EU schafft Rechtsgrundlage für Abschiebezentren in Drittstaaten
Die EU-Mitgliedstaaten haben die rechtliche Basis für die Einrichtung umstrittener Abschiebezentren außerhalb der Europäischen Union endgültig beschlossen. Beim Treffen der Innenminister in Luxemburg wurde das Gesetz als letzter formeller Schritt angenommen. Das Europäische Parlament hatte zuvor bereits zugestimmt.
In diesen geplanten Zentren, die auch als „Return Hubs“ bezeichnet werden, sollen Menschen untergebracht werden, die zur Ausreise verpflichtet sind, aber nicht in ihr Herkunftsland zurückgeführt werden können. Das kann etwa dann der Fall sein, wenn der Heimatstaat die Rücknahme verweigert. Deutschland unterstützt das Vorhaben seit Längerem zusammen mit Österreich, Dänemark, Griechenland und den Niederlanden.
Dobrindt hofft auf Einigungen noch 2024
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt setzt darauf, noch in diesem Jahr Vereinbarungen mit Drittstaaten zu erreichen. Vor dem Treffen in Luxemburg erklärte der CSU-Politiker, es handle sich um ein schwieriges und langwieriges Vorhaben. In den kommenden Monaten müsse vor allem geklärt werden, ob und in welchem Umfang Drittstaaten zu einer Zusammenarbeit bereit seien. Welche Länder konkret als Partner infrage kommen, ließ Dobrindt offen.
Kritik von Menschenrechtsorganisationen und Parteien
Die Idee solcher Abschiebezentren wird seit Jahren kontrovers diskutiert. Amnesty International warnt vor möglichen Menschenrechtsverletzungen und sieht vor allem Abkommen mit politisch instabilen oder von Konflikten geprägten Staaten kritisch.
Auch bei Sozialdemokraten und Grünen stößt das Modell auf erhebliche Zweifel. Der Einigung über die neuen Asylregeln war ein gemeinsames Vorgehen der Europäischen Volkspartei (EVP) unter Führung von Manfred Weber und rechter Kräfte im Europaparlament vorausgegangen. Für zusätzliche Kritik sorgte dabei, dass es zu Absprachen in einer umstrittenen WhatsApp-Gruppe gekommen sein soll.
Neue Regeln sehen mehr Pflichten und längere Haft vor
Die neuen Migrationsvorgaben regeln außerdem, wie abgelehnte Asylbewerber bei ihrer Abschiebung mitwirken müssen, wenn sie nicht in Haft genommen werden wollen. Wer sich nicht kooperativ zeigt, muss EU-weit mit Leistungskürzungen, dem Wegfall von Unterstützungsleistungen oder der Einziehung von Reisedokumenten rechnen.
Zudem wird Abschiebehaft möglich, wenn Behörden Fluchtgefahr annehmen oder ein Risiko für die nationale Sicherheit sehen. Die maximal zulässige Haftdauer wird auf 24 Monate angehoben und kann in besonderen Fällen um weitere sechs Monate verlängert werden.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber