Höhere Sozialabgaben für Besserverdienende ab kommendem Jahr
Beschäftigte mit höherem Einkommen müssen sich im nächsten Jahr auf steigende Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung einstellen. Grund dafür ist die turnusmäßige Anpassung der sogenannten Beitragsbemessungsgrenzen. Ein entsprechender Entwurf aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales befindet sich derzeit in der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung. Bevor die Änderungen gelten, müssen noch Bundeskabinett und Bundesrat zustimmen.
Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt, bis zu welchem Bruttolohn Sozialabgaben erhoben werden. Einkommen oberhalb dieser Schwelle bleibt beitragsfrei. In der gesetzlichen Krankenversicherung soll die Grenze von derzeit 5.812,50 Euro auf 6.375 Euro pro Monat steigen. In der gesetzlichen Rentenversicherung ist eine Anhebung von 8.450 Euro auf 8.850 Euro vorgesehen.
Für gesetzlich Krankenversicherte mit einem monatlichen Bruttoeinkommen über 5.812,50 Euro bedeutet das künftig höhere Kassenbeiträge. Wer mehr als 8.450 Euro brutto verdient, muss zudem mehr in die Rentenversicherung einzahlen.
Das Ministerium verweist auf die gesetzliche Vorgabe, diese Werte regelmäßig an die Lohnentwicklung anzupassen. Für 2025 wird ein Anstieg der Bruttolöhne um 4,38 Prozent zugrunde gelegt. Nach Angaben des Ministeriums soll damit sichergestellt werden, dass sich alle Versicherten entsprechend der Einkommensentwicklung an der Finanzierung der Sozialversicherung beteiligen.
Bei der Krankenversicherung kommt diesmal zusätzlich eine außerplanmäßige Erhöhung um 300 Euro hinzu. Diese geht auf das vor dem Sommer in der Koalition vereinbarte Sparpaket im Gesundheitsbereich zurück. Ziel ist es, die Krankenkassen angesichts anhaltend steigender Gesundheitskosten zu entlasten.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber