Im Rechtsstreit um die milliardenschweren Corona-Staatshilfen für die Lufthansa hat der Europäische Gerichtshof die Aufhebung der EU-Genehmigung bestätigt. Mit ihrer Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz aus dem Jahr 2023 hatte die Airline in Luxemburg keinen Erfolg.
EU-Genehmigung für Hilfspaket bleibt beanstandet
Konkret ging es um ein Hilfspaket der Bundesregierung aus dem Frühjahr 2020 im Umfang von sechs Milliarden Euro für Deutschlands größte Fluggesellschaft. Dieses umfasste eine Beteiligung des Staates von 20 Prozent sowie stille Einlagen, die teilweise in Aktien hätten umgewandelt werden können. Die EU-Kommission hatte die Unterstützung damals ohne ein förmliches Prüfverfahren genehmigt.
Der EuGH sah dabei Fehler bei der Ausgestaltung des Aktienpreises. Nach Auffassung der Richter unterliefen der EU-Kommission an dieser Stelle Mängel. Die Behörde in Brüssel ist dafür zuständig zu kontrollieren, ob staatliche Hilfen den Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt verfälschen. Gegen die Freigabe der Lufthansa-Hilfen waren die Konkurrenten Ryanair und Condor vorgegangen.
Teilweise andere Bewertung als die Vorinstanz
Allerdings folgte der EuGH dem Gericht der ersten Instanz nicht in allen Punkten. Nach Angaben des Gerichts hatte die Vorinstanz der Kommission zu Unrecht weitere Fehler angelastet, etwa bei der Einschätzung der Marktmacht von Lufthansa oder bei der Frage, ob sich der Konzern in der Krise alternativ über den Kapitalmarkt hätte finanzieren können. In diesen Bereichen habe das EU-Gericht die Prüfungsmaßstäbe zu eng gesetzt und damit den weiten Ermessensspielraum der Kommission zu stark eingeschränkt.
Lufthansa: Hilfen vollständig zurückgezahlt
Lufthansa erklärte nach dem Urteil, man nehme die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Kenntnis. Nach Unternehmensangaben sind alle tatsächlich in Anspruch genommenen Hilfen inzwischen vollständig zurückgezahlt.
Zudem verwies der Konzern darauf, dass die EU-Kommission nach dem ersten Urteil des EU-Gerichts im Jahr 2024 bereits ein neues Verfahren zu den deutschen Hilfsmaßnahmen eingeleitet habe. Damit steht erneut eine Entscheidung darüber aus, ob die Unterstützung mit dem EU-Beihilferecht vereinbar war. Lufthansa kündigte an, den weiteren Ablauf konstruktiv zu begleiten und weiterhin eng mit den beteiligten Institutionen zusammenzuarbeiten.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion