Wegen laufender disziplinarrechtlicher Untersuchungen hat die Polizeidirektion Hannover fünf Beschäftigte vorläufig vom Dienst entbunden. Nach Angaben der Behörde handelt es sich um vier Polizeivollzugsbeamte und eine Polizeivollzugsbeamtin.
Gegen zwei weitere Polizisten wurden ebenfalls Disziplinarverfahren wegen unterschiedlicher Pflichtverstöße eingeleitet. Sie wurden in andere Bereiche innerhalb der Polizeidirektion versetzt.
Auch strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet
Im Verlauf der internen Untersuchungen ergaben sich zudem Hinweise auf mögliche Straftaten. Deshalb wurden gegen die betroffenen Personen auch strafrechtliche Ermittlungsverfahren aufgenommen. Zu den genauen Vorwürfen machte die Polizei mit Verweis auf rechtliche und ermittlungstaktische Gründe keine näheren Angaben. Teilweise ruhen die Disziplinarverfahren, bis die strafrechtlichen Ermittlungen abgeschlossen sind.
Polizeipräsidentin Gwendolin von der Osten erklärte, die Vorwürfe träfen die Behörde schwer und schadeten dem Vertrauen, das die Bevölkerung der Polizei entgegenbringe. Sollten sich die Anschuldigungen bewahrheiten, läge nach ihrer Einschätzung nicht nur ein möglicher Rechtsverstoß vor, sondern auch ein Verstoß gegen grundlegende Werte und Standards der Polizei.
Unschuldsvermutung gilt weiterhin
Die Polizeidirektion kündigte an, die notwendigen rechtlichen und disziplinarischen Schritte einzuleiten. Zugleich betonte die Behörde, dass bis zum Abschluss der Ermittlungen für alle Betroffenen die Unschuldsvermutung gilt.
Nach eigenen Angaben steht die Polizeidirektion Hannover in engem Austausch mit den zuständigen Ermittlungsstellen. Über wichtige Entwicklungen soll informiert werden, soweit dies rechtlich möglich ist.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion