Im Bundestag hat ein neuer Vorstoß für eine grundlegende Reform der Organspende begonnen. Eine fraktionsübergreifende Gruppe von Abgeordneten hat einen Gesetzentwurf zur Einführung der sogenannten Widerspruchsregelung eingebracht. Danach würde für volljährige Menschen grundsätzlich gelten, dass sie nach ihrem Tod als Organspender gelten – es sei denn, sie haben zu Lebzeiten ausdrücklich widersprochen. Bisher ist eine Organentnahme nur mit einer klaren Zustimmung erlaubt.
Eine andere Gruppe von Abgeordneten lehnt diese Änderung jedoch entschieden ab und hat einen Gegenentwurf vorgelegt. Damit ist klar: Über den Weg zu mehr Organspenden gibt es im Parlament weiter Streit.
Dritter Anlauf für die Widerspruchslösung
Für die Befürworter der Widerspruchsregelung ist es bereits der dritte Versuch. Ein erster Vorstoß war 2020 im Bundestag gescheitert, ein zweiter kam wegen der vorgezogenen Bundestagswahl 2025 nicht mehr zur Abstimmung.
Was die Befürworter wollen
Die Unterstützer aus CDU, CSU, SPD, Grünen und Linken verweisen darauf, dass zahlreiche Reformen der vergangenen Jahre keinen entscheidenden Anstieg der Spenderzahlen gebracht hätten. Deshalb solle Organspende künftig zum Regelfall werden.
Konkret sieht der Entwurf vor, dass bei volljährigen und einwilligungsfähigen Personen eine Entnahme auch dann möglich sein soll, wenn kein dokumentierter Widerspruch vorliegt. Zugleich soll die Bevölkerung stärker informiert werden.
Die SPD-Abgeordnete Sabine Dittmar betonte, die Organspende bleibe freiwillig. Geändert werden solle aber die Ausgangslage: Wer nicht spenden wolle, müsse dies künftig aktiv festhalten.
Der Grünen-Abgeordnete Michael Kellner verwies auf eine persönliche Erfahrung aus seinem Umfeld. Eine Freundin habe nach einer Lebertransplantation viele weitere Lebensjahre gewonnen, sei inzwischen aber gestorben. Eine zweite Spenderleber hätte ihr womöglich helfen können. Kellner machte zugleich deutlich, dass die Selbstbestimmung gewahrt bleibe, weil jeder weiterhin Nein sagen könne.
Daneben liegt dem Bundestag auch ein ähnlicher Gesetzentwurf des Bundesrates vor. Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) sagte, das Grundproblem sei der anhaltende Mangel an verfügbaren Organen. Trotz neuer Maßnahmen bei Aufklärung und Dokumentation habe sich die Lage nicht entscheidend verbessert.
Der Gegenentwurf
Eine weitere Gruppe von Abgeordneten aus unterschiedlichen Fraktionen will die Zahl der Organspenden ebenfalls erhöhen – allerdings ohne Widerspruchsregelung. Sie setzt stattdessen auf mehr Aufklärung und darauf, Bürger gezielt zu einer Entscheidung zu bewegen.
Ihr zentrales Argument lautet: Schweigen darf nicht als Zustimmung gewertet werden. Das Selbstbestimmungsrecht umfasse auch das Recht, keine Entscheidung zu treffen, ohne dass daraus automatisch eine Zustimmung abgeleitet werde.
Der Antrag dieser Gruppe sieht unter anderem vor, dass alle Bürgerinnen und Bürger zeitnah nach ihrem 18. Geburtstag aufgefordert werden, ihre Haltung zur Organspende festzuhalten – mit den Optionen Ja, Nein oder Unentschieden.
Der Grünen-Abgeordnete Sven Lehmann sagte, zwar brauche es mehr Spender, doch eine so sensible Frage müsse aktiv bejaht werden. Die Widerspruchsregelung gehe aus seiner Sicht zu weit. Der CDU-Abgeordnete Michael Brand argumentierte ähnlich und warb stattdessen für konkrete Verbesserungen bei Information und Überzeugungsarbeit. Nach seiner Ansicht fehlt bis heute eine überzeugende Online-Kampagne zur Organspende.
Mehrheiten noch offen
Der Gesetzentwurf für die Widerspruchsregelung wird zur Einbringung von 254 Abgeordneten unterstützt. Der Gegenantrag startete mit 58 Unterstützern. Ob sich daraus später eine Mehrheit im 630 Sitze umfassenden Bundestag ergibt, ist offen.
Als Nächstes sollen beide Initiativen in den Ausschüssen beraten werden. Erst danach wird es zu einer Abstimmung im Plenum kommen. Wie bei ethisch sensiblen Fragen üblich, dürfte diese ohne festen Fraktionszwang erfolgen.
Aktuelle Lage bei Organspenden
Der Bedarf an Spenderorganen wie Nieren, Lebern oder Herzen ist seit Jahren hoch. Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation spendeten im vergangenen Jahr 985 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe – so viele wie seit 2012 nicht mehr. Gleichzeitig standen Ende 2025 rund 8.200 Menschen auf den Wartelisten.
Als Problem gilt seit Langem, dass viele Menschen Organspenden grundsätzlich positiv gegenüberstehen, ihren Willen aber nicht dokumentieren. Dann müssen häufig Angehörige nach dem Tod eine schwierige Entscheidung treffen.
So lässt sich die eigene Entscheidung dokumentieren
Wer seine Haltung zur Organspende festhalten möchte, kann dies etwa mit einem Organspendeausweis, in einer Patientenverfügung oder in anderer schriftlicher Form tun. Seit März 2024 ist dies auch digital möglich.
Im Online-Register unter www.organspende-register.de können Menschen ab 16 Jahren ihre Entscheidung eintragen. Nach Angaben des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte, das das Register betreibt, liegen dort derzeit knapp 633.000 Erklärungen vor. Rund 82 Prozent der registrierten Personen stimmen einer Organentnahme uneingeschränkt zu. Auch Einschränkungen auf bestimmte Organe sind möglich. Einen Widerspruch haben 8,7 Prozent hinterlegt.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber