Nordrhein-Westfalen

Gelsenkirchen-Coup: Jetzt starten die Klagen

Millionen aus 3.000 Schließfächern weg: Jetzt zerren Kunden die Sparkasse vor Gericht – und der Streit könnte Jahre dauern.

05.06.2026, 05:00 Uhr

Erste Klagen nach Schließfach-Coup in Gelsenkirchen: Kunden verlangen volle Haftung der Sparkasse

Nach dem spektakulären Einbruch in eine Sparkassenfiliale in Gelsenkirchen-Buer, bei dem Ende Dezember 2025 mehr als 3.000 Schließfächer geplündert wurden, beginnt nun die juristische Aufarbeitung. Am 11. Juni verhandelt das Landgericht Essen die ersten beiden Zivilklagen von Kunden, die die Sparkasse für ihre Verluste in voller Höhe verantwortlich machen. Allein in einem Fall geht es um fast 400.000 Euro.

Der Fall gilt als einer der größten Einbruchs-Coups der deutschen Kriminalgeschichte. Der Gesamtschaden könnte nach Einschätzung von Ermittlern und Betroffenen womöglich sogar im deutlich dreistelligen Millionenbereich liegen.

Der Einbruch

Am 29. Dezember 2025 wurde die Feuerwehr Gelsenkirchen um 3.58 Uhr wegen eines Brandalarms zu der Sparkassenfiliale gerufen. Vor Ort zeigte sich jedoch: Nicht ein Feuer, sondern ein aufwendig vorbereiteter Bankeinbruch hatte den Alarm ausgelöst.

Nach bisherigen Erkenntnissen drangen die Täter während der Weihnachtstage über eine Tiefgarage zunächst in einen Archivraum des Gebäudes ein. Von dort arbeiteten sie sich mit einem Spezialbohrer bis in den Tresorbereich vor. Dort öffneten sie rund 3.100 Schließfächer und entkamen mit einem großen Teil der Beute.

Wie hoch der Schaden tatsächlich ist, bleibt weiter offen. Zunächst war von einem Verlust im mittleren zweistelligen Millionenbereich die Rede. Weil aber nur die jeweiligen Eigentümer den Inhalt ihrer Fächer kannten, könnte die Summe erheblich höher liegen. Auch fast ein halbes Jahr nach der Tat gibt es nach Angaben der Ermittler keine heiße Spur zu den Tätern.

Die ersten Kläger

In vielen Schließfächern lagerten Bargeld, Schmuck und Gold. Die erste Klägerin gibt an, fast 400.000 Euro im Fach aufbewahrt zu haben. Das Geld stamme aus dem Verkauf einer Eigentumswohnung und habe ihre einzige Altersvorsorge dargestellt. Ihr Anwalt sagt, die Frau sei inzwischen mittellos. Ihre Tochter könne bezeugen, dass sich das Geld kurz vor dem Einbruch noch im Schließfach befunden habe.

Der zweite Kläger hatte sich nach mehreren Einbrüchen in seine Wohnung bewusst für ein Bankschließfach entschieden. Nach dem Coup fehlten nach seinen Angaben nicht nur wertvolle Goldmünzen, sondern auch die Eheringe seiner Großeltern. Den Schaden beziffert er auf knapp 49.000 Euro. Öffentlich schilderte der 63-Jährige seine Verzweiflung mit den Worten, er habe vor Wut geweint.

Neben diesen beiden Verfahren dürften noch zahlreiche weitere folgen. Klägeranwalt Daniel Kuhlmann vertritt nach eigenen Angaben rund 650 Betroffene. Zudem bereiten auch andere Kanzleien weitere Klagen vor. Viele Kunden fühlen sich um ihre Ersparnisse gebracht und reagieren entsprechend empört.

Streit um die Haftung

Im Zentrum des Streits steht eine Klausel in den Schließfachverträgen: Die Haftung der Sparkasse ist grundsätzlich auf 10.300 Euro begrenzt, sofern kein zusätzlicher Versicherungsschutz vereinbart wurde. Genau gegen diese Begrenzung gehen die Kläger vor.

Ihr Anwalt verlangt eine unbegrenzte Haftung der Sparkasse und wirft dem Institut gravierende Sicherheitsmängel vor. Er stützt sich dabei auf ein von ihm eingeholtes Gutachten des Sicherheitsexperten Sascha Puppel. Nach dessen Einschätzung war der Tresorbereich nicht in dem branchenüblichen Umfang nach dem Stand der Technik gesichert.

Aus Sicht der Kläger fehlten unter anderem eine umfassendere Videoüberwachung, auch im Parkhaus, sowie eine bessere Sicherung der Brandschutztür, über die die Täter in die Bankräume gelangt sein sollen. Außerdem sei der Bereich offenbar nicht ausreichend kontrolliert worden. Selbst nach einem ersten Feueralarm seien die Täter unentdeckt geblieben, obwohl auch Wachpersonal alarmiert worden war.

Position der Sparkasse

Die Sparkasse weist die Vorwürfe entschieden zurück. Sie hält daran fest, dass der Tresorraum nach dem anerkannten Stand der Technik gesichert gewesen sei. Zu Einzelheiten der Sicherheitsvorkehrungen äußerte sich das Institut über Monate nicht.

Hinzu kommt ein weiterer Streitpunkt: Nach Angaben der Sparkasse haben die Täter im Tresorraum Zehntausende Gegenstände zurückgelassen, darunter auch wertvolle Stücke. Diese müssten erst gesichtet, zugeordnet und an die rechtmäßigen Besitzer zurückgegeben werden. Deshalb sei in vielen Fällen noch nicht abschließend klar, wie hoch der tatsächliche Schaden einzelner Kunden überhaupt sei.

Die Sparkasse verweist zudem darauf, dass selbst Kunden mit unversehrt gebliebenen Schließfächern den Tresorraum nicht betreten konnten. Die Herausgabe der Wertsachen erfolgt stattdessen unter notarieller Aufsicht an einem anderen Ort.

Was vor Gericht ansteht

Bei den Verfahren in Essen handelt es sich zunächst um Zivilprozesse. Strafrechtlich geht es dort nicht um die Täter selbst, denn diese sind weiterhin flüchtig. Zum Auftakt steht jeweils eine Güteverhandlung an. Dabei lotet der vorsitzende Richter aus, ob ein Vergleich möglich ist.

Angesichts der hohen Summen und der grundsätzlichen Haftungsfrage gilt die Aussicht auf eine schnelle Einigung allerdings als gering. Kuhlmann hofft auf eine Art Musterlösung, die sich später auch auf viele weitere Mandanten übertragen ließe. Ob die Sparkasse dazu bereit ist, erscheint offen.

Für den 11. Juni sind zwei Verhandlungen angesetzt, die nur eine halbe Stunde auseinanderliegen. Eine schnelle abschließende Klärung der komplexen Fragen ist deshalb kaum zu erwarten. Ob weitere Termine folgen, entscheidet das Gericht.

Verfahren dürfte sich lange hinziehen

Auch wenn nun die ersten Prozesse beginnen, dürfte eine endgültige Entscheidung noch Jahre entfernt sein. Ein ähnlicher Fall aus Norderstedt bei Hamburg zeigt, wie lang solche Verfahren dauern können: Dort waren im August 2021 mehr als 600 Schließfächer aufgebrochen worden. Bis zu einer ersten Entscheidung des Landgerichts Hamburg vergingen fast zwei Jahre.

Damals sprach das Gericht den Kunden zunächst eine höhere Entschädigung zu. Danach folgten Berufung sowie weitere Gutachten und Gegengutachten. Ende Mai dieses Jahres hob das Oberlandesgericht die frühere Entscheidung wieder auf. Eine Revision ist nicht möglich, allerdings hat der klagende Anwalt eine Nichtzulassungsbeschwerde angekündigt.

Auch im Fall Gelsenkirchen ist daher damit zu rechnen, dass die juristische Aufarbeitung noch über Jahre andauern wird.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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