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Hammer-Urteil für Ex-RAF-Terroristin Klette: 13 Jahre

13 Jahre Haft für Ex-RAF-Terroristin Daniela Klette: Das Urteil zeigt, was hinter den spektakulären Überfällen steckte.

27.05.2026, 10:59 Uhr

Urteil gegen Daniela Klette

Das Landgericht Verden hat die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts war die 67-Jährige gemeinsam mit den mutmaßlichen Komplizen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub zwischen 1999 und 2016 an acht Überfällen auf Geldtransporter und Supermärkte in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen beteiligt. Dabei sollen rund zwei Millionen Euro erbeutet worden sein.

Verurteilt wurde Klette unter anderem wegen schweren Raubes, versuchten schweren Raubes, Verstößen gegen das Waffenrecht, erpresserischen Menschenraubes und schwerer räuberischer Erpressung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig: Die Verteidigung legte noch im Gerichtssaal Revision ein.

Der Prozess lief seit März 2025 in Niedersachsen. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft Klette vorgeworfen, gemeinsam mit Garweg und Staub noch mehr Taten begangen zu haben. Während des Verfahrens wurden jedoch fünf Anklagepunkte eingestellt, sodass es am Ende noch um acht Überfälle ging.

Gericht: Klette war an Planung und Ausführung beteiligt

Nach Darstellung des Gerichts war Klette maßgeblich an der Vorbereitung und Durchführung der Taten beteiligt. Sie soll mehrfach das Fluchtauto gefahren haben. Bei einzelnen Überfällen sei sie zudem maskiert und bewaffnet am Tatort gewesen, um gemeinsam mit den anderen Tätern an die Ladung der Geldtransporter zu gelangen.

Das Gericht folgte damit weitgehend der Einschätzung der Staatsanwaltschaft, wonach das Trio mit den Überfällen sein Leben im Untergrund finanzierte. Zugleich betonte der Vorsitzende Richter, dass Klettes RAF-Vergangenheit für die Bewertung der abgeurteilten Raubtaten keine Rolle gespielt habe.

Schüsse bei Überfällen – Vorwurf des versuchten Mordes verworfen

Bei zwei Überfällen auf Geldtransporter wurde geschossen. Nach Angaben des Gerichts nahmen die Täter dabei schwere oder sogar tödliche Verletzungen der Fahrzeuginsassen in Kauf. Mehrere Opfer litten erheblich unter den psychischen Folgen, einige seien bis heute nicht wieder arbeitsfähig.

Besondere Bedeutung hatte der Überfall auf einen Geldtransporter am 6. Juni 2015 in Stuhr bei Bremen. Damals versuchten drei Maskierte, an rund eine Million Euro im Fahrzeug zu gelangen. Mehrere Schüsse fielen, der Fahrer des Wagens hatte Todesangst. Anders als die Staatsanwaltschaft wertete das Gericht die Tat jedoch nicht als versuchten Mord, sondern als versuchten schweren Raub. Nach Auffassung des Gerichts brachen die Täter den Überfall freiwillig ab, als sie bemerkten, dass sie nicht an das Geld im Transporter gelangen konnten.

Urteil stützt sich auf Indizien, Aussagen und DNA-Spuren

Die Verteidigung hatte eine Beteiligung Klettes an den Raubtaten bestritten und erklärt, es gebe dafür keine ausreichenden Beweise. Nach ihrer Auffassung sei nur ein Verstoß gegen das Waffenrecht wegen der Funde in ihrer Berliner Wohnung sicher belegt.

Das Gericht stützte seine Entscheidung dagegen auf Zeugenaussagen, Indizien und DNA-Spuren. In Klettes Wohnung fanden Ermittler nach Überzeugung des Gerichts zahlreiche Gegenstände mit Bezug zu den Taten, darunter Skizzen von Tatorten, Waffen, Zeitungsausschnitte über die Überfälle, Auto-Kennzeichen, Sturmhauben, Perücken und Handfesseln.

Als weiteres Indiz werteten die Richter Kaninchenstreu, die ebenfalls in der Wohnung gefunden wurde, obwohl Klette nach den Ermittlungen nur einen Hund hielt. Vergleichbares Material war zuvor bereits in mehreren Fluchtfahrzeugen des Trios entdeckt worden und soll mutmaßlich als Brandbeschleuniger gedient haben. Nach Darstellung des Vorsitzenden Richters hätte keines der einzelnen Indizien allein für eine Verurteilung gereicht, in der Gesamtschau sei das Bild jedoch eindeutig.

Scharfe Kritik der Verteidigung

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Haftstrafe von 15 Jahren gefordert. Auch die Nebenklage hielt Klette für schuldig und schloss sich bei der rechtlichen Bewertung des Überfalls von Stuhr der Einschätzung des Gerichts an.

Klettes Anwälte kritisierten das Urteil nach der Verkündung scharf. Sie warfen dem Gericht vor, zahlreiche Beweisanträge rechtsfehlerhaft abgelehnt und die Aufklärung des Sachverhalts verweigert zu haben. Nach Auffassung der Verteidigung wird nun der Bundesgerichtshof im Revisionsverfahren darüber zu befinden haben.

Tumult im Saal nach der Urteilsverkündung

Als der Vorsitzende Richter das Urteil verkündete, reagierten Unterstützerinnen und Unterstützer Klettes im Saal mit lauten Buh-Rufen. Sie riefen „Freiheit für Daniela“ und reckten die Fäuste. Einige verließen den Saal freiwillig, andere wurden von Justizbeamten hinausgeführt.

Klette nahm das Urteil äußerlich gelassen auf. Sie zeigte sich sichtlich erfreut über die Reaktionen aus dem Zuschauerraum und hob ebenfalls einen Arm mit geballter Faust. Schon während der Urteilsbegründung wirkte sie zeitweise unbeeindruckt, lehnte sich zurück, zog die Schuhe aus, sprach mit ihrem Anwalt, blickte länger ins Publikum und machte sich zwischendurch Notizen.

Weitere Ermittlungen wegen Taten aus RAF-Zeit möglich

Klette gehörte der sogenannten dritten Generation der linksterroristischen Rote Armee Fraktion an. Nach jahrelanger Fahndung wurde sie Ende 2024 in einer Berliner Wohnung festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Nach Garweg und Staub wird weiterhin gesucht.

Auf Klette könnte zudem ein weiteres Verfahren zukommen. Zwar ist die Mitgliedschaft in der RAF inzwischen verjährt, die Bundesanwaltschaft wirft ihr aber unter anderem Beteiligung an drei Anschlägen zwischen 1990 und 1993 vor. Ob und wann es dazu zu einem Prozess kommt, muss der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main entscheiden.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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