Die Vergabe von zwei großen Festzelten auf dem vergangenen Oktoberfest war nach Einschätzung des Bayerischen Obersten Landesgerichts rechtmäßig. Ein Wirt, der bei der Zuteilung leer ausgegangen war, hatte eine gerichtliche Überprüfung angestoßen. Er wollte erreichen, dass große Wiesn-Zelte künftig nicht mehr nach der bisherigen Praxis vergeben, sondern europaweit ausgeschrieben werden müssen.
Konkret drehte sich der Streit um zwei Großzelte für die Wiesn 2026. Ein anderes Urteil hätte voraussichtlich weitreichende Folgen für die Vergabe weiterer Festzelte gehabt.
Der nun veröffentlichte Beschluss des Gerichts ist rechtskräftig. Allerdings könnte der unterlegene Wirt noch Verfassungsbeschwerde einlegen.
Monatelanger Streit um zwei prominente Zelte
Für viel Aufsehen in München hatte der Fall auch deshalb gesorgt, weil es um zwei besonders bekannte Zelte ging: die Schottenhamel-Festhalle, in der traditionell das Stadtoberhaupt das erste Fass ansticht, sowie das Paulaner-Festzelt. Den Antrag auf Prüfung hatte der nicht berücksichtigte Wirt Alexander Egger gestellt.
Weil vor Beginn der Wiesn keine abschließende gerichtliche Entscheidung mehr fiel, zog sich das Verfahren über Monate hin. Erst kurz vor knapp stand fest, dass die beiden betroffenen Großzelte überhaupt mit dem Aufbau beginnen konnten. Jetzt liegt die endgültige Entscheidung vor.
Komplexe Rechtsfrage im Zentrum
Juristisch ging es nach Angaben des Senats um die komplizierte Frage, ob die Vergabe der Festzelte als Dienstleistungskonzession einzustufen ist. Davon hing ab, ob europäisches Vergaberecht angewendet werden müsste.
Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass die bisherige Vergabepraxis rechtmäßig war.
So läuft die Vergabe bisher ab
Nach der bisherigen Regelung sind 7 der 14 großen Festzelte traditionell den großen Münchner Brauereien zugeordnet, zwei weitere Schützenvereinigungen. Diese benennen jeweils ihren bevorzugten Wirt oder ihre bevorzugte Wirtin.
Um die übrigen fünf großen Zelte bewerben sich Interessenten direkt bei der Stadt München als Veranstalterin. Dort werden die Bewerbungen anhand eines Kriterienkatalogs mit 13 Kategorien bewertet, darunter etwa Volksfesterfahrung, Ausstattung und technischer Standard. Abschließend entscheidet auch der Stadtrat über die Auswahl.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber