Politik

Leihmutterschaft: Das brisante Dilemma

Jens Spahns Weg zur Elternschaft entfacht Streit – und jetzt beginnt erst die explosive Debatte über Leihmutterschaft.

21.07.2026, 14:36 Uhr

Leihmutterschaft: Zwischen Kinderwunsch, Selbstbestimmung und Schutz vor Ausbeutung

Die Debatte um Leihmutterschaft hat in Deutschland neuen Auftrieb bekommen. Auslöser ist, dass der CDU-Politiker Jens Spahn und sein Ehemann mithilfe einer Leihmutter in den USA Eltern wurden. Seither wird nicht nur politisch, sondern auch moralisch intensiv über das Thema gestritten.

Der Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Helmut Frister, hält eine offene gesellschaftliche Diskussion für überfällig. Eine einfache Lösung gebe es aus seiner Sicht nicht. Gerade deshalb müsse darüber gesprochen werden, welche Interessen und Schutzgüter gegeneinander abzuwägen seien.

In Deutschland ist Leihmutterschaft bislang durch das Embryonenschutzgesetz untersagt. Die Frage lautet daher: Sollte sich daran etwas ändern? Die wichtigsten Argumente dafür und dagegen im Überblick.

Was für eine Zulassung spricht

Unerfüllter Kinderwunsch

Für viele Menschen ist ein eigenes Kind ein zentraler Lebenstraum. Ein unerfüllter Kinderwunsch sei kein bloßes Komfortproblem, sondern könne das persönliche Lebensglück erheblich belasten, sagt Frister. Zwar stehen in Deutschland Möglichkeiten wie künstliche Befruchtung oder Adoption offen, doch nicht für alle Betroffenen führen diese Wege zum Ziel.

Eine Leihmutterschaft käme vermutlich nur für eine kleine Zahl von Paaren oder Einzelpersonen infrage. Befürworter argumentieren, dass eine gesetzliche Regelung einen legalen und kontrollierten Weg schaffen könnte, diesen Wunsch zu verwirklichen. Zugleich ließen sich verbindliche Schutzstandards für alle Beteiligten festlegen.

Wickelräume
Von Leihmüttern ausgetragene Kinder entwickeln sich Studien zufolge gut. (Symbolbild) Quelle: Patrick Seeger/dpa

Auch mit Blick auf die Kinder sehen Befürworter keine grundsätzlichen Nachteile. Eine 2024 von der damaligen Ampel-Regierung eingesetzte Kommission zur Reproduktionsmedizin wertete Studien aus und kam zu dem Ergebnis, dass Kinder nach einer Leihmutterschaft insgesamt unauffällig seien und sich ähnlich entwickelten wie andere Kinder.

Verlagerung ins Ausland

Kritiker des bestehenden Verbots weisen darauf hin, dass die Praxis dadurch nicht verschwindet, sondern lediglich ins Ausland verlagert wird. In mehreren US-Bundesstaaten ist Leihmutterschaft erlaubt, ebenso etwa in der Ukraine. Wer über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, kann diesen Weg schon heute gehen.

Allerdings ist das teuer: In den USA beliefen sich die Gesamtkosten laut einer Studie bereits 2022 auf bis zu 200.000 Dollar, also derzeit rund 175.000 Euro. In der Ukraine liegen entsprechende Angebote bei etwa 50.000 Euro.

Helmut Frister hält diese Auslagerung ins Ausland für problematisch. Ähnlich sieht es die SPD-Bundestagsabgeordnete Carmen Wegge. Sie kritisiert, dass Leihmutterschaften im Ausland häufig unter rechtlichen Bedingungen stattfinden, die Frauen nicht ausreichend vor gesundheitlicher oder wirtschaftlicher Ausbeutung schützen. Gerade diese soziale Ungleichheit sei bedenklich.

Selbstbestimmung der Frauen

Ein weiteres Pro-Argument ist die Entscheidungsfreiheit von Frauen. Befürworter sagen: Erwachsene Frauen sollten selbst darüber bestimmen dürfen, ob sie ein Kind für andere austragen möchten – insbesondere dann, wenn sie finanziell unabhängig sind und frei entscheiden können.

Die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf hatte dazu erklärt, das Verbot von Leihmutterschaft und Eizellspende spreche Frauen das Recht auf Selbstbestimmung ab und folge einem bevormundenden Staatsverständnis.

Die Kommission zur Reproduktionsmedizin empfahl 2024, zumindest über eine sogenannte altruistische Leihmutterschaft nachzudenken, also über ein Modell ohne kommerzielle Bezahlung. Voraussetzung wären ein klarer Schutz der Leihmutter und das Kindeswohl. Denkbar wäre etwa, dass zwischen Leihmutter und den Wunscheltern schon vor der Schwangerschaft eine enge persönliche Beziehung bestehen muss. Carmen Wegge spricht sich persönlich für eine solche eng begrenzte Regelung aus.

Was gegen eine Zulassung spricht

Risiko von Ausbeutung und Kommerzialisierung

Gegner einer Legalisierung bezweifeln, dass sich Leihmutterschaft wirklich von wirtschaftlichen Interessen trennen lässt. Selbst wenn nur eine Aufwandsentschädigung erlaubt wäre, müssten Kosten für Schwangerschaft, medizinische Versorgung und mögliche Verdienstausfälle übernommen werden. Kritiker fragen, wie sich sicherstellen ließe, dass darüber hinaus keine zusätzliche Bezahlung erfolgt.

Zudem wäre Leihmutterschaft voraussichtlich vor allem für finanziell gut gestellte Menschen erreichbar. Aus Sicht vieler Gegner würde dies dazu führen, dass Schwangerschaft und Kinderwunsch zunehmend kommerzialisiert werden.

Die CDU-Abgeordnete Mechthild Heil sprach in diesem Zusammenhang von einem ausbeuterischen System zwischen Wunscheltern und Leihmüttern und lehnte den „Kauf von Kindern“ entschieden ab. Auch die Linken-Politikerin Kathrin Gebel warnt davor, dass Schwangerschaft unter kapitalistischen Bedingungen zur Ware werden könne.

Medizinische Gefahren für die Leihmutter

Hinzu kommen gesundheitliche Risiken. Grundsätzlich gibt es unterschiedliche Formen der Leihmutterschaft. Entweder stammt die Eizelle von der Leihmutter selbst oder – häufiger – von einer anderen Frau. In letzterem Fall wird ein Embryo aus fremder Eizelle und dem Sperma des künftigen Vaters erzeugt und der Leihmutter eingesetzt. Bei dieser Form besteht keine genetische Verwandtschaft zwischen austragender Frau und Kind.

Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe weist darauf hin, dass dabei unter anderem das Risiko für Frühgeburten und Präeklampsie erhöht sein kann. Diese schwere Schwangerschaftskomplikation tritt meist in der zweiten Hälfte der Schwangerschaft auf und ist unter anderem mit Bluthochdruck und Organschäden verbunden.

Nach einer Präeklampsie bleibt zudem ein dauerhaft erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen bestehen. Deshalb sieht die Fachgesellschaft Leihmutterschaft kritisch. Allerdings fehlt es bislang an Langzeitstudien, die die Folgen umfassend untersuchen.

Emotionale und juristische Konflikte

Auch die emotionale Seite spielt in der Debatte eine große Rolle. Bundesfamilienministerin Karin Prien verwies darauf, dass während einer Schwangerschaft in der Regel eine enge Bindung zum ungeborenen Kind entsteht. Wenn eine Leihmutter nach der Geburt das Kind nicht abgeben möchte, stelle sich die schwierige Frage, was dann dem Wohl des Kindes am besten entspricht.

Zudem ist die rechtliche Lage kompliziert. Nach deutschem Recht gilt grundsätzlich die Frau als Mutter, die das Kind zur Welt bringt. Ist die Leihmutter verheiratet, würde zunächst ihr Ehemann als Vater gelten. Ein genetischer Vater aus dem Kreis der Wunscheltern könnte dies unter Umständen anfechten. Ist die Leihmutter unverheiratet, kann der Wunschvater mit ihrer Zustimmung rechtlich als Elternteil anerkannt werden. Kommt es zum Streit, muss am Ende oft ein Gericht entscheiden.

Eine Debatte ohne einfache Lösung

Die Diskussion über Leihmutterschaft berührt Grundfragen von Familienbild, Selbstbestimmung, Schutz vor Ausbeutung und Kindeswohl. Gerade weil die Argumente auf beiden Seiten schwer wiegen, dürfte die Forderung nach einer breiten gesellschaftlichen Debatte weiter an Bedeutung gewinnen.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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