Mehr Aberkennungen von Schutzstatus bei Syrerinnen und Syrern
Immer mehr Menschen aus Syrien verlieren nach einer Überprüfung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) ihren Schutzstatus. Nach Angaben der Bundesregierung endeten im ersten Halbjahr dieses Jahres 23,2 Prozent von 8.320 überprüften Fällen mit einem Widerruf oder einer Rücknahme. Meist betraf das die Flüchtlingseigenschaft oder den subsidiären Schutz. Zum Vergleich: 2025 verloren nach solchen Prüfungen nur 3,7 Prozent der syrischen Schutzberechtigten ihren Status, 2024 waren es 3,1 Prozent.
Wann Schutz widerrufen oder zurückgenommen wird
Ein Widerruf erfolgt, wenn die Gründe für den Schutz später entfallen, etwa weil sich die Verhältnisse im Herkunftsland grundlegend verändert haben. Eine Rücknahme kommt seltener vor. Sie ist möglich, wenn sich nachträglich herausstellt, dass im Asylverfahren falsche Angaben gemacht wurden, zum Beispiel zur Herkunft oder zu den Fluchtgründen.
Nach dem Vormarsch einer islamistisch geführten Rebellenallianz auf Damaskus hatte Präsident Baschar al-Assad im Dezember 2024 Syrien verlassen. Seit dem Sturz des langjährigen Machthabers kehrten Hunderttausende syrische Geflüchtete zurück, vor allem aus der Türkei, dem Libanon und Jordanien. Dennoch bleibt die Lage in Teilen Syriens unsicher: In einigen Regionen gibt es weiter Gewalt zwischen religiösen Gruppen, viele Menschen sind auf Hilfe angewiesen, und in früheren Kriegsgebieten fehlt es oft an Wohnraum.
Bamf weitet Überprüfungen aus
Anfangs leitete das Bamf Widerrufsprüfungen vor allem bei Straftätern, sogenannten Gefährdern und in Fällen ein, in denen Behörden von einer Reise nach Syrien erfahren hatten. Laut Bundesregierung begann das Amt Mitte Juni, diese Praxis schrittweise auch auf weitere Gruppen auszudehnen. Hintergrund ist, dass das Bamf wegen einer verbesserten humanitären Lage in Syrien bereits im Asylverfahren wieder mehr Entscheidungen trifft.

Betroffen sind demnach insbesondere:
- Menschen, deren Asylverfahren bereits länger als 21 Monate läuft oder bei denen ein Verwaltungsgericht das Bamf nach einer Untätigkeitsklage zur Entscheidung verpflichtet hat
- Menschen ohne besondere Schutzbedürftigkeit, bei denen angenommen wird, dass sie ihren Lebensunterhalt in Syrien selbst sichern können oder dort auf ein familiäres beziehungsweise soziales Netzwerk zurückgreifen können
Wegen der unübersichtlichen Lage nach dem Machtwechsel hatte das Bamf zwischenzeitlich alle Entscheidungen über Asylanträge syrischer Staatsangehöriger gestoppt. Nur Verfahren zur Rücküberstellung in andere EU-Staaten wurden weiterbearbeitet.
Abschiebungen nach Syrien bleiben selten
Selbst wenn Syrerinnen oder Syrern der Schutzstatus aberkannt wird, heißt das nicht automatisch, dass sie kurzfristig abgeschoben werden. Wenn kein anderer Aufenthaltstitel möglich ist und auch eine Einbürgerung ausscheidet, scheitert eine Rückführung derzeit meist an der Praxis. Abschiebungen nach Syrien setzen im Einzelfall die Zusammenarbeit mit der syrischen Übergangsregierung und deren Behörden voraus. Bislang gelingt das nur in sehr wenigen Fällen.
Bund und Länder haben vor allem bei Straftätern ein großes Interesse an Rückführungen. Im vergangenen Jahr wurde erstmals seit Beginn des Bürgerkriegs wieder ein Syrer in sein Herkunftsland abgeschoben. In den ersten sechs Monaten dieses Jahres gab es drei Abschiebungen nach Syrien.
Linke fordert dauerhafte Bleibeperspektiven
Die fluchtpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Clara Bünger, warnt vor einer Rückkehr unter Zwang. Ihrer Einschätzung nach ist die Lage in Syrien weiterhin hochgradig instabil, viele Gruppen seien bedroht, verfolgt oder vertrieben. Die Widerrufsverfahren seien für die Betroffenen eine schwere Belastung und bedeuteten zugleich erheblichen Aufwand für Behörden und Gerichte. Bünger fordert daher, für Syrerinnen und Syrer, die schon länger in Deutschland leben, verlässliche Schutz- und Bleiberechtsregelungen zu schaffen.
Deutlich weniger Asylanträge aus Syrien
Seit Assads Flucht ist die Zahl der Menschen aus Syrien, die in Deutschland Schutz beantragen, stark gesunken. Von 2013 bis zur Mitte dieses Jahres stellten insgesamt 978.761 Syrerinnen und Syrer hierzulande erstmals einen Asylantrag. Im ersten Halbjahr dieses Jahres wurden nur noch knapp 5.000 neue Anträge registriert.
Während in den Jahren des Bürgerkriegs fast alle Asylanträge positiv entschieden wurden, lag die Ablehnungsquote im ersten Halbjahr dieses Jahres laut Bundesregierung bei 68,6 Prozent.
Syrer arbeiten häufig in Engpassberufen
Viele Syrerinnen und Syrer sind inzwischen in Branchen beschäftigt, in denen Arbeitskräfte fehlen. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit arbeiten besonders viele von ihnen im Einzelhandel, bei Zeitarbeitsfirmen, in der Gastronomie, im Gesundheitswesen sowie bei Post-, Kurier- und Expressdiensten.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber