Die Linke hat im Streit um ein Instagram-Video von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) vor dem Bundesverfassungsgericht einen Erfolg erzielt. Das Gericht in Karlsruhe gab einem Eilantrag der Partei statt und verpflichtete die Ministerin, den auf dem Account ihres Ministeriums veröffentlichten Beitrag vorläufig zu entfernen.
Das Bundeswirtschaftsministerium erklärte nach der Entscheidung: „Wir werden die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nun prüfen und die Konsequenzen selbstverständlich umsetzen.“
Im Zentrum des Verfahrens steht ein Video mit Ausschnitten aus einer Rede vom 23. September, gehalten wenige Tage nach dem Wahlsieg der Linken bei der Berliner Abgeordnetenhauswahl. Darin warnt Reiche, es sei gefährlich für die Hauptstadt und den Investitionsstandort Deutschland, wenn eine Partei über Enteignungen spreche, dies in ihr Programm schreibe und „Antisemitismus offen lebt, die den Juden in dieser Stadt Angst macht“.
Folgeabwägung zugunsten der Linken
Die Linke hatte Reiche zuvor anwaltlich aufgefordert, den Beitrag bis zum 29. September zu löschen. Nachdem das nicht geschah, zog die Partei mit einer Organklage und einem Eilantrag nach Karlsruhe. Diesem Antrag gab der Zweite Senat nun statt: Reiche muss das Video bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache entfernen, längstens jedoch für sechs Monate.
Zur Begründung verwiesen die Richterinnen und Richter auf die Folgenabwägung. Würde das Video online bleiben und die Organklage später Erfolg haben, drohe der Linken womöglich ein „schwerer irreparabler Nachteil“ für ihr Recht auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb. Das gelte besonders mit Blick auf die laufenden Gespräche zur Regierungsbildung in Berlin.
Sollte die Organklage später keinen Erfolg haben, wäre Reiche an einer Wiederholung der Aussagen nicht gehindert. Nach Auffassung des Gerichts kann sie sich während des laufenden Verfahrens zudem weiter als Parteipolitikerin oder Privatperson im Rahmen der Meinungsfreiheit äußern. Ob die umstrittenen Aussagen verfassungsgemäß sind, soll erst im Hauptsacheverfahren geklärt werden. Die Entscheidung fiel mit 6:2 Stimmen.
Linke sieht Verstoß gegen Neutralitätsgebot
Die Linke wirft der Ministerin vor, gegen das Neutralitätsgebot für Staatsorgane verstoßen zu haben. In ihrem Antrag, der mehreren Medien vorlag, bezeichnete die Partei die Äußerungen als „einseitig und parteipolitisch“ und sprach davon, Reiche sei Teil einer systematischen Kampagne der CDU gegen die Linke.
Aus dem Ministerium hatte es während des laufenden Verfahrens zunächst keine weitergehende inhaltliche Stellungnahme gegeben. Ein Sprecher verwies lediglich darauf, dass der Beitrag die Verlängerung einer Rede vor Familienunternehmern sei und sich klar auf Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Deutschland beziehe. Der Instagram-Clip trug den Titel „Wirtschafts- und Investitionsstandort stark machen“.
Auch Reiches anwaltliche Vertretung argumentiert mit dem wirtschaftspolitischen Bezug. In einem Schriftsatz der Kanzlei Schertz Bergmann heißt es, zur Informations- und Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung gehöre es grundsätzlich auch, Ziele zur Verbesserung der Investitionsbedingungen zu erläutern und die Öffentlichkeit über Entwicklungen zu informieren, die sie als Gefahr für die dafür nötigen Rahmenbedingungen bewertet.
Beim Vorwurf des Antisemitismus verweist die Kanzlei zudem auf eine seit Jahren andauernde und 2026 erneut zugespitzte Debatte über den Umgang des Berliner Landesverbands der Linken mit antisemitischen Positionen und Vorfällen. Auch dies habe aus ihrer Sicht eine wirtschaftliche Standortdimension, weil die internationale Attraktivität Berlins als Hauptstadt des Investitionsstandorts Deutschland eng mit dem Bild einer weltoffenen und sicheren Stadt verbunden sei.
Weitere Vorwürfe gegen CDU-Politiker
Die Linke geht nach ihrem deutlichen Erfolg bei der Berliner Abgeordnetenhauswahl am 20. September auch gegen weitere Politiker vor, die der Partei in sozialen Medien Antisemitismus oder Nähe zu kriminellen Clans vorgeworfen haben. Einige Beiträge wurden nach anwaltlichen Schreiben gelöscht, andere blieben online.
Der Bundesgeschäftsführer der Linken, Janis Ehling, sagte dem „Spiegel“, die groß angelegte Kampagne von CDU-Ministern gegen seine Partei falle „wie ein Kartenhaus in sich zusammen“. Statt ihr Amt für eine sachliche politische Auseinandersetzung zu nutzen, hätten sie versucht, die Linke mit gezielten Unterstellungen zu diskreditieren. Der Missbrauch politischer Macht für eine solche „Schmutzkampagne“ werfe ernste Fragen über das Amtsverständnis der Beteiligten auf.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber