Politik

Betrugsfall? Parlament entscheidet über CSU-Vize

Betrugsverdacht gegen CSU-Vize Niebler: Jetzt entscheidet das Europaparlament über ihre Immunität – und brisante Ermittlungen.

19.05.2026, 04:07 Uhr

Europaparlament entscheidet über mögliche Aufhebung von Nieblers Immunität

Das Europäische Parlament stimmt an diesem Dienstag ab 12.30 Uhr darüber ab, ob gegen die CSU-Politikerin und Europaabgeordnete Angelika Niebler wegen Betrugsverdachts ermittelt werden darf. Die Europäische Staatsanwaltschaft will prüfen, ob die 63-Jährige Reisekosten für Fahrten nach Straßburg und Brüssel möglicherweise nicht ordnungsgemäß abgerechnet hat.

Außerdem geht es um den Verdacht, dass Mitarbeiter zeitweise Aufgaben übernommen haben könnten, die nichts mit ihrer parlamentarischen Arbeit zu tun hatten. In einem Fall steht laut Parlamentsunterlagen sogar der Vorwurf im Raum, eine aus EU-Mitteln bezahlte Assistentin habe ausschließlich für einen Parteifreund und früheren Abgeordneten gearbeitet.

Niebler weist die Vorwürfe zurück. Zu Einzelheiten äußert sie sich öffentlich nicht und ließ über eine Kanzlei mitteilen, sie behalte sich rechtliche Schritte vor. Es gilt die Unschuldsvermutung. Die Münchnerin sitzt seit 1999 im Europäischen Parlament und ist Co-Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe.

Rechtsausschuss empfahl Ablehnung

Besonders brisant ist der Fall, weil sich der Rechtsausschuss des Europaparlaments gegen die Einleitung offizieller Ermittlungen ausgesprochen hat. Das Gremium beschloss am 5. Mai mit deutlicher Mehrheit einen Bericht, der empfiehlt, den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Aufhebung von Nieblers Immunität abzulehnen.

Als Begründung wurde unter anderem angeführt, dass die Hinweise auf mögliches Fehlverhalten von einer ehemaligen Mitarbeiterin mit "direktem politischen Motiv" stammen könnten. Zudem verwies der Ausschuss auf angebliche Unklarheiten im Antrag der Staatsanwaltschaft.

Angelika Niebler und Manfred Weber
Die CSU-Politikerin Angelika Niebler ist im Europäischen Parlament Mitglied der EVP-Fraktion, die von ihrem Parteifreund Manfred Weber geführt wird. (Archivbild) Quelle: Leonie Asendorpf/dpa

Kritik an der Begründung des Ausschusses

Diese Argumentation ist jedoch umstritten. Nach Informationen der dpa verzichtete der Ausschuss darauf, bei der Staatsanwaltschaft weitere Informationen einzuholen. Für die Aufnahme von Ermittlungen ist grundsätzlich nicht der Ruf einer Zeugin entscheidend, sondern ob ausreichend tatsächliche Hinweise für einen Anfangsverdacht vorliegen. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft ist das der Fall, auch weil die Belastungszeugin zahlreiche Unterlagen vorgelegt haben soll.

Bei der Frau handelt es sich laut dpa um eine frühere Mitarbeiterin, die 2024 bei der Europawahl kandidierte, wegen ihres Listenplatzes aber nicht ins Parlament einzog. Aus Nieblers Umfeld wurde deshalb spekuliert, sie habe sich womöglich in der Hoffnung an die Ermittler gewandt, Niebler könnte unter dem Druck eines Verfahrens ihr Mandat niederlegen. Dann hätte sie möglicherweise als Nachrückerin ins Parlament einziehen können.

Allerdings würde selbst eine Verurteilung wegen Betrugs nicht automatisch den Verlust des Mandats bedeuten. Selbst nach einem möglichen CSU-Ausschluss könnte Niebler als fraktionslose oder parteilose Abgeordnete weitermachen.

Grüne warnen vor Schaden für den Rechtsstaat

Der Grünen-Europaabgeordnete Daniel Freund kritisierte, es wäre ein schwerwiegendes Signal, wenn die Arbeit der Europäischen Staatsanwaltschaft in diesem Fall behindert würde. Damit würde der Eindruck entstehen, das Parlament misstraue den zuständigen Staatsanwältinnen und Staatsanwälten. Man müsse die Justiz ihre Arbeit machen lassen, sagte Freund. Andernfalls leide das Vertrauen in die europäische Rechtsstaatlichkeit.

Zusätzliche Kritik kommt vor allem aus dem linken Spektrum des Parlaments, weil der Bericht des Rechtsausschusses vom polnischen Abgeordneten Marcin Sypniewski verfasst wurde. Er gehört der rechten ESN-Fraktion an, zu der auch die AfD-Abgeordneten aus Deutschland zählen. Gegen die AfD gibt es selbst Vorwürfe eines möglichen Missbrauchs von EU-Geldern.

Auch in der EVP gibt es Unverständnis

Nach dpa-Informationen stießen das Vorgehen des Ausschusses und Nieblers bisherige Verteidigungslinie zuletzt sogar bei mehreren Abgeordneten aus dem eigenen politischen Lager auf Verwunderung. Das gilt auch deshalb, weil Niebler im November noch öffentlich erklärt hatte, an einer vollständigen Aufklärung interessiert zu sein.

Hohe Nebeneinkünfte sorgen zusätzlich für Debatten

Niebler steht im Parlament auch wegen ihrer hohen Nebeneinnahmen in der Kritik. Nach ihrer letzten Selbstauskunft erhielt sie für eine freiberufliche Tätigkeit für die Kanzlei Gibson, Dunn & Crutcher LLP monatlich 5.250 Euro. Dazu kamen unter anderem 4.583 Euro pro Monat als Mitglied des Kuratoriums der TÜV SÜD Stiftung, 2.834 Euro monatlich als stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats des LVM a.G. sowie 1.500 Euro monatlich als Mitglied des Aufsichtsrats der LVM Krankenversicherungs-AG.

Staatsanwaltschaft hält sich bedeckt

Die Europäische Staatsanwaltschaft äußert sich derzeit nicht öffentlich zu dem Vorgang. Sollte das Parlament die Aufhebung von Nieblers Immunität ablehnen, könnte die Behörde den Fall vor den Europäischen Gerichtshof bringen. Für die EUStA steht dabei auch die eigene Glaubwürdigkeit auf dem Spiel: Sie ist dazu verpflichtet, Hinweise auf mögliche Straftaten zulasten der finanziellen Interessen der EU umfassend zu prüfen.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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