Das Bundeskabinett hat eine überarbeitete Novelle des Baugesetzbuchs auf den Weg gebracht. Ziel der Reform ist vor allem, den Wohnungsbau deutlich zu beschleunigen und Kommunen in angespannten Wohnungsmärkten mehr Spielraum zu geben. Planungsverfahren sollen digitaler, kürzer und für Bürger nachvollziehbarer werden. Außerdem sollen Städte und Gemeinden neue Möglichkeiten erhalten, gegen sogenannte Schrottimmobilien vorzugehen und diese bei besonders schwerem Missbrauch im Extremfall sogar enteignen zu können.
Bauministerin Verena Hubertz (SPD) hatte die geplanten Änderungen bereits vorgestellt und verweist nun zusätzlich auf die schwachen Neubauzahlen. Im Jahr 2025 wurden demnach nur noch knapp 207.000 Wohnungen fertiggestellt. Das sei ein klarer Handlungsauftrag, sagte Hubertz. Krisen und Kriege hätten die Lage verschärft, dennoch müsse man die Bereiche anpacken, die politisch beeinflussbar seien.
Das Baugesetzbuch legt fest, wo und in welcher Form gebaut werden darf und wie Konflikte zwischen unterschiedlichen Nutzungen gelöst werden, etwa zwischen Wohnungsbau, Straßenprojekten und dem Schutz von Grünflächen. Nach Angaben des Ministeriums sollen Städte und Gemeinden durch die Reform modernere und besser nutzbare Instrumente für ihre Planung erhalten. Der Entwurf geht nun in den Bundestag und soll nach dem Willen von Hubertz möglichst zu Jahresbeginn 2027 in Kraft treten.
Wohnungsbau soll Vorrang bekommen
Hubertz stellt besonders die Wirkung auf den angespannten Wohnungsmarkt heraus. Kommunen mit Wohnungsknappheit sollen künftig ein sogenanntes überragendes öffentliches Interesse für den Wohnungsbau feststellen können. Wohnungsbau hätte damit bei Flächenkonflikten deutlich mehr Gewicht und nach den Worten der Ministerin gewissermaßen Vorfahrt.
Allerdings räumte Hubertz ein, dass es auch dann weiter Konflikte mit anderen besonders wichtigen Zielen geben kann, etwa mit Belangen der Verteidigung oder dem Ausbau erneuerbarer Energien.
Verfahren und Umweltprüfung sollen schneller werden
Insgesamt soll die Reform Bauprojekte deutlich beschleunigen. Nach Vorstellungen des Bauministeriums könnte die Bauleitplanung künftig innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen werden. Bislang dauern solche Prozesse häufig deutlich länger, oft fünf und teils sogar bis zu 15 Jahre.
Ein zentraler Hebel dafür ist eine vereinfachte Umweltprüfung. Künftig soll häufiger nur noch die strategische Umweltprüfung notwendig sein, ohne zusätzliche ausführliche Umweltverträglichkeitsprüfung für einzelne Vorhaben. Der Schwellenwert soll dabei von 20.000 auf 30.000 Quadratmeter steigen. Aus Sicht des Ministeriums ist das eine spürbare Entlastung für viele Verfahren.
Auch die Bürgerbeteiligung soll gestrafft werden: Sie könnte digital und nur noch in einer einzigen Verfahrensstufe stattfinden. Zudem sollen Antragsteller künftig transparenter verfolgen können, an welchem Punkt ihr Vorhaben gerade bei den Behörden steht.
Mehr Rechte für Städte bei Problemimmobilien
Auch im Umgang mit vernachlässigten Gebäuden sollen Kommunen stärkere Mittel bekommen. Bei sogenannten Schrottimmobilien, also Häusern, die Eigentümer verfallen lassen oder bewusst nicht instand halten, sollen Städte und Gemeinden ein Vorkaufsrecht erhalten. Zudem sollen sie leichter Instandsetzungsgebote aussprechen und damit Sanierungen anordnen können. In besonders gravierenden Fällen soll sogar eine Enteignung möglich sein.
Nicht umgesetzt wurde allerdings ein weitergehender Vorschlag der Bauministerin: Kommunen sollen nun doch kein besonderes Vorkaufsrecht bekommen, wenn Immobiliengeschäfte mit Kriminellen oder Extremisten bekannt werden. Hubertz begründete das mit Einwänden innerhalb der Bundesregierung.
Unterschiedliche Reaktionen auf den Entwurf
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund bewertete die Reform grundsätzlich positiv. Verbandspräsident Ralph Spiegler sagte, der Entwurf gehe in die richtige Richtung. Kritik gibt es jedoch an der angepeilten Dauer von nur zwei Jahren für Bebauungsplanverfahren. Diese Vorgabe sei in der Praxis oft kaum erreichbar und könne falsche Erwartungen wecken.
Der Deutsche Mieterbund begrüßte den Beschluss des Kabinetts. Vor allem die geplante Wiederherstellung des kommunalen Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten sei ein wichtiger Schritt für Mieterinnen und Mieter sowie im Kampf gegen Verdrängung und steigende Mieten.
Auch aus der Bauwirtschaft kommt Zustimmung. Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer der Bauindustrie, sieht in dem Kurs von Hubertz einen richtigen Ansatz auch aus wirtschaftspolitischer Sicht. Der Bau müsse wieder zu einer Konjunkturlokomotive werden.
Kritik kommt dagegen von der Linken. Die Bauexpertin Katalin Gennburg bezweifelt, dass die Novelle tatsächlich mehr bezahlbaren Wohnraum schafft. Sie warnt vielmehr vor einer stärkeren Verschiebung zugunsten von Investoren zulasten von Mitspracherechten und Umweltschutz.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion