Politik

Stromnetz attackiert – Wer steckt dahinter?

Zwei rätselhafte Angriffe aufs Stromnetz, fast identisch – steckt dieselbe Hand dahinter? Die Spurensuche nimmt Fahrt auf.

03.09.2026, 05:00 Uhr

Nach den mutmaßlichen Sabotageakten gegen Stromanlagen in Brandenburg und Nordrhein-Westfalen suchen die Behörden weiter nach Tätern und Motiv. Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) sagte, inzwischen spreche vieles für deutliche Gemeinsamkeiten zwischen beiden Fällen. Wer dahintersteckt, ist aber weiter offen. Zunächst müsse genau rekonstruiert werden, was geschehen sei.

Bislang gibt es nach Behördenangaben kein Bekennerschreiben. Geprüft werden weiterhin unterschiedliche Szenarien, darunter linksextremistische Täter oder Sabotage im Auftrag eines fremden Staates. Konkrete Hinweise etwa auf russische Auftraggeber oder auf eine bekannte linksextreme Struktur liegen bisher jedoch nicht vor.

Zwei Angriffe binnen eines Tages

Nach Einschätzung der Ermittler weisen beide Taten auffällige Parallelen auf. Am Dienstagmorgen griffen Unbekannte nahe dem Umspannwerk Turnow-Preilack in der Umgebung des Kraftwerks Jänschwalde in Brandenburg die Stromversorgung an. Nach Angaben der Landesregierung setzten sie selbstgebaute Flugkörper ein, die an Silvesterraketen erinnerten, um leitfähiges Material in Richtung von Höchstspannungsleitungen zu lenken.

Am Dienstagabend kam es dann an einem Umspannwerk in Bergheim bei Köln zu einer weiteren Störung. Dort wurden nach Angaben Reuls Kabel über eine Oberleitung gebracht, was einen Kurzschluss auslöste. In der Nähe beider Tatorte fanden die Behörden Abschussvorrichtungen und pyrotechnisches Material. Möglicherweise waren diese schon längere Zeit zuvor vorbereitet worden. Die Ermittler gehen derzeit von verfassungsfeindlicher Sabotage aus.

Schutz kritischer Infrastruktur rückt stärker in den Fokus

Die Vorfälle haben die Debatte über den Schutz kritischer Infrastruktur deutlich verschärft. Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) betonte, das öffentliche Leben in Deutschland hänge von der Sicherheit solcher Anlagen ab. Allein durch staatliche Gesetze lasse sich Sabotage aber nicht verhindern. Auch die Betreiber seien in der Pflicht. Dazu zählten nach seiner Auffassung Resilienzpläne, gesicherte Zäune, Alarmanlagen, belastbare IT, Notstromlösungen und Vorräte.

Reul dringt zugleich auf zusätzliche Möglichkeiten für Betreiber wichtiger Anlagen. Aus seiner Sicht ist Deutschland bei Eingriffen in Datenschutz und Bürgerrechte sehr zurückhaltend gewesen. Angesichts der neuen Gefährdungslage müsse aber neu bewertet werden, welche Schutzmaßnahmen zulässig und nötig sind.

Videoüberwachung: Spielräume vorhanden, Umfeld bleibt schwierig

In der Diskussion steht vor allem der Einsatz von Kameras. Reul hatte darauf verwiesen, Betreiber könnten ihre Einrichtungen bislang nicht umfassend per Video überwachen. Ein generelles Verbot gibt es allerdings nicht: Private Betreiber können Videoüberwachung auf dem eigenen Gelände grundsätzlich schon heute auf eine rechtliche Grundlage wie ein berechtigtes Interesse stützen.

Schwieriger wird es dort, wo nicht nur das Betriebsgelände selbst betroffen ist, sondern die direkte Umgebung, Zufahrten oder auch Stromleitungen außerhalb des Areals. Genau in diesen Bereichen sehen Betreiber und Verbände zusätzlichen Regelungsbedarf.

Debatte über private Drohnenabwehr

Auch die Frage der Drohnenabwehr gewinnt an Bedeutung. Der Brandenburger SPD-Innenpolitiker Erik Stohn sagte, hier stelle sich eine neue Bedrohungslage. Der Einsatz von Drohnenabwehr sei bislang eine hoheitliche Aufgabe von Bundespolizei, Landespolizei und in bestimmten Fällen der Bundeswehr. Private Akteure könnten nicht einfach selbst tätig werden.

Bevor Betreiber solche Mittel einsetzen dürften, müssten gesetzliche Grundlagen geschaffen werden. Zu klären seien unter anderem Zuständigkeiten, notwendige Qualifikationen und Haftungsfragen.

Vollständiger Schutz gilt als unrealistisch

Fachleute warnen zugleich vor überhöhten Erwartungen. Michèle Knodt, Direktorin des Hessischen Drohnenkompetenzzentrums, hält es für unrealistisch, räumlich weit verteilte Stromnetze und Umspannwerke allein mit höheren Zäunen und Kameras vollständig abzusichern. Wichtiger seien schnell verfügbare Reparaturteams, ausreichend Ersatzteile sowie eine stärkere Standardisierung von Komponenten, damit Material im Ernstfall schneller zwischen Regionen und Betreibern ausgetauscht werden kann.

Knodt hält es grundsätzlich für sinnvoll, Betreibern in bestimmten Fällen auch die Abwehr von Drohnen auf dem eigenen Gelände zu ermöglichen. Denkbar sei eine sogenannte Beleihung: Der Staat überträgt dabei einzelne Befugnisse an private Akteure, behält aber die Aufsicht.

Wirtschaft fordert Unterstützung bei den Kosten

Der Bundesverband für den Schutz Kritischer Infrastrukturen spricht von einer neuen Dimension der Bedrohung. Sein Vize-Vorsitzender Hans-Walter Borries bezeichnete die Lage als Form hybrider Vorkriegsführung. Zwar gebe es technische Schutzmöglichkeiten, doch die Kosten könnten sich nach seiner Einschätzung vervier- bis versechsfachen. Unternehmen könnten das vielfach nicht allein finanzieren.

Ähnlich argumentieren auch andere Verbände. Die Deutsche Polizeigewerkschaft verweist darauf, dass nicht die Polizei jedes Umspannwerk dauerhaft schützen könne, sondern zunächst die Betreiber mehr investieren müssten. Aus der Energiewirtschaft kommen zudem Forderungen, Datenschutzregeln praxistauglicher zu gestalten und sensible Detailinformationen über Anlagen weniger frei zugänglich zu machen.

Forderungen nach Notfall-Backup im Stromnetz

Der Bundesverband der Erneuerbaren Energien verlangt zusätzlich ein spezielles Backup-System für Krisenfälle. Schwarzstartfähige Anlagen wie Bioenergie- oder Wasserkraftwerke könnten nach einem Ausfall ohne externe Versorgung wieder anlaufen. Auch Batteriespeicher könnten helfen, das Netz im Ernstfall schnell zu stabilisieren.

Kritis-Dachgesetz noch nicht vollständig wirksam

Nach Angaben aus der Union greifen Verpflichtungen aus dem neuen Kritis-Dachgesetz erst dann vollständig, wenn die dazugehörige Rechtsverordnung erlassen ist. Diese steht noch aus. Krings rechnet nun mit einem zügigen Abschluss und fordert zusätzliche Investitionen in die Sicherheit – sowohl durch den Staat als auch durch die Wirtschaft.

Was als kritische Infrastruktur gilt

Zur kritischen Infrastruktur zählen Bereiche, deren Ausfall oder Beeinträchtigung gravierende Folgen für Versorgung und öffentliche Sicherheit haben kann. Dazu gehören unter anderem Energie, Informationstechnik, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung, Banken sowie Staat und Verwaltung.

Weitere Sicherheitsfälle erhöhen den Druck

Die Debatte wird auch durch andere Vorfälle verstärkt. Nach einer Brandattacke auf eine Baustelle in München vermutet das Bayerische Landeskriminalamt einen Anschlagsversuch gegen ein Unternehmen aus dem Rüstungsbereich. Die Ermittler prüfen einen politischen Hintergrund. Zwei Menschen wurden später festgenommen; ob sie mit der Tat in Verbindung stehen, ist noch Gegenstand der Ermittlungen.

Zudem macht die Bundesregierung Russland unter Verweis auf nachrichtendienstliche Erkenntnisse, Tatmuster und Ermittlungsergebnisse für einen vereitelten Sprengstoffanschlag mit einer Drohne auf den Flughafen Leipzig/Halle Anfang August verantwortlich. Der Kreml weist das zurück.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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