Rheinland-Pfalz

Nach 30 Jahren: Endlich Geständnis im Fall Amy Lopez

32 Jahre nach dem Tod einer US-Touristin packt ein 81-Jähriger vor Gericht aus – was er im Koblenzer Prozess zugibt.

18.08.2026, 11:48 Uhr

Prozessauftakt in Koblenz

Vor dem Landgericht Koblenz hat der Prozess gegen einen 81 Jahre alten Mann begonnen, der vor mehr als 30 Jahren die US-Touristin Amy Lopez sexuell missbraucht und getötet haben soll. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen, vor.

Zum Auftakt erschien der Angeklagte mit einem Rollator und in einem dunkelgrauen T-Shirt. Sein Gesicht verbarg er nicht. Sichtlich zitternd nahm er auf der Anklagebank Platz und verfolgte die Verlesung der Anklage aufmerksam mit Blick zum Staatsanwalt Julian Gislei.

Sein Verteidiger Volker Klein erklärte vor Gericht, der Angeklagte räume die Tat vollständig ein. Auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters Rupert Stehlin bestätigte der 81-Jährige dies mit einem Nicken und einem knappen „ja“.

Das Interesse an dem Verfahren ist groß: Schon mehr als eine Stunde vor Beginn hatte sich vor dem Gericht eine Schlange gebildet. Der Saal war bis auf den letzten Platz besetzt – ein Zeichen dafür, wie sehr der Fall die Region bis heute beschäftigt.

Tat von 1994

Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft geschah das Verbrechen am 26. September 1994. Die damals 24 Jahre alte Amy Lopez war als Touristin im Rahmen einer Europareise in Koblenz. Sie wollte die Festung Ehrenbreitstein besichtigen und in der dortigen Jugendherberge übernachten.

Die Anklage geht davon aus, dass der damals 49-jährige Beschuldigte die junge Frau unter einem Vorwand in das abgelegene General-von-Aster-Zimmer auf der Festung lockte. Dort soll er sie mit Handschellen gefesselt, sexuell missbraucht und mit neun Messerstichen in den Brustbereich getötet haben.

Außerdem soll er sie gewürgt und ihr mit einem Stein gegen die linke Kopfseite geschlagen haben, als sie sich lautstark wehrte. Auch ein Gürtel soll um ihren Hals gelegt worden sein. Die Leiche wurde kurz nach der Tat von spielenden Kindern entdeckt.

Neue DNA-Analyse brachte den entscheidenden Hinweis

Über viele Jahre blieb der Fall ungelöst. Erst eine erneute Untersuchung alter DNA-Spuren mit moderner Technik führte zum Durchbruch. Daran waren insbesondere Spezialisten des hessischen Landeskriminalamts beteiligt.

An Hosenbund und Oberschenkel des Opfers waren Spuren gesichert worden, die erst durch neue Analysemethoden dem heute 81-Jährigen zugeordnet werden konnten.

Der Mann wurde Ende Februar 2026 in einem Seniorenheim im Raum Koblenz festgenommen. Seitdem sitzt er in der Justizvollzugsanstalt Wittlich in Untersuchungshaft.

Nach Angaben seines Verteidigers gab der Mann eine DNA-Probe freiwillig ab, weil er „endlich Klarheit“ habe haben wollen. Die ungeklärte Tat habe ihn über viele Jahre „extrem belastet“, sagte Klein. Deshalb habe er sich der Verantwortung stellen wollen.

Gutachter: Vergewaltigungsfantasien schon vor der Tat

Vor Gericht äußerte sich auch der psychiatrische Gutachter Gerhard Buchholz. Er berichtete, er habe an zwei Tagen jeweils mehrere Stunden mit dem Angeklagten gesprochen. Demnach habe der Mann geschildert, er habe damals bereits den Gedanken gehabt, eine Frau zu vergewaltigen, wenn sich eine Gelegenheit ergebe.

Nach den Angaben des Gutachters hatte der Angeklagte die Handschellen deshalb schon bei sich, weil er bereits vor der Tat entsprechende Fantasien gehabt habe. Auf die Frage, ob ihm bewusst gewesen sei, dass eine Vergewaltigung eine Straftat ist, habe er sinngemäß erklärt, Wissen und Handeln seien „zwei Paar Schuhe“.

Buchholz sagte weiter, der Angeklagte habe ihm auch den sexuellen Missbrauch beschrieben. Demnach habe er erinnert, dass Blut aus dem Unterleib der jungen Frau lief. An die Messerstiche könne sich der Mann nach eigener Darstellung kaum erinnern.

Messer, Handschellen, Hose und Unterhose habe der damalige Täter anschließend im Rhein entsorgt. Laut Gutachter soll der Angeklagte zudem gesagt haben, er hätte nie geglaubt, dass er jemanden umbringen könne. Noch heute sei er darüber erschrocken.

Vor dem Gespräch mit dem Gutachter hatte der 81-Jährige in der Untersuchungshaft zudem eine religiöse Beichte abgelegt. Dafür war ein Seelsorger in die Haftanstalt gekommen.

Nach bisheriger Einschätzung des Psychiaters war der Angeklagte zur Tatzeit bei klarem Verstand und voll schuldfähig.

Verteidigung rechnet mit Mordurteil

Nach dem Verhandlungstag sagte Verteidiger Klein, er gehe von einer Verurteilung wegen Mordes aus. Wie das Urteil im Einzelnen ausfalle, müsse sich jedoch erst zeigen. Sollte das Gericht eine besondere Schwere der Schuld feststellen, könne das für den 81-Jährigen bedeuten, dass er den Rest seines Lebens im Gefängnis verbringt.

Die Familie des Opfers war zum Prozessauftakt nicht persönlich, aber durch ihre Anwälte vertreten. Nach deren Angaben hofft die Familie auf eine vollständige Aufklärung und eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Für das Verfahren sind insgesamt acht Verhandlungstage vorgesehen. Sollte der Zeitplan eingehalten werden, könnte das Urteil am 9. September fallen.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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