren 2013 bis 2018.
Laut Bafin hatte das Institut im Konzernabschluss Forderungen gegenüber der Finanzverwaltung aus Kapitalertragsteuer in Höhe von insgesamt 478 Millionen Euro ausgewiesen. Diese Ansprüche stünden im Zusammenhang mit umstrittenen Aktiengeschäften, deren steuerliche Anrechnung von den Behörden verweigert worden sei.
Umstrittene Geschäfte mit hohen Steuerausfällen
Cum-Cum-Geschäfte gelten als eng verwandt mit den illegalen Cum-Ex-Modellen. Während bei Cum-Ex Steuern mehrfach erstattet wurden, obwohl sie nur einmal oder gar nicht gezahlt worden waren, zielten Cum-Cum-Modelle darauf ab, ausländischen Aktionären steuerliche Vorteile bei deutschen Aktien zu verschaffen.
Das Prinzip: Aktien wurden kurz vor dem Dividendenstichtag vorübergehend auf inländische Banken oder Fonds übertragen. Diese konnten sich die fällige Kapitalertragsteuer erstatten lassen, was ausländischen Anlegern in dieser Form nicht möglich war. Die daraus erzielten Vorteile wurden anschließend zwischen den Beteiligten aufgeteilt. Schätzungen zufolge entstand dem Staat dadurch ein Schaden von rund 28 Milliarden Euro. Auch im Umfeld der Sparkassen waren solche Konstruktionen verbreitet.
Die Bafin betont allerdings, dass sie nicht die steuerrechtliche Wirksamkeit der Geschäfte selbst untersucht. Im Fokus steht vielmehr die Frage, ob die geltend gemachten Steuererstattungsansprüche nach IFRS überhaupt in der Bilanz angesetzt werden durften.
Nach den internationalen Rechnungslegungsstandards dürfen solche Ansprüche nur aktiviert werden, wenn es überwiegend wahrscheinlich ist, dass die Steuerbehörden die gewählte steuerliche Behandlung akzeptieren. Genau daran hat die Finanzaufsicht offenbar Zweifel. Nach ihrer Einschätzung gibt es konkrete Hinweise, dass die Dekabank zu Unrecht von einer wahrscheinlichen Anerkennung durch die Finanzverwaltung ausgegangen sein könnte.
Dekabank äußert sich zur Prüfung
Die Dekabank bestätigte die Prüfung durch die Bafin. Nach eigenen Angaben hat das Institut die knapp 500 Millionen Euro, die aus den umstrittenen Cum-Cum-Geschäften resultierten, inzwischen an die Finanzverwaltung zurückgezahlt.
Zugleich zeigt sich die Bank überzeugt, dass ihre Bilanzierung auch nach Abschluss der Untersuchung mit den IFRS-Regeln vereinbar sein wird.
Milliarden-Rückforderungen in der Branche
Cum-Cum-Deals waren nicht nur bei Sparkassen verbreitet. Nach einer früheren Bafin-Umfrage haben 54 Banken eingeräumt, an solchen Geschäften beteiligt gewesen zu sein. Die Aufsicht bezifferte die Belastungen durch Rückforderungen aus diesen Deals auf gut 4,6 Milliarden Euro.
Der Verein Finanzwende kritisiert, dass Cum-Cum-Geschäfte bislang juristisch nur unzureichend aufgearbeitet worden seien. Dabei habe der Bundesfinanzhof bereits 2015 entschieden, dass Cum-Cum-Geschäfte in ihrer typischen Ausgestaltung illegal sind.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion