Nordrhein-Westfalen

Fall «Soester Horrorhaus»: Schock-Geständnisse enthüllt

Monatelang gequält, jetzt vor Gericht: Zwei gestehen, doch neue Schock-Videos und ein Lügenvorwurf werfen alles um.

02.11.2026, 14:53 Uhr

Neue Beweise mit verstörenden Videoaufnahmen, zwei Geständnisse, eine Verständigung vor Gericht und mehrere überraschende Entwicklungen haben den zweiten Verhandlungstag im Prozess um das sogenannte „Horrorhaus von Soest“ geprägt. Vor dem Landgericht Arnsberg wurden neue, teils drastische Einzelheiten zu den mutmaßlichen Misshandlungen einer Frau bekannt.

Hauptangeklagter gesteht teilweise – weist Verantwortung aber von sich

Vor Gericht stehen zwei Männer im Alter von 29 und 25 Jahren sowie zwei Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren. Ihnen werden unter anderem Körperverletzung, Vergewaltigung, Nötigung und Freiheitsberaubung vorgeworfen. Nach Überzeugung der Anklage sollen sie eine Frau im Jahr 2025 in einem Wohnhaus in Soest über längere Zeit erniedrigt und misshandelt haben.

Der 29 Jahre alte Hauptangeklagte ließ über seinen Verteidiger erklären, dass er an zahlreichen Taten beteiligt gewesen sei. In weiteren Aussagen versuchte der frühere Krankenpfleger jedoch, einen Teil der Verantwortung seiner ehemaligen Partnerin zuzuschieben. So erklärte er etwa zu einem Vorfall im November, seine Ex-Freundin habe ihn angewiesen, die Frau leicht bekleidet mit Handschellen an einem Balken auf der Terrasse aufzuhängen. Er habe stets getan, was sie von ihm verlangt habe. Gegen die Frau wird separat ermittelt.

Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Ausflüchte vor

Anfang November hatte ein Nachbar die Frau auf der Terrasse entdeckt und die Polizei alarmiert. Nach Darstellung der Anklage wurde sie aus einer lebensbedrohlichen Situation befreit. Bei anderen Vorwürfen verwies der 29-Jährige auf Mitangeklagte oder erklärte, aus Angst gehandelt zu haben. Er habe vieles „einfach mitgemacht“ und dabei auch zahlreiche Videos aufgenommen.

Prozess um «Soester Horrorhaus»
Zwei Männer und zwei Jugendliche sind angeklagt. (Archivbild) Quelle: Oliver Berg/dpa

Die Oberstaatsanwältin warf ihm im Gerichtssaal vor, die Unwahrheit zu sagen und sich in Widersprüche zu verstricken. Aus dem inzwischen aufgetauchten umfangreichen Videomaterial gehe vielmehr hervor, dass er Freude an den Misshandlungen gehabt habe.

Vor Gericht wurden zudem erschütternde Details bekannt. Der Hauptangeklagte behauptete etwa, eine Toilettenbrille, die das Opfer in den Mund habe nehmen müssen, sei neu gewesen. Die Staatsanwaltschaft verwies dagegen auf Belege dafür, dass die Frau auch Kot habe essen müssen. Aus Sicht der Anklage räume der Mann nur das ein, was ohnehin nachweisbar sei. Reue sei nicht erkennbar.

Auch der Vorsitzende Richter äußerte deutliche Zweifel an den Angaben des 29-Jährigen. Auffällig sei, dass sich nun offenbar jeder Beteiligte als ängstlicher Mitläufer darstelle. Zudem habe der Angeklagte bei der Polizei und gegenüber einem Gutachter noch andere Aussagen gemacht.

Keine Strafzusage für den 29-Jährigen

Der Richter informierte außerdem über ein internes Rechtsgespräch mit den Verfahrensbeteiligten. Demnach könne dem Hauptangeklagten trotz seines Geständnisses derzeit kein konkreter Strafrahmen in Aussicht gestellt werden. Auch eine mögliche Sicherungsverwahrung bleibe weiter offen.

Zudem deutete sich an, dass die Staatsanwaltschaft wegen des neu aufgetauchten Videomaterials eine weitere Anklage gegen den 29-Jährigen vorbereiten könnte. In diesem Fall würde sein Verfahren voraussichtlich abgetrennt.

Verständigung für den 25-jährigen Mitangeklagten

Der 25 Jahre alte Angeklagte legte ebenfalls ein Geständnis ab. Ihm wird vorgeworfen, sich im August im Kinderzimmer des Hauses an einer gemeinschaftlichen Vergewaltigung beteiligt zu haben. Sein Verteidiger erklärte, sein Mandant räume die Tat im Grundsatz ein und bereue sie. Zugleich habe er sich vom Hauptangeklagten bedroht gefühlt.

Mit dem 25-Jährigen und seiner Verteidigung wurde eine Verständigung erzielt. Nach seinem Geständnis stellte das Gericht einen Strafrahmen von mindestens drei Jahren und vier Monaten bis höchstens drei Jahren und acht Monaten in Aussicht – sofern im weiteren Verlauf des Prozesses keine neuen belastenden Erkenntnisse hinzukommen.

Überraschende Wendung beim 17-Jährigen

Unerwartet teilte das Gericht mit, dass die Vorwürfe gegen den 17-jährigen Angeklagten nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft in dieser Form nicht mehr haltbar seien. Das habe sich aus dem internen Rechtsgespräch ergeben. Das Verfahren werde zwar nicht eingestellt, derzeit zeichne sich für ihn aber lediglich eine Geldauflage ab.

Die beiden jugendlichen Angeklagten wurden am Montag unter Ausschluss der Öffentlichkeit angehört. Der Verteidiger des 16-Jährigen hatte zuvor angekündigt, sein Mandant sei grundsätzlich bereit, zur Aufklärung beizutragen. Nach Angaben des Gerichts sieht die Staatsanwaltschaft bei ihm allerdings keine günstige Sozialprognose.

Opfer soll per Video vernommen werden

Die betroffene Frau, die nach Angaben der Anklage obdachlos war, soll immer wieder in das Reihenhaus des 29-Jährigen gelockt worden sein. In dem Verfahren tritt sie als Nebenklägerin auf. Für den nächsten Verhandlungstag am 9. November ist ihre Vernehmung per Video vorgesehen; die Sitzung soll nicht öffentlich stattfinden.

Nach dem Martyrium musste die Frau den Angaben zufolge über längere Zeit intensivmedizinisch behandelt werden.

Der Fall hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst. Alle Angeklagten sind Deutsche; der 29-Jährige besitzt zusätzlich die kroatische Staatsangehörigkeit. Er und der 25-Jährige befinden sich in Untersuchungshaft.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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