EU-Kommission äußert Zweifel an deutscher Tierhaltungskennzeichnung
Die Pläne der schwarz-roten Bundesregierung, auch Fleisch aus dem Ausland in das verpflichtende deutsche Tierhaltungskennzeichen einzubeziehen, stoßen in Brüssel auf Kritik. Nach Einschätzung der EU-Kommission ist der Vorstoß in seiner derzeitigen Ausgestaltung nicht mit europäischem Recht vereinbar. Sollte Deutschland die Regeln unverändert umsetzen, könnte ein Vertragsverletzungsverfahren folgen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium erklärte auf Nachfrage, man prüfe die Stellungnahme derzeit.
Union und SPD wollen mehrere Punkte an der staatlichen Kennzeichnung ändern, die 2023 noch unter der Ampel per Gesetz beschlossen worden war. Deshalb wurde der ursprünglich geplante Start mit Schweinefleisch auf Anfang 2027 verschoben. Künftig soll das Logo nicht nur im Einzelhandel, sondern auch in der Gastronomie verwendet werden. Außerdem ist vorgesehen, dass die Kennzeichnungspflicht auch für importiertes Fleisch gilt. Wie üblich wurde dieser Teil des Vorhabens der EU-Kommission zur Prüfung vorgelegt.
Kritik wegen zusätzlicher Hürden
In ihrer auf den 11. August datierten Stellungnahme wertet die Kommission die Regelung als mögliches Hindernis für den freien Warenverkehr. Im Gesetzentwurf fehle eine Bestimmung, nach der ausländische Kennzeichnungssysteme anerkannt werden könnten. Dadurch müssten Produzenten aus anderen Ländern belegen, dass sie die deutschen Vorgaben erfüllen. Andernfalls würde ihr Fleisch automatisch der niedrigsten Haltungsstufe „mindestens Stall“ zugeordnet. Aus Sicht der Kommission bedeutet das einen zusätzlichen bürokratischen Aufwand.
Zugleich sieht Brüssel die Gefahr, dass Verbraucher aus dem Logo nicht immer die tatsächlichen Haltungsbedingungen ablesen können. Nach Ansicht der Behörde könnten wichtige Angaben verloren gehen. Als Beispiel nennt die Kommission Dänemark, einen der wichtigsten Schweinefleischlieferanten für den deutschen Markt. Dort gebe es unter anderem Vorgaben, die dem Tierschutz dienten, etwa mehr Schweine mit unkupierten Schwänzen oder eine höhere Zahl nicht kastrierter Tiere. Solche Unterschiede würden in den deutschen Haltungsstufen nicht sichtbar.
Weitere Einwände bei Bio-Fleisch
Auch bei Bio-Produkten meldet die EU-Kommission Bedenken an. Nach den deutschen Plänen würde es für importiertes Fleisch nicht ausreichen, dass es in einem anderen EU-Land bereits als ökologisch oder biologisch anerkannt ist. Zusätzlich müssten die deutschen Vorgaben zu Meldung, Registrierung und Rückverfolgbarkeit erfüllt werden. Auch darin sieht Brüssel einen möglichen Verstoß gegen EU-Recht.
Die Bundesregierung kann nun zu den Einwänden Stellung nehmen. Vor Mitte November dürfte über die geplanten Änderungen ohnehin noch nicht entschieden werden.
Das staatliche Tierhaltungskennzeichen soll fünf Stufen umfassen – von „Stall“ als niedrigster Kategorie mit den gesetzlichen Mindestanforderungen bis hin zu „Bio“. Bereits seit 2019 gibt es zudem ein freiwilliges Kennzeichnungssystem des Lebensmitteleinzelhandels, das inzwischen dieselben Stufen nutzt und Fleisch von Schwein, Rind und Geflügel einschließt.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber