Prozessauftakt in Koblenz
Vor dem Landgericht Koblenz hat der Prozess gegen einen 81 Jahre alten Mann begonnen, der vor rund drei Jahrzehnten die US-amerikanische Touristin Amy Lopez sexuell missbraucht und getötet haben soll. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, die junge Frau „zur Befriedigung des Geschlechtstriebs heimtückisch und sonst aus niedrigen Beweggründen“ getötet zu haben.
Zum Auftakt erschien der Angeklagte mit einem Rollator und in einem dunkelgrauen T-Shirt. Sein Gesicht verbarg er nicht. Zittrig nahm er auf der Anklagebank Platz und verfolgte die Verlesung der Anklage aufmerksam, mit leicht geöffnetem Mund und Blick in Richtung des Staatsanwalts Julian Gislai.
Sein Verteidiger Volker Klein erklärte vor Gericht, der Angeklagte räume die Tat vollständig ein. Auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters Rupert Stehlin bestätigte der 81-Jährige dies mit einem Nicken und einem knappen „ja“.
Das Interesse an dem Verfahren ist groß: Schon mehr als eine Stunde vor Beginn hatte sich vor dem Gericht eine Schlange gebildet. Der Saal war bis auf den letzten Platz besetzt – ein Zeichen dafür, wie sehr der Fall die Region bis heute beschäftigt.
Missbraucht, geschlagen, erstochen
Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft geschah das Verbrechen am 26. September 1994. Die damals 24 Jahre alte Amy Lopez war als Touristin im Rahmen einer Europareise in Koblenz. Sie wollte die Festung Ehrenbreitstein besichtigen und in der dortigen Jugendherberge übernachten.
Die Anklage geht davon aus, dass der damals 49-Jährige die junge Frau unter einem Vorwand in das abgelegene General-von-Aster-Zimmer auf der Festung lockte. Dort soll er sie mit Handschellen gefesselt, sexuell missbraucht und mit neun Messerstichen in den Brustbereich getötet haben.
Außerdem soll er sie gewürgt und ihr mit einem Stein auf die linke Kopfseite geschlagen haben, als sie sich lautstark wehrte. Auch ein Gürtel soll um ihren Hals gelegt worden sein. Die Leiche wurde kurz nach der Tat von spielenden Kindern entdeckt.
Warum der Mann freiwillig eine DNA-Probe abgab
Über viele Jahre blieb der Fall ungelöst. Erst eine erneute Untersuchung alter DNA-Spuren mit moderner Technik führte zum Durchbruch. Daran beteiligt waren insbesondere Spezialisten des hessischen Landeskriminalamts.
An Hosenbund und Oberschenkel des Opfers waren Spuren gesichert worden, die erst durch neue Analysemethoden dem heute 81-Jährigen zugeordnet werden konnten.
Der Mann wurde Ende Februar 2026 in einem Seniorenheim im Raum Koblenz festgenommen. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft in Wittlich.
Nach Angaben seines Verteidigers gab der Mann eine DNA-Probe freiwillig ab, weil er „endlich Klarheit“ habe haben wollen. Die ungeklärte Tat habe ihn über viele Jahre „extrem belastet“, sagte Klein. Deshalb habe er sich der Verantwortung stellen wollen.
„Wissen und danach handeln sind zwei Paar Schuhe“
Vor Gericht äußerte sich auch der psychiatrische Gutachter Gerhard Buchholz. Er berichtete, er habe an zwei Tagen jeweils mehrere Stunden mit dem Angeklagten gesprochen. Demnach habe der Mann geschildert, dass er damals den Gedanken gehabt habe, „dass er eine Frau vergewaltigen möchte, wenn er eine finden würde“.
Nach den Angaben des Gutachters hatte der Angeklagte die Handschellen deshalb schon bei sich, weil er bereits vor der Tat entsprechende Vergewaltigungsfantasien gehabt habe. Auf die Frage, ob ihm bewusst gewesen sei, dass eine Vergewaltigung eine Straftat ist, habe er geantwortet: „Wissen und danach handeln sind zwei Paar Schuhe.“
„Nie geglaubt, dass ich jemanden umbringen könnte“
Buchholz sagte weiter, der Angeklagte habe ihm auch den sexuellen Missbrauch beschrieben. Demnach habe er erinnert, dass Blut aus dem Unterleib der jungen Frau lief. An die Messerstiche könne sich der Mann nach eigener Darstellung kaum erinnern.
Messer, Handschellen, Hose und Unterhose habe der damalige Täter anschließend im Rhein versenkt. Laut Gutachter soll der Angeklagte zudem gesagt haben: „Ich hätte nie geglaubt, dass ich jemanden umbringen könnte.“ Noch heute sei er darüber erschrocken.
Vor dem Gespräch mit dem Gutachter hatte der 81-Jährige in der Untersuchungshaft zudem eine religiöse Beichte abgelegt. Dafür war ein Seelsorger in die Haftanstalt gekommen.
Nach bisheriger Einschätzung des Psychiaters war der Angeklagte zur Tatzeit bei klarem Verstand und voll schuldfähig.
Im Gefängnis sterben?
Nach dem Verhandlungstag zeigte sich Verteidiger Klein überzeugt: „Es wird eine Verurteilung wegen Mordes.“ Wie das Urteil im Einzelnen ausfalle, müsse sich jedoch erst noch zeigen. Sollte das Gericht eine besondere Schwere der Schuld feststellen, könne das für den 81-Jährigen bedeuten, dass er den Rest seines Lebens im Gefängnis verbringt. Klein sagte dazu, dann bleibe er „eben im Gefängnis und wird da auch vermutlich sterben“.
Die Familie des Opfers war zum Prozessauftakt durch ihre Anwälte vertreten. Nach deren Angaben hofft sie auf eine lückenlose Aufklärung und eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Für das Verfahren sind insgesamt acht Verhandlungstage vorgesehen. Sollte der Zeitplan eingehalten werden, könnte das Urteil am 9. September fallen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber