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Elvis für KI missbraucht? Millionenklage gegen Anthropic

Hat Anthropic Elvis-Hits heimlich für Claude genutzt? Jetzt fordert eine Klage wegen KI-Trainings Millionen vom Konzern.

26.10.2026, 12:35 Uhr

Die Rechteinhaber der Musik von Elvis Presley haben das KI-Unternehmen Anthropic verklagt. Der Vorwurf: Die Firma hinter dem Chatbot Claude soll 274 Presley-Lieder zum Training ihrer KI-Modelle verwendet haben, ohne dafür die Zustimmung der Verwalter des musikalischen Nachlasses des „King of Rock ’n’ Roll“ eingeholt zu haben.

In der in Kalifornien im Namen mehrerer Kläger eingereichten Klage wird wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen Schadenersatz in Höhe von insgesamt 41,1 Millionen US-Dollar (rund 36,7 Millionen Euro) verlangt. Die Summe basiert demnach auf bis zu 150.000 Dollar pro Song. Genannt werden unter anderem bekannte Titel wie „Can’t Help Falling in Love“, „A Little Less Conversation“ und „Return To Sender“.

Zusätzlich werfen die Kläger Anthropic vor, Schutzmaßnahmen rund um die Musik umgangen sowie Copyright-Hinweise in den Liedern entfernt oder verändert zu haben. Anthropic erklärte, man teile die Vorwürfe nicht und werde sich gegen die Klage verteidigen.

Bedenklicher Umgang mit Urheberrechten bei KI-Modellen

Es ist nicht das erste Mal, dass Musikunternehmen gegen KI-Anbieter wegen mutmaßlichen Diebstahls geistigen Eigentums und Urheberrechtsverletzungen vorgehen. Nach Darstellung des „Billboard“-Magazins handelt es sich in diesem Fall jedoch um das bislang prominenteste juristische Vorgehen, das im Namen eines einzelnen Musikers angestoßen wurde – schließlich gehe es bei Elvis um den „berühmtesten Musikkünstler aller Zeiten“.

In der Klageschrift heißt es laut US-Medien zudem, Anthropic habe sein gesamtes Geschäftsmodell in bislang beispiellosem Ausmaß auf Urheberrechtsverletzungen aufgebaut.

Auch andere Technologieunternehmen stehen wegen des Trainings ihrer KI-Systeme unter Druck. So sehen sich etwa auch die Entwickler von ChatGPT, OpenAI, mit Vorwürfen und Klagen konfrontiert. KI-Modelle werden mit riesigen Datenmengen aus Büchern, dem Internet und anderen Quellen trainiert, um anschließend möglichst präzise Antworten erzeugen zu können.

Viele rechtliche Fragen sind dabei weiterhin ungeklärt. KI-Firmen wie Anthropic berufen sich vor Gericht häufig auf das Prinzip des „Fair Use“. Sie argumentieren, dass durch die Verarbeitung geschützter Inhalte etwas Neues entstehe und die Nutzung deshalb zulässig sei.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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