Politik

Schock-Lage: Mehr Syrer verlieren den Schutzstatus

Mehr Aberkennungen für Syrer: Das Bamf prüft jetzt deutlich mehr Fälle – und plötzlich trifft es neue Gruppen.

16.08.2026, 04:30 Uhr

Mehr Aberkennungen des Schutzstatus bei Syrerinnen und Syrern

Immer mehr Schutzberechtigte aus Syrien verlieren in Deutschland ihren bisherigen Status. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor. Demnach führten im ersten Halbjahr 23,2 Prozent von 8.320 Überprüfungen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) zu einem Widerruf oder einer Rücknahme. Betroffen waren meist die Flüchtlingseigenschaft oder der subsidiäre Schutz. Zum Vergleich: 2025 verloren nach solchen Prüfungen nur 3,7 Prozent der syrischen Schutzberechtigten ihren Status, 2024 waren es 3,1 Prozent.

Wann der Schutz wieder entzogen werden kann

Ein Widerruf erfolgt, wenn die Gründe für den gewährten Schutz später entfallen, etwa weil sich die Verhältnisse im Herkunftsland grundlegend verändert haben. Eine Rücknahme kommt seltener vor. Sie ist möglich, wenn sich nachträglich herausstellt, dass im Asylverfahren falsche Angaben gemacht wurden, etwa zur Herkunft oder zu den Fluchtgründen.

Nach dem Vormarsch einer islamistisch geführten Rebellenallianz auf Damaskus verließ Präsident Baschar al-Assad im Dezember 2024 das Land. Nach seinem Sturz kehrten Hunderttausende syrische Geflüchtete zurück, vor allem aus der Türkei, dem Libanon und Jordanien. Dennoch bleibt die Lage in Syrien in vielen Regionen schwierig: In einigen Gebieten ist die Sicherheit weiter angespannt, teils kommt es zu konfessioneller Gewalt, viele Menschen sind auf Hilfe angewiesen, und in ehemals umkämpften Regionen fehlt es oft an Wohnraum.

10 Jahre Flüchtlingskrise
Viele Flüchtlinge aus Syrien arbeiten bei Post-, Kurier und Expressdiensten, für Zeitarbeitsfirmen, in der Gastronomie, im Einzelhandel oder im Gesundheitswesen. Quelle: Martin Schutt/dpa

Bamf weitet Überprüfungen aus

Zunächst leitete das Bamf Widerrufsprüfungen vor allem bei Straftätern, sogenannten Gefährdern und in Fällen ein, in denen Behörden von einer Reise nach Syrien erfahren hatten. Laut Bundesregierung wird diese Praxis seit Mitte Juni schrittweise auf weitere Gruppen ausgedehnt, für die wegen einer verbesserten humanitären Lage in Syrien auch wieder häufiger Asylentscheidungen getroffen werden.

Dazu zählen insbesondere:

  • Personen, deren Asylverfahren bereits länger als 21 Monate laufen oder bei denen das Bamf nach einer erfolgreichen Untätigkeitsklage zu einer Entscheidung verpflichtet wurde
  • Personen ohne besondere Schutzbedürftigkeit, bei denen angenommen wird, dass sie ihren Lebensunterhalt in Syrien selbst sichern können oder durch Familie beziehungsweise ein soziales Umfeld ausreichend unterstützt würden

Wegen der unsicheren Entwicklung nach dem Machtwechsel hatte das Bamf zwischenzeitlich Entscheidungen über Asylanträge syrischer Staatsangehöriger weitgehend ausgesetzt. Nur Verfahren zu Überstellungen in andere EU-Staaten wurden weiterbearbeitet.

Abschiebungen nach Syrien bleiben selten

Selbst wenn syrischen Staatsangehörigen der Schutzstatus aberkannt wird, bedeutet das nicht automatisch eine schnelle Abschiebung. Wenn keine andere Aufenthaltsperspektive besteht, etwa über Arbeit oder eine Einbürgerung, ist eine Rückführung derzeit dennoch nur schwer umzusetzen. Abschiebungen nach Syrien setzen die Zusammenarbeit mit der syrischen Übergangsregierung und ihren Behörden voraus und finden bislang kaum statt.

Bund und Länder drängen vor allem bei Straftätern auf Rückführungen. Im vergangenen Jahr wurde erstmals seit Beginn des Bürgerkriegs wieder ein Syrer in sein Heimatland abgeschoben. In den ersten sechs Monaten dieses Jahres gab es drei Abschiebungen nach Syrien.

Linke fordert verlässliche Bleiberechte

Die fluchtpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Clara Bünger, warnt vor erzwungenen Rückkehrmaßnahmen. Sie bezeichnet die Lage in Syrien als hochgradig instabil und verweist darauf, dass viele Bevölkerungsgruppen weiterhin bedroht, verfolgt oder vertrieben würden. Unter diesen Umständen sei eine Abschiebung nicht zumutbar.

Zugleich kritisiert sie den hohen Aufwand der Widerrufsverfahren. Diese seien für die Betroffenen belastend und bänden erhebliche Ressourcen bei Behörden und Gerichten. Bünger plädiert daher für dauerhafte Schutz- und Bleiberechtsregelungen für Syrerinnen und Syrer, die bereits seit längerer Zeit in Deutschland leben.

Weniger neue Asylanträge aus Syrien

Seit Assads Flucht ist die Zahl syrischer Asylsuchender in Deutschland deutlich zurückgegangen. Zwischen 2013 und Mitte dieses Jahres stellten insgesamt 978.761 Menschen aus Syrien erstmals einen Asylantrag in Deutschland. Im ersten Halbjahr dieses Jahres wurden nur noch knapp 5.000 neue Anträge registriert.

Während in den Jahren des Bürgerkriegs fast alle Anträge positiv entschieden wurden, lag die Ablehnungsquote laut Bundesregierung im ersten Halbjahr nun bei 68,6 Prozent.

Syrer arbeiten oft in gefragten Berufen

Viele Syrerinnen und Syrer sind in Deutschland in Branchen beschäftigt, in denen Personal fehlt. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit arbeiten besonders viele von ihnen im Einzelhandel, in der Zeitarbeit, in der Gastronomie, im Gesundheitswesen sowie bei Post-, Kurier- und Expressdiensten.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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