Nordrhein-Westfalen

Fall «Soester Horrorhaus»: Das verstörende Geständnis

Neue Videos schocken im Horrorhaus-Prozess: Zwei gestehen, doch einem glaubt niemand – was vor Gericht ans Licht kommt.

02.11.2026, 14:53 Uhr

Prozess um das „Horrorhaus von Soest“: Geständnisse, neue Videos und überraschende Wendungen

Im Strafverfahren um die über Monate misshandelte Frau im sogenannten „Horrorhaus von Soest“ hat der zweite Verhandlungstag vor dem Landgericht Arnsberg zahlreiche neue Entwicklungen gebracht. Neue Videoaufnahmen, zwei Geständnisse, eine Verständigung mit einem Angeklagten und weitere überraschende Details prägten den Prozesstag.

Hauptangeklagter gesteht teilweise – weicht bei der Verantwortung aus

Vor Gericht stehen zwei Männer im Alter von 29 und 25 Jahren sowie zwei Jugendliche von 16 und 17 Jahren. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen unter anderem Körperverletzung, Vergewaltigung, Nötigung und Freiheitsberaubung vor. Nach den Vorwürfen sollen sie die Frau im Jahr 2025 in einem Haus in Soest gedemütigt und schwer misshandelt haben.

Der 29 Jahre alte Hauptangeklagte ließ über seinen Verteidiger erklären, dass er sich an zahlreichen Taten beteiligt habe. Zugleich versuchte der frühere Krankenpfleger aber, die Verantwortung teilweise seiner früheren Partnerin zuzuschieben. So erklärte er etwa zu einem Vorfall im November, sie habe ihn angewiesen, das Opfer nur halb bekleidet mit Handschellen an einem Balken auf der Terrasse aufzuhängen. Gegen die Frau wird getrennt ermittelt.

Staatsanwaltschaft wirft dem 29-Jährigen Lügen vor

Ein Nachbar hatte die Frau Anfang November auf der Terrasse entdeckt und die Polizei verständigt. Die Beamten retteten sie laut Anklage aus einer lebensgefährlichen Situation. In weiteren Punkten verwies der Angeklagte auf andere Beteiligte oder erklärte, aus Angst gehandelt zu haben. Er habe, so seine Darstellung, lediglich „mitgemacht“ und vielfach Videos aufgenommen.

Prozess um «Soester Horrorhaus»
Zwei Männer und zwei Jugendliche sind angeklagt. (Archivbild) Quelle: Oliver Berg/dpa

Die leitende Staatsanwältin hielt ihm vor, die Unwahrheit zu sagen und nur das einzuräumen, was ohnehin belegbar sei. Angesichts widersprüchlicher Aussagen erklärte sie, auf den Videos sei erkennbar, dass er Freude an den Misshandlungen gehabt habe. Erst vor Kurzem war ein Datenträger mit umfangreichem Videomaterial aufgetaucht.

Vor Gericht kamen dabei drastische Einzelheiten zur Sprache. Der 29-Jährige erklärte etwa, eine Toilettenbrille, die das Opfer in den Mund habe nehmen müssen, sei neu gewesen. Die Staatsanwaltschaft verwies dagegen auf Belege dafür, dass die Frau auch Kot habe essen müssen. Von echter Reue sei bei ihm nichts zu erkennen.

Auch der Vorsitzende Richter zeigte sich deutlich skeptisch. Er stellte fest, auffällig sei, dass sich nun offenbar alle Beteiligten auf Angst beriefen und behaupteten, nur mitgelaufen zu sein. Zudem habe der Hauptangeklagte bei der Polizei und gegenüber einem Sachverständigen teils anders ausgesagt.

Keine Zusage zum Strafmaß – weitere Anklage möglich

Der Richter informierte außerdem über ein internes Rechtsgespräch mit allen Verfahrensbeteiligten. Demnach könne dem 29-Jährigen trotz seines Geständnisses derzeit kein Strafrahmen in Aussicht gestellt werden. Auch die Frage einer möglichen Sicherungsverwahrung bleibe offen.

Zugleich deutete sich an, dass die Staatsanwaltschaft wegen des neu aufgetauchten Videomaterials eine weitere Anklage gegen ihn vorbereiten könnte. In diesem Fall würde sein Verfahren voraussichtlich abgetrennt.

Verständigung für den 25-Jährigen

Der zweite erwachsene Angeklagte, 25 Jahre alt, legte ebenfalls ein Geständnis ab. Ihm wird vorgeworfen, sich im August im Kinderzimmer des Reihenhauses an einer gemeinschaftlichen Vergewaltigung beteiligt zu haben. Sein Verteidiger erklärte, der Mann räume die Tat im Grundsatz ein und bereue sie. Zudem habe er sich vom 29-Jährigen bedroht gefühlt.

Mit dem Gericht wurde eine Verständigung getroffen. Danach liegt der mögliche Strafrahmen nach dem Geständnis zwischen drei Jahren und vier Monaten sowie höchstens drei Jahren und acht Monaten – sofern im weiteren Verlauf des Prozesses keine neuen belastenden Erkenntnisse auftauchen.

Überraschende Entlastung für den 17-Jährigen

Unerwartet zeichnet sich für den 17-jährigen Mitangeklagten eine deutliche Entlastung ab. Nach Angaben des Gerichts ergab sich im internen Rechtsgespräch, dass die bisherigen Vorwürfe aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht mehr aufrechterhalten werden können. Das Verfahren gegen ihn soll zwar nicht eingestellt werden, im Raum steht aber offenbar nur noch eine Geldbuße.

Die beiden Jugendlichen waren bereits am Montag unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen worden. Der Verteidiger des 16-Jährigen hatte angekündigt, sein Mandant wolle grundsätzlich zur Aufklärung beitragen. Zugleich machte die Staatsanwaltschaft in dem internen Gespräch laut Gericht deutlich, dass sie für den 16-Jährigen keine günstige Sozialprognose sehe.

Opfer soll per Video zugeschaltet werden

Die geschädigte Frau, die laut Anklage wohnungslos war, soll immer wieder in das Haus des 29-Jährigen gelockt worden sein. Sie tritt in dem Verfahren als Nebenklägerin auf. Für den nächsten Verhandlungstag am 9. November ist ihre Vernehmung per Video in nicht öffentlicher Sitzung geplant.

Nach dem Martyrium musste die Frau den Angaben zufolge längere Zeit intensivmedizinisch behandelt werden.

Hintergrund

Der Fall hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst. Alle Angeklagten sind Deutsche; der 29-jährige Hauptangeklagte besitzt zusätzlich die kroatische Staatsangehörigkeit. Er und der 25-Jährige sitzen in Untersuchungshaft.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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