Die Bundesregierung will die Abwehr von Cyberangriffen deutlich ausweiten und dafür neben vorbeugenden Maßnahmen künftig auch eine aktive Cyberabwehr ermöglichen. Ein vom Bundeskabinett beschlossener Gesetzentwurf sieht vor, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), der Bundespolizei und dem Bundeskriminalamt (BKA) zusätzliche Befugnisse zu geben.
Zu den geplanten Instrumenten zählen unter anderem das Untersagen des Betriebs gefährlicher IT-Systeme, das Umleiten von Datenverkehr sowie das Auslesen, Löschen oder Verändern von Daten. Damit sollen Angriffe nicht nur erkannt, sondern im Ernstfall auch direkt unterbunden werden können.
Regierung verweist auf wachsende Bedrohungslage
Mit dem Vorhaben soll das BSI die Widerstandsfähigkeit der Informationstechnik in der Bundesverwaltung stärken und zugleich ein besseres Lagebild über drohende Attacken gewinnen. Die Bundesregierung begründet den Schritt damit, dass Deutschland als führende Wirtschaftsnation in Europa zunehmend ins Visier von Cyberangriffen gerate, die teils erhebliche Auswirkungen entfalten könnten. Auch hybride Bedrohungen nähmen weiter zu. In dieser Lage müsse die Erkennung und Abwehr solcher Angriffe zwingend ausgebaut werden.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sprach in diesem Zusammenhang ausdrücklich von einer aktiven Cyberabwehr. Deutschland werde künftig proaktiv vorgehen, "zurückschlagen", Bedrohungen ausschalten, Angreifer stören und deren Infrastruktur zerstören können, wenn es angegriffen werde. Hinter Attacken stünden demnach immer häufiger fremde Mächte, staatliche Akteure oder mit ihnen verbundene Gruppen. Betroffen seien insbesondere Wirtschaft, Industrie, staatliche Stellen und die Politik. Dabei gehe es um Spionage, Sabotage, Erpressung und Machtdemonstration im digitalen Raum.
Großes Schadenspotenzial bei massiven Angriffen
Nach Darstellung der Bundesregierung reichen reine Schutzmaßnahmen in den eigenen IT-Systemen gerade bei groß angelegten Cyberangriffen mit hohem Schadenspotenzial nicht aus. Deshalb sollen BSI und Polizeibehörden des Bundes zusätzliche Mittel erhalten, um solche Angriffe zu stoppen oder einzudämmen. Ziel ist es, gravierende Folgeschäden abzuwenden oder zumindest zu begrenzen.
Für die neuen Aufgaben sind laut Gesetzentwurf insgesamt 37 zusätzliche Beschäftigte vorgesehen.
Bedrohungen früher erkennen und eindämmen
Künftig soll das BSI auf Ersuchen von Institutionen deren informationstechnische Systeme gezielt auf vorbereitende Aktivitäten von Angreifern untersuchen und entsprechende Spuren identifizieren dürfen. Zudem soll die Behörde gegen bösartige, häufig wechselnde Internet-Domänen vorgehen können, die eine zentrale Rolle bei der Verbreitung von Schadsoftware spielen.
Bundespolizei soll nur zur Gefahrenabwehr eingreifen
Die zusätzlichen Befugnisse der Bundespolizei dienen laut Entwurf ausschließlich der Gefahrenabwehr und nicht der Strafverfolgung. Besondere Abwehrmaßnahmen sollen nur in klar definierten Fällen zulässig sein, etwa wenn sich eine Gefahr gegen Behörden oder Einrichtungen richtet, deren Funktionsfähigkeit für das Gemeinwesen oder die Verteidigung von wesentlicher Bedeutung ist.
Kritik aus der Wirtschaft
Aus der Digitalwirtschaft kommt jedoch auch Widerspruch. Bitkom begrüßte zwar grundsätzlich, dass die Bundesregierung die Cyberabwehr stärken will, sieht im Entwurf aber an wichtigen Stellen Übertreibungen. Besonders kritisch bewertet der Verband die neuen Eingriffsbefugnisse für Bundespolizei und BKA, wenn eine Cyberbedrohung mit Maßnahmen gegen das System der mutmaßlichen Angreifer beantwortet wird. Da sich Cyberangriffe technisch oft nicht eindeutig zuordnen ließen und Täter gezielt falsche Spuren legen könnten, bestehe die Gefahr, dass auch Unbeteiligte getroffen werden.
Auch der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) sieht Nachbesserungsbedarf. Aus Sicht des Verbands setzt der Entwurf bislang zu stark auf staatliche Durchgriffe und zu wenig auf die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft. Zudem müssten Mitwirkungspflichten für Unternehmen präziser und verhältnismäßiger ausgestaltet werden.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion