Der als "Maschsee-Mörder" bekannte 38-Jährige ist vom Landgericht Düsseldorf zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Zudem ordnete das Gericht anschließende Sicherungsverwahrung an. Schuldig gesprochen wurde der Mann wegen Geiselnahme und Körperverletzung.
Nach Auffassung des Gerichts hatte er im Dezember vergangenen Jahres seine damalige Partnerin in ihrer Wohnung in Düsseldorf bedroht, misshandelt und gegen ihren Willen festgehalten. Die Vorsitzende Richterin betonte in der Urteilsbegründung, der Angeklagte sei weder Opfer widriger Umstände noch einer Verschwörung geworden.
Ein psychiatrischer Sachverständiger stufte den Mann als gefährlichen Hangtäter mit hoher Rückfallwahrscheinlichkeit ein. Zugleich sei er voll schuldfähig. Der Angeklagte selbst bestritt die Vorwürfe und sprach von einer Intrige seiner eifersüchtigen Ex-Freundin. Während die Verteidigung auf Freispruch plädierte, hatte die Staatsanwaltschaft neun Jahre Haft gefordert.
Bereits wegen Mordes verurteilt
Der Deutsche war bereits zuvor wegen eines Tötungsdelikts verurteilt worden. Im Jahr 2013 erhielt er wegen des Mordes an einer Prostituierten in Hannover eine zwölfjährige Haftstrafe. Damals stellte das Gericht fest, dass er eine 44-jährige Frau aus Ibbenbüren getötet, zerstückelt und die Leichenteile im Maschsee entsorgt hatte. Als Motiv sah das Gericht reine Mordlust. Erst im vergangenen Jahr war er nach Verbüßung dieser Strafe freigekommen.
Vor Gericht schilderte seine 34-jährige Ex-Partnerin aus Düsseldorf zwei schwere Übergriffe. Nach ihrer Aussage hatte sie den später Verurteilten nach dessen Entlassung über TikTok kennengelernt. Kurze Zeit später sei er bei ihr eingezogen. Anschließend habe er versucht, ihr den Daumen abzusägen, um mit dem Fingerabdruck ihr Handy zu entsperren. Außerdem soll er sie gefesselt und rund eine halbe Stunde lang mit kaltem Wasser übergossen haben.

Nach seiner Freilassung hatte der Mann im Internet öffentlich mit seiner Vergangenheit gespielt und sich als Influencer eine Fangemeinde sowie ein Geschäftsmodell aufgebaut. Unter anderem bewarb er T-Shirts mit makabren Sprüchen wie "Ich überlebte ein Date – Maschseemörder" und veröffentlichte ein Buch mit dem Titel "Der Maschseemörder".
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der 38-Jährige kann dagegen Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber