Reform der Notfallversorgung beschlossen: Was sich für Patientinnen und Patienten ändern soll
In Deutschland soll die Hilfe in medizinischen Notfällen künftig gezielter und effizienter organisiert werden. Der Bundestag hat nach jahrelanger Vorbereitung in Berlin eine Reform der Notfallversorgung verabschiedet. Ziel ist es, überfüllte Notaufnahmen zu entlasten und Menschen schneller an die richtige Stelle zu lotsen.
Wie es zu der Reform kam
Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) würdigte im Bundestag die Vorarbeiten seiner Vorgänger Jens Spahn (CDU) und Karl Lauterbach (SPD). Beide hätten den Umbau der Notfallversorgung maßgeblich vorbereitet.
Hintergrund ist die seit Jahren angespannte Lage in vielen Notaufnahmen. Bereits im Sommer 2024 hatte Lauterbach eine grundlegende Neuordnung angekündigt. Damals verwies er darauf, dass etwa jede dritte Person in einer Notaufnahme auch in einer Arztpraxis versorgt werden könnte. Durch bessere Steuerung sollen lange Wartezeiten und die Belastung des Personals verringert werden. Ursprünglich war ein Start Anfang 2025 geplant, der durch das vorzeitige Ende der damaligen Bundesregierung jedoch verzögert wurde.
Was im Notfall gilt
Wer rasch medizinische Hilfe braucht, kann weiterhin entweder die 116117 für den ärztlichen Bereitschaftsdienst oder die 112 als Notruf wählen. Neu ist vor allem, dass beide Systeme künftig enger miteinander verbunden werden sollen.
Nach Angaben von Ulrike Elsner, Chefin des Ersatzkassenverbands vdek, soll es bei einem gesundheitlichen Notfall künftig keine große Rolle mehr spielen, welche der beiden Nummern gewählt wird. Hilfesuchende sollen in beiden Fällen dieselbe erste telefonische Einschätzung erhalten und anschließend gezielt in die passende Versorgungsstruktur weitergeleitet werden.

Über die 116117 soll für akute Beschwerden flächendeckend rund um die Uhr Hilfe per Telefon oder Video angeboten werden, wenn nötig auch durch aufsuchende Versorgung. Kern des neuen Systems ist eine fachliche Ersteinschätzung für Anrufende und Menschen, die vor Ort Hilfe suchen. Je nach Dringlichkeit soll dann entschieden werden, ob eine Behandlung in einer Praxis, in einer Notdienstpraxis oder in einer Klinikambulanz erforderlich ist – mit oder ohne Einsatz des Rettungsdienstes.
Integrierte Notfallzentren als neues Kernstück
Eine zentrale Rolle spielen künftig sogenannte Integrierte Notfallzentren. Diese Zentren sollen an Krankenhäuser angebunden werden und nach einer ersten medizinischen Einschätzung den weiteren Weg der Patientinnen und Patienten festlegen.
Während der regulären Sprechzeiten können Betroffene in kooperierende Arztpraxen weitergeleitet werden. Außerhalb dieser Zeiten sollen sie bei Bedarf in die Notdienstpraxis des Zentrums kommen. Aus Sicht des Gesundheitsministeriums sollen Patientinnen und Patienten dadurch verlässlich an den richtigen Behandlungsort gelangen.
Mit dem neuen Modell sollen Notaufnahmen spürbar entlastet werden. Sie könnten sich dann stärker auf jene Fälle konzentrieren, in denen tatsächlich sofortige Hilfe nötig ist. Auch Rettungsdienste sollen seltener unnötig gebunden werden.
Mehr Digitalisierung in den Leitstellen
Ein wichtiger Bestandteil der Reform ist die digitale Vernetzung. Die Akutleitstellen der Kassenärztlichen Vereinigungen und die Rettungsleitstellen sollen zu umfassenderen Gesundheitsleitsystemen weiterentwickelt werden.
Geplant ist, dass Hilfegesuche künftig auf Basis einheitlicher Abfragesysteme bearbeitet und mit bereits erfassten Daten nahtlos weitergeleitet werden. Verbindliche Zuständigkeitsregeln sollen dabei für klarere Abläufe sorgen. Das neue Leitsystem soll Menschen bei Bedarf auch an palliative Angebote oder sozialpsychiatrische Hilfen vermitteln. Damit sollen Versorgung und ein sparsamer Einsatz der vorhandenen Ressourcen besser zusammenpassen.
Änderungen beim Rettungsdienst
Auch für die medizinische Notfallrettung sind Neuerungen vorgesehen. Bislang gilt vor allem die Finanzierung als problematisch. Künftig soll die Notfallrettung gesetzlich als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung verankert werden.
Dabei sollen nicht mehr nur Transporte bezahlt werden. Auch das Notfallmanagement, die Versorgung am Einsatzort und der anschließende Transport werden ausdrücklich als Bestandteile der Behandlung anerkannt. Das Ministerium verweist darauf, dass es derzeit zu viele kostspielige Fehlfahrten gebe.
Zustimmung, aber auch Kritik
Bei den Krankenkassen stößt die Reform auf Zustimmung. vdek-Chefin Elsner sprach nach den langen Vorarbeiten von einem wichtigen Erfolg. Positiv bewertete sie zudem eine kurzfristig ergänzte Regelung: Arztpraxen sollen ab dem kommenden Jahr mehr Termine an die Terminservicestellen der 116117 melden. Nur so könnten diese ihre Aufgabe erfüllen.
Elsner verwies außerdem auf die stark gestiegenen Kosten im Rettungsdienst. Diese hätten sich von 4,4 Milliarden Euro im Jahr 2013 auf 8,1 Milliarden Euro im Jahr 2025 erhöht. Mit der Reform könne eine leistungsfähige Notfallversorgung geschaffen werden, ohne die Beitragszahlenden zusätzlich unnötig zu belasten.
Im Bundestag stimmten neben den Koalitionsfraktionen auch die Grünen für das Gesetz. AfD und Linke enthielten sich.
Kritische Stimmen verweisen jedoch darauf, dass strukturelle Probleme damit nicht vollständig gelöst seien. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz erinnert wie mehrere Oppositionsredner an die knappen Personalressourcen in Kliniken und Praxen. Besonders an Wochenenden, Feiertagen und in der Nacht bleibe die Versorgung angespannt. Als besonders benachteiligt gelten nach Einschätzung der Stiftung hochbetagte Menschen und Personen mit Sprachbarrieren. Kritisiert werden zudem die teils schlechte Erreichbarkeit niedergelassener Praxen und fehlende kurzfristige Termine.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber