Die Vergabe von zwei großen Festzelten für die Wiesn 2026 ist nach Einschätzung des Bayerischen Obersten Landesgerichts rechtmäßig erfolgt. Ein Wirt, der nicht zum Zuge gekommen war, wollte mit einer gerichtlichen Überprüfung erreichen, dass große Oktoberfest-Zelte künftig nicht mehr wie bisher vergeben, sondern europaweit ausgeschrieben werden müssen.
Konkret ging es um die Schottenhamel-Festhalle und das Paulaner-Festzelt. Ein anderslautender Beschluss hätte voraussichtlich weitreichende Folgen für die Vergabepraxis auf dem Oktoberfest gehabt.
Der Beschluss des Gerichts ist rechtskräftig. Allerdings könnte der unterlegene Wirt noch Verfassungsbeschwerde einlegen.
Monatelanger Streit um die Auswahlpraxis
Der Konflikt hatte in München über Monate für erheblichen Wirbel gesorgt. Der leer ausgegangene Wirt Alexander Egger hatte beantragt prüfen zu lassen, ob die bisherige Auswahlpraxis zulässig ist oder ob die beiden Zelte nach europäischem Vergaberecht hätten vergeben werden müssen.
Vor der Wiesn war die Sache zunächst nicht mehr rechtzeitig abschließend entschieden worden. Dadurch entstand eine Hängepartie, ehe kurz vor Beginn doch feststand, dass die beiden betroffenen Großzelte mit dem Aufbau starten können. Nun liegt die endgültige Entscheidung vor.
Juristisch komplexe Frage
Im Kern drehte sich der Streit um die Frage, ob es sich bei der Zuteilung der Festzelte um eine Dienstleistungskonzession handelt. Nach Angaben des Senats war diese juristische Einordnung hochkomplex.
Bislang läuft die Vergabe der großen Zelte nach einem festen System: Sieben der 14 großen Festzelte sind traditionell den großen Münchner Brauereien zugeordnet, zwei weitere Schützenvereinigungen. Diese schlagen jeweils ihre Wirte oder Wirtinnen vor. Um die fünf übrigen Großzelte bewerben sich Interessenten direkt bei der Stadt München. Dort werden die Bewerbungen anhand eines Kriterienkatalogs mit 13 Kategorien bewertet, etwa nach Volksfesterfahrung, Ausstattung oder technischem Standard. Abschließend entscheidet der Stadtrat über die Auswahl.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber