Brandenburg

Brisanter Prozess gegen Ex-Terroristin kurz vor Ende

Raub, Waffen, Millionenbeute: Im Prozess gegen Daniela Klette steht viel auf dem Spiel. Doch was ist wirklich bewiesen – und an welchen Punkten wackelt der Fall? Jetzt steuert dieses außergewöhnliche Verfahren auf sein spannendes Finale zu.

26.04.2026, 04:45 Uhr

Daniela Klettes Festnahme sorgte für großes Aufsehen: Mehr als drei Jahrzehnte lang hatte die frühere RAF-Terroristin im Verborgenen gelebt. Zielfahnder suchten jahrelang nach ihr und ihren beiden mutmaßlichen Mitstreitern. Ende 2024 wurde Klette schließlich in einer Wohnung in Berlin aufgespürt.

Ein Jahr später begann vor dem Landgericht Verden bei Bremen der Prozess, der nun in die Schlussphase geht. Bereits am kommenden Dienstag will die Staatsanwaltschaft ihr Plädoyer halten. Ein Überblick über den Stand des Verfahrens und die offenen Fragen.

Welche Vorwürfe stehen im Raum?

Die Anklage wirft der 67-Jährigen unter anderem versuchten Mord aus Habgier vor. Hinzu kommen Vorwürfe des versuchten und vollendeten schweren Raubes als Mitglied einer Bande sowie illegaler Waffenbesitz. Außerdem geht es um mutmaßliche Verstöße gegen das Waffenrecht und das Kriegswaffenkontrollgesetz.

Nach Darstellung der Ermittler soll Klette gemeinsam mit den ebenfalls ehemaligen RAF-Mitgliedern Ernst-Volker Staub und Burkhard Garweg an insgesamt 13 Überfällen beteiligt gewesen sein. Die beiden Männer werden weiterhin gesucht. Klette soll bei den Taten häufig das Fluchtfahrzeug gesteuert haben.

Die Überfälle sollen sich zwischen 1999 und 2016 in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein ereignet haben. Ziel waren laut Anklage Geldtransporter und Kassenbüros. Die Staatsanwaltschaft sprach von einem "arbeitsteiligen und äußerst konspirativen" Vorgehen. Demnach sollen sich die Verdächtigen mit Perücken, falschen Schnurrbärten, Sturmhauben oder Tüchern getarnt haben.

Nach Überzeugung der Ermittler wurden die Taten genau vorbereitet: Fahrzeuge seien unter falschen Namen angemietet, Tatorte ausgekundschaftet und Skizzen angefertigt worden. Auch die Verteilung der Beute soll im Voraus abgesprochen worden sein.

Wie hat das Gericht die Anklage bewertet?

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurden fünf der in der Anklage genannten Raubüberfälle eingestellt. Diese Fälle spielen im Verfahren keine Rolle mehr. Das Gericht begründete dies damit, dass sie im Fall einer Verurteilung strafrechtlich kaum zusätzlich ins Gewicht fallen würden.

Zugleich verwies die Staatsanwaltschaft darauf, dass dadurch mehreren Zeugen eine Aussage im Gerichtssaal erspart bleibe. Betroffen waren Taten in Northeim, Celle und Stade in Niedersachsen, in Elmshorn in Schleswig-Holstein sowie in Löhne in Nordrhein-Westfalen.

Während der Verhandlung machte das Gericht zudem deutlich, dass es den bewaffneten Überfall in Stuhr bei Bremen nicht als versuchten Mord einordnet. Nach Darstellung der Anklage hatte das Trio am 6. Juni 2015 einen Geldtransporter mit fast einer Million Euro im Laderaum gestoppt. Dabei sollen mehrere Schüsse gefallen sein, von denen zwei in die Fahrerkabine eindrangen. Die Geldboten blieben unverletzt, die Täter entkamen ohne Beute.

Die Richter gehen in diesem Zusammenhang von einem bedingten Tötungsvorsatz aus. Das bedeutet: Der Schütze habe den Tod des Opfers möglicherweise in Kauf genommen, ihn aber nicht zwingend gewollt. Zudem sieht die Kammer Anhaltspunkte dafür, dass der Täter von einer weiteren Tatausführung Abstand nahm.

Was lässt sich Klette bislang nachweisen?

Die endgültige Bewertung ist Sache des Gerichts. Allerdings fanden Ermittler in Klettes Berliner Wohnung zahlreiche belastende Gegenstände. Sichergestellt wurden unter anderem eine Attrappe einer Panzerfaust, Kriegswaffen wie ein Sturmgewehr und eine Maschinenpistole. Dazu kamen ein Kilogramm Gold und mehr als 240.000 Euro Bargeld.

Besonders schwer wiegen dürften außerdem Fotos, Skizzen und Notizen zu ausgespähten Supermärkten und Polizeidienststellen in Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Selbst Klettes Verteidiger bestreiten deshalb nicht grundsätzlich, dass ihre Mandantin in irgendeiner Weise eingebunden gewesen sein könnte.

Zentral bleibt aber die Frage, ob ihr eine unmittelbare Beteiligung an den Überfällen zweifelsfrei nachgewiesen werden kann. Mehrere Zeugen berichteten zwar von drei Personen an den Tatorten, doch nach vielen Jahren gelten ihre Erinnerungen als nur noch eingeschränkt belastbar.

Hinzu kommen DNA-Mischspuren, die in Fluchtfahrzeugen gesichert wurden. Nach Angaben einer Sachverständigen sollen darunter auch Spuren von Daniela Klette sein. Die Verteidigung stellt jedoch die Arbeitsweise einer Mitarbeiterin des niedersächsischen Landeskriminalamts infrage. Im Zweifel müsste das Gericht zugunsten der Angeklagten entscheiden.

Welche Strafe könnte drohen?

Sollte Daniela Klette verurteilt werden, muss sie mit einer mehrjährigen Freiheitsstrafe rechnen. Schwerer Raub wird in der Regel mit mindestens drei Jahren Haft bestraft, besonders schwerer Raub mit mindestens fünf Jahren. Auch bei gemeinschaftlich begangenem versuchten besonders schweren Raub ist üblicherweise eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren vorgesehen.

Für unerlaubten Waffenbesitz sieht das Gesetz Strafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vor, in schweren Fällen bis zu zehn Jahre. Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz werden meist mit einem bis fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet, in besonders schweren Fällen ebenfalls mit bis zu zehn Jahren.

Wenn das Gericht mehrere Taten als erwiesen ansieht, würde daraus eine Gesamtfreiheitsstrafe gebildet. Die bereits verbüßte Untersuchungshaft würde auf das Strafmaß angerechnet.

Warum könnte ein weiterer Prozess folgen?

Vor dem Landgericht Verden geht es ausschließlich um die Überfälle, mit denen das frühere RAF-Trio nach Ansicht der Ermittler sein Leben im Untergrund finanziert haben soll. Die RAF selbst war zu diesem Zeitpunkt bereits aufgelöst.

Zwar ist eine Mitgliedschaft in der linksterroristischen Vereinigung inzwischen verjährt. Dennoch droht Klette ein weiteres Verfahren wegen drei Anschlägen aus den Jahren 1990 bis 1993. Die Bundesanwaltschaft hat hierzu vor Kurzem Anklage erhoben.

Sie wirft Klette unter anderem zweifachen versuchten Mord, Beteiligung an versuchten und vollendeten Sprengstoffanschlägen, erpresserischen Menschenraub sowie besonders schweren Raub in Mittäterschaft vor. Ob und wann es dazu zu einem Prozess kommt, muss noch der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main entscheiden.

Was passiert mit dem eigens eingerichteten Gerichtssaal?

Für das aufwendig gesicherte Verfahren wurde eigens eine Reithalle in einen Gerichtssaal umgebaut. Nach Angaben des niedersächsischen Justizministeriums belaufen sich Miete und Umbaukosten auf rund 3,6 Millionen Euro.

Der Mietvertrag läuft noch bis Ende Mai 2027 und könnte bei Bedarf verlängert werden. Wie die Halle nach Abschluss des Prozesses genutzt werden soll, ist bislang offen. Nach Angaben des Ministeriums soll erst nach einem tatsächlichen Verfahrensende geprüft werden, ob eine andere Verwendung des Objekts infrage kommt.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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