Hessen

Lufthansa kippt den Gratis-Handgepäckkoffer – für viele Passagiere könnte es jetzt richtig teuer werden

Lufthansa verschärft den Spartarif: Kostenlos bleibt künftig oft nur noch ein kleiner Rucksack oder eine Laptop-Tasche. Für alles andere kann es schnell extra kosten – was jetzt auf Reisende zukommt.

23.04.2026, 12:47 Uhr

Lufthansa führt auf Kurz- und Mittelstrecken einen neuen Einstiegstarif ohne kostenlosen kleinen Rollkoffer für die Kabine ein. Wie der Konzern mitteilte, soll bei allen Airlines der Gruppe künftig ein „Economy Basic“-Tarif gelten, der lediglich einen persönlichen Gegenstand wie etwa eine Laptop-Tasche oder einen Rucksack umfasst. Die neuen Tickets sind auf zunächst ausgewählten Strecken ab dem 28. April für Abflüge ab dem 19. Mai erhältlich.

Nach Angaben der Airline reagiert das Unternehmen damit auf veränderte Bedürfnisse der Reisenden. Vor allem für Passagiere, die nur für einen Tag unterwegs sind, solle der Tarif eine günstige zusätzliche Option darstellen. Der persönliche Gegenstand darf maximal 40 x 30 x 15 Zentimeter messen. Weiteres Handgepäck oder aufgegebenes Gepäck kann gegen Aufpreis ab 15 Euro hinzugebucht werden.

Kritik von Verbraucherschützern

Mit diesem Angebot bewegt sich Lufthansa auf einem ähnlichen Niveau wie Air France sowie zahlreiche Billigfluggesellschaften, darunter Norwegian Air, Ryanair, Transavia, Volotea, Easyjet, Wizz Air und Vueling. Mehrere dieser Anbieter wurden vom europäischen Verbraucherverbund BEUC wegen ihrer aus Sicht der Kritiker strengen Regeln beim Handgepäck abgemahnt.

Die Verbraucherschützer wollen notfalls auch gerichtlich durchsetzen, dass Fluggäste zusätzlich zu einem persönlichen Gegenstand grundsätzlich noch einen kleinen Kabinenkoffer ohne Zusatzkosten mitnehmen dürfen. Das halten sie für angemessen.

Der Airline-Verband A4E, dem auch Lufthansa angehört, weist diese Forderung jedoch zurück. Zur Begründung heißt es, dass günstige Tarife mit nur einem kleinen Gepäckstück von Millionen Kunden bewusst gewählt würden. Diese sollten nicht verpflichtet werden, für Leistungen zu zahlen, die sie gar nicht in Anspruch nehmen möchten.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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