BGH sieht Sampling von Kraftwerk-Sequenz seit 2021 als zulässiges Pastiche
Im seit fast drei Jahrzehnten andauernden Streit um ein Musik-Sample hat Hip-Hop-Produzent Moses Pelham vor dem Bundesgerichtshof einen Teilerfolg erreicht. Nach Auffassung des BGH ist die Übernahme einer nur zwei Sekunden langen Passage aus Kraftwerks Stück „Metall auf Metall“ seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2021 als sogenanntes Pastiche erlaubt. Damit bestätigte der Erste Zivilsenat in Karlsruhe die vorherige Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg.
Der Vorsitzende Richter Thomas Koch erklärte, maßgeblich sei, dass Personen, die das Original kennen, die entnommenen Elemente im neuen Werk wiedererkennen können. Dies treffe in dem Fall zu. Ob die Urheber des neuen Songs diese Bezugnahme bewusst geplant hatten, spiele dabei keine Rolle. Zudem sei die Klangsequenz aus dem Bereich der elektronischen Musik in das Genre Hip-Hop übertragen worden. Darin sah das Gericht einen künstlerischen und kreativen Dialog – ein wichtiges Merkmal eines Pastiches.
Im Kern ging es in dem Verfahren um die grundsätzliche Frage, unter welchen Bedingungen geschützte Inhalte aus fremden Werken ohne Zustimmung genutzt werden dürfen. Das Thema ist nicht nur für Musiker, sondern für die gesamte Kultur- und Kreativbranche von erheblicher Bedeutung.
Rechtsstreit ist noch nicht vollständig beendet
Der Fall beschäftigt die Gerichte bereits seit 1999 und war mehrfach vor dem Bundesgerichtshof, dem Europäischen Gerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht. Das OLG Hamburg hatte den Klägern zuletzt unter anderem zugestanden, für einen Zeitraum von etwa 18,5 Jahren Schadenersatz zu verlangen. Darüber musste der BGH nun allerdings nicht mehr entscheiden.

Für die Zeit ab dem 7. Juni 2021, als entsprechende EU-Vorgaben ins deutsche Recht übernommen wurden, hatte das OLG die Klage abgewiesen. Das europäische Recht kennt bestimmte Ausnahmen, bei denen eine Nutzung ohne Erlaubnis zulässig sein kann – etwa bei Zitat, Parodie, Karikatur und eben Pastiche. Der BGH präzisierte nun auf Basis der Rechtsprechung des EuGH, wann Sampling unter diese Ausnahme fallen kann.
Ganz abgeschlossen ist der Fall dennoch nicht. Beim Bundesverfassungsgericht ist noch eine Verfassungsbeschwerde anhängig, die den Zeitraum von 2002 bis 2021 betrifft. Eine Entscheidung wird dort noch im Laufe des Jahres 2026 angestrebt.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber