Bundestagsgruppe setzt bei Organspende auf Aufklärung statt Widerspruchslösung
Im Bundestag zeichnet sich im Streit um mehr Organspenden in Deutschland eine klare Gegenposition zur Widerspruchsregelung ab. Eine Gruppe von 58 Abgeordneten aus Union, SPD, Grünen und Linken hat einen Antrag eingebracht, der auf bessere Information und eine gezielte Aufforderung zur persönlichen Entscheidung setzt. Eine automatische Einstufung als Organspender ohne ausdrückliche Zustimmung lehnen sie ab. Eine solche Regelung wäre aus ihrer Sicht ein tiefgreifender und juristisch umstrittener Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht.
Über den Vorstoß soll das Parlament in der kommenden Woche erstmals beraten. Parallel liegt bereits ein Gesetzentwurf einer anderen fraktionsübergreifenden Gruppe mit mehr als 200 Unterstützern vor. Diese Abgeordneten wollen die Widerspruchslösung einführen. Danach würden Erwachsene nach ihrem Tod grundsätzlich als Spender gelten, sofern sie dem zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen haben. Bislang dürfen Organe nur entnommen werden, wenn eine klare Zustimmung vorliegt.
„Schweigen ist keine Zustimmung“
Die Gegner der Widerspruchsregelung betonen in ihrem Antrag, dass fehlende Äußerung nicht als Einverständnis gewertet werden dürfe. Zum Recht auf Selbstbestimmung gehöre auch, keine Entscheidung treffen zu müssen, ohne daraus Nachteile befürchten zu müssen. Außerdem könne eine Organentnahme ohne ausdrückliche Zustimmung das Vertrauen in das Gesundheitssystem beeinträchtigen.
Nach Ansicht der Gruppe liegt das Hauptproblem der niedrigen Spenderzahlen nicht am geltenden Zustimmungsprinzip, sondern an deutlichen Mängeln bei der Umsetzung bestehender Maßnahmen. Vor allem gehe es darum, potenzielle Spender besser zu erreichen und die Dokumentation ihrer Entscheidung zu vereinfachen.
Entscheidung kurz nach dem 18. Geburtstag anregen
Konkret fordert der Antrag die Bundesregierung auf, eine Regelung auszuarbeiten, nach der alle Bürgerinnen und Bürger zeitnah nach Vollendung des 18. Lebensjahres aufgefordert werden, sich zur Organspende zu erklären und ihren Willen festzuhalten. Dabei soll es nicht nur die Optionen Zustimmung oder Ablehnung geben, sondern auch die Möglichkeit, Unentschlossenheit anzugeben.
Zudem soll gemeinsam mit den Ländern ein Konzept entstehen, damit in Ausweisstellen auch analoge Wege zur Eintragung in das bereits bestehende Online-Register für Organspendebereitschaft angeboten werden.
Frühere Debatten und verzögertes Register
Bereits Ende Juni hatte der Bundestag in einer allgemeinen Aussprache über Wege zu mehr Organspenden diskutiert. Ein erster Versuch, die Widerspruchslösung einzuführen, war 2020 gescheitert. Stattdessen beschloss das Parlament damals ein Gesetz, das am Zustimmungsprinzip festhielt, zugleich aber mehr Aufklärung und eine einfachere Dokumentation der Spendenbereitschaft vorsah. Teil davon ist ein zentrales Online-Register, das allerdings erst 2024 und damit später als geplant an den Start ging.
Weiter hoher Bedarf an Spenderorganen
Der Bedarf an Organen wie Nieren, Lebern oder Herzen bleibt in Deutschland hoch. Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation spendeten im vergangenen Jahr 985 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe. Das war der höchste Wert seit 2012. Trotzdem standen Ende 2025 rund 8.200 Menschen auf den Wartelisten. Als grundlegendes Problem gilt weiterhin, dass viele Menschen der Organspende grundsätzlich positiv gegenüberstehen, ihre Entscheidung jedoch nicht offiziell dokumentieren.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber