Haftunterbrechung für Alfons Schuhbeck erneut verlängert
Der verurteilte Koch Alfons Schuhbeck muss seine Gefängnisstrafe vorerst weiterhin nicht antreten. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft München I bleibt die Unterbrechung seiner Haft mindestens bis zum 5. Mai des kommenden Jahres bestehen. Zu diesem Zeitpunkt soll der Fall erneut geprüft werden.
Grundlage dafür ist ein Gutachten, das zu dem Schluss kommt, dass der 77-Jährige derzeit weiterhin nicht haftfähig ist. Schuhbeck ist an Krebs erkrankt und befindet sich außerhalb des Strafvollzugs in medizinischer Behandlung.
Eigentlich müsste der Gastronom eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten in einer bayerischen Justizvollzugsanstalt verbüßen. Das Landgericht München I hatte ihn im vergangenen Jahr unter anderem wegen Insolvenzverschleppung, Betrugs und vorsätzlichen Bankrotts verurteilt. Dabei wurde auch ein früheres Urteil aus dem Jahr 2022 wegen Steuerhinterziehung berücksichtigt.
Schuhbeck hatte sich mit seinem über Jahre gewachsenen Unternehmensnetzwerk aus Restaurants, Gewürzhandel und Partyservice finanziell übernommen. Im Insolvenzverfahren meldeten Gläubiger Forderungen in Höhe von 27 Millionen Euro an.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber