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Hammer-Urteil für Ex-RAF-Terroristin Klette: 13 Jahre

13 Jahre Haft für Ex-RAF-Terroristin Daniela Klette: Das Urteil zeigt, was hinter den spektakulären Überfällen steckte.

27.05.2026, 10:59 Uhr

Urteil gegen Daniela Klette

Das Landgericht Verden hat die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts war die 67-Jährige gemeinsam mit den mutmaßlichen Komplizen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub zwischen 1999 und 2016 an acht Überfällen auf Geldtransporter und Supermärkte in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen beteiligt. Dabei soll das Trio rund zwei Millionen Euro erbeutet haben.

Verurteilt wurde Klette unter anderem wegen schweren Raubes, versuchten schweren Raubes, Verstößen gegen das Waffenrecht, erpresserischen Menschenraubes und schwerer räuberischer Erpressung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung legte noch im Gerichtssaal Revision ein.

Der Prozess lief seit März 2025 in Niedersachsen. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft Klette gemeinsam mit Garweg und Staub noch weitere Taten zur Last gelegt. Im Verlauf des Verfahrens wurden jedoch fünf Anklagepunkte eingestellt, sodass am Ende noch acht Überfälle Gegenstand des Prozesses waren.

Gericht: Klette war an Planung und Ausführung beteiligt

Nach Darstellung des Gerichts war Klette maßgeblich an Vorbereitung und Durchführung der Taten beteiligt. Sie soll mehrfach das Fluchtauto gefahren haben. Bei einzelnen Überfällen sei sie zudem maskiert und bewaffnet am Tatort gewesen, um gemeinsam mit den anderen Tätern an die Ladung der Geldtransporter zu gelangen.

Das Gericht folgte damit weitgehend der Einschätzung der Staatsanwaltschaft, wonach das Trio mit den Überfällen sein Leben im Untergrund finanzierte. Zugleich betonte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsbegründung, dass Klettes RAF-Vergangenheit für die Bewertung der abgeurteilten Raubtaten keine Rolle gespielt habe.

Schüsse bei Überfällen – Vorwurf des versuchten Mordes verworfen

Bei zwei Überfällen auf Geldtransporter wurde geschossen. Nach Angaben des Gerichts nahmen die Täter dabei schwere oder sogar tödliche Verletzungen der Fahrzeuginsassen in Kauf. Zahlreiche Opfer litten stark unter den psychischen Folgen der Taten, einige seien bis heute arbeitsunfähig.

Besondere Bedeutung hatte der Überfall auf einen Geldtransporter am 6. Juni 2015 in Stuhr bei Bremen. Damals versuchten drei Maskierte, an die Ladung des Fahrzeugs zu gelangen. Mehrere Schüsse fielen, der Fahrer des Wagens hatte Todesangst. Anders als die Staatsanwaltschaft wertete das Gericht die Tat jedoch nicht als versuchten Mord, sondern als versuchten schweren Raub. Nach Auffassung des Gerichts brachen die Täter den Überfall freiwillig ab, als sie bemerkten, dass sie nicht an das Geld im Transporter gelangen konnten. Die Maskierten flohen damals ohne Beute.

Urteil stützt sich auf Indizien, Aussagen und DNA-Spuren

Klette hatte die Taten in ihrem Plädoyer nicht bestritten, sie aber auch nicht eingeräumt. Die Verteidigung argumentierte zugleich, es sei unklar, wer die Raubüberfälle tatsächlich begangen habe. Sicher belegt sei aus ihrer Sicht nur ein Verstoß gegen das Waffenrecht.

Das Gericht stützte seine Entscheidung dagegen auf Zeugenaussagen, Indizien und DNA-Spuren. In Klettes Berliner Wohnung fanden Ermittler nach Überzeugung des Gerichts zahlreiche Gegenstände mit Bezug zu den Taten, darunter Skizzen von Tatorten, Waffen, Zeitungsausschnitte über die Überfälle, Auto-Kennzeichen, Sturmhauben, Perücken und Handfesseln.

Als weiteres Indiz werteten die Richter Kaninchenstreu, die ebenfalls in der Wohnung gefunden wurde, obwohl Klette nach den Ermittlungen nur einen Hund hielt. Vergleichbares Material war zuvor bereits in mehreren Fluchtfahrzeugen des Trios entdeckt worden und soll mutmaßlich als Brandbeschleuniger gedient haben. Nach Darstellung des Vorsitzenden Richters hätte keines der einzelnen Indizien allein für eine Verurteilung gereicht, in der Gesamtschau sei das Bild jedoch eindeutig.

Scharfe Kritik der Verteidigung

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Haftstrafe von 15 Jahren gefordert – unter anderem wegen versuchten Mordes, schweren Raubes und Verstößen gegen Waffengesetze. Auch die Nebenklage hielt Klette für schuldig.

Klettes Anwälte kritisierten das Urteil nach der Verkündung scharf. Ihr Verteidiger Lukas Theune warf dem Gericht vor, zahlreiche Beweisanträge rechtsfehlerhaft abgelehnt und die Aufklärung des Sachverhalts verweigert zu haben. Nun werde der Bundesgerichtshof im Revisionsverfahren darüber zu befinden haben.

Tumult im Saal nach der Urteilsverkündung

Als der Vorsitzende Richter das Urteil verkündete, reagierten Unterstützerinnen und Unterstützer Klettes im Saal mit lauten Buh-Rufen. Sie riefen „Freiheit für Daniela“ und reckten die Fäuste. Einige verließen den Saal freiwillig, andere wurden von Justizbeamten hinausgeführt.

Klette nahm das Urteil äußerlich gelassen auf. Sie zeigte sich sichtlich erfreut über die Reaktionen aus dem Zuschauerraum und hob ebenfalls einen Arm mit geballter Faust. Schon während der Urteilsbegründung wirkte sie zeitweise unbeeindruckt, lehnte sich zurück, zog die Schuhe aus, sprach mit ihrem Anwalt, blickte minutenlang ins Publikum und machte sich zwischendurch kurze Notizen.

Mutmaßliche Komplizen weiter flüchtig – weiteres Verfahren möglich

Klette gehörte der sogenannten dritten Generation der linksterroristischen Rote Armee Fraktion an. Nach jahrelanger Fahndung wurde sie im Februar 2024 in einer Berliner Wohnung festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Nach Garweg und Staub wird weiterhin gesucht.

Auf Klette könnte zudem ein weiteres Verfahren zukommen. Zwar ist die Mitgliedschaft in der RAF inzwischen verjährt, die Bundesanwaltschaft wirft ihr aber unter anderem Mittäterschaft bei drei Anschlägen zwischen 1990 und 1993 vor. Ob und wann es dazu zu einem Prozess kommt, muss der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main entscheiden.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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